02 Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Konzernrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanzinstrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Sämtliche Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Die vorliegende Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den “International Financial Reporting Standards” (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche Interpretationen (IFRIC) des “International Accounting Standards Board” (IASB) angewandt. Comet wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dort, wo dies spezifisch erwähnt ist. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.
Aufgrund von Rundungen und der Darstellung in TCHF ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Comet hat per 1. Januar 2022 die folgenden neuen oder revidierten IFRS/IFRIC erstmalig angewandt:
- IAS 37 – Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)
- IAS 16 – Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)
- IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)
Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am 28. Mai 2020 eine Änderung von IFRS 16 betreffend Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse. Die Änderung war ursprünglich ab dem 1. Juni 2020, bezogen auf gewährte Mietzugeständnisse bis und mit 30. Juni 2021, anwendbar. Am 31. März 2021 kündigte das IASB die Verlängerung des Anwendungszeitraums bis und mit 30. Juni 2022 an. Comet wendet die Erleichterung an. Dies hat im Berichtsjahr keinen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe (Vorjahr: keinen Einfluss).
Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
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Standard |
Beurteilung |
Datum der Inkraftsetzung |
Geplante Anwendung durch Comet |
IAS 1 – Angaben der Rechnungslegungsmethoden (Änderung an IAS 1 und IFRS Praxisleitfaden 2) |
1) |
1. Januar 2023 |
Geschäftsjahr 2023 |
IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderung an IAS 8) |
1) |
1. Januar 2023 |
Geschäftsjahr 2023 |
IAS 12 – Ertragssteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderung an IAS 12) |
1) |
1. Januar 2023 |
Geschäftsjahr 2023 |
IAS 1 – Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) |
1) |
1. Januar 2024 |
Geschäftsjahr 2024 |
IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderung an IFRS16) |
1) |
1. Januar 2024 |
Geschäftsjahr 2024 |
IAS 1 – Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) |
1) |
1. Januar 2024 |
Geschäftsjahr 2024 |
1) Keine oder unbedeutende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.
02.3 Korrekturen in der Darstellung von Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
Im Rahmen einer Überprüfung der Finanzprozesse hat Comet die Darstellung der Vertragsguthaben und Vertragsverbindlichkeiten hinterfragt und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorauszahlungen von Kunden in den Vertragsverbindlichkeiten mit den bereits fakturierten Vertragsguthaben in den “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen” hätten verrechnet werden müssen. Die Anpassungen beliefen sich im Vorjahr auf CHF 8.1 Mio.
Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden wie unten dargestellt angepasst. Diese Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Reingewinn.
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in TCHF |
Anm. |
31.12.2022 |
31.12.2021 - Angepasst |
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Anpassung |
31.12.2021 - Berichtet |
Aktiven |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
12 |
89 103 |
72 692 |
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– 8 075 |
80 767 |
Total Umlaufvermögen |
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344 761 |
296 299 |
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– 8 075 |
304 373 |
Total Aktiven |
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556 801 |
482 341 |
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– 8 075 |
490 415 |
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Passiven |
|
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Vertragsverbindlichkeiten |
3 |
16 609 |
27 086 |
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– 8 075 |
35 161 |
Total kurzfristiges Fremdkapital |
|
128 002 |
117 957 |
|
– 8 075 |
126 033 |
Total Fremdkapital |
|
225 269 |
207 359 |
|
– 8 075 |
215 435 |
Total Eigenkapital der Aktionäre der Comet Holding AG |
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331 532 |
274 981 |
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— |
274 981 |
Total Eigenkapital der Aktionäre der Comet Holding AG in % |
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59.5% |
57.0% |
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56.1% |
Total Passiven |
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556 801 |
482 341 |
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– 8 075 |
490 415 |
Halbjahresbericht 2022
Der Verwaltungsrat von Comet hat auch die rückwirkenden Anpassungen im Halbjahresbericht 2022 der Comet vom 12. Juli 2022 genehmigt. Die Anpassung der “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der übrigen Forderungen” und “Verbindlichkeiten aus Verträgen” belief sich auf CHF 4.2 Mio. CHF. Diese Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Nettoverlust/-ertrag.
02.4 Schätzungen
Die Konzernrechnung von Comet enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen anhand der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:
- Immaterielle Werte (vgl. Anmerkung 18 bis 19): Bei Akquisitionen wird der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven (inkl. erworbener immaterieller Werte) geschätzt. Ein darüber hinaus bezahlter Mehrwert stellt Goodwill dar. Immaterielle Werte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über den erwarteten Nutzungszeitraum abgeschrieben; solche mit unbestimmter Lebensdauer (Goodwill, Marken- und Namenrechte) werden nicht systematisch abgeschrieben, jedoch jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Insbesondere bei der Nutzwertberechnung von Goodwill, Marken- und Namenrechten könnten Abweichungen gegenüber den Annahmen zu einer Neubeurteilung der Werthaltigkeit führen. Die Annahmen zu den erzielbaren Margen und den Wachstumsraten haben einen bedeutenden Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Die Bewertung der immateriellen Werte resp. des Goodwills sowie die Schätzung der Nutzungsdauer haben einen Einfluss auf die Konzernrechnung.
- Rückstellungen (vgl. Anmerkung 23) sind definitionsgemäss Verbindlichkeiten, für die Unsicherheiten betreffend die Höhe der Verpflichtungen bestehen. Entsprechend können zukünftige Ereignisse zu erfolgswirksamen Anpassungen führen.
- Latente Steuerforderungen (vgl. Anmerkung 10) werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne erwirtschaftet werden können. Die Steuerplanung basiert auf Schätzungen und Annahmen über die künftigen Gewinnentwicklungen der Konzerngesellschaften, die sich nachträglich als nicht korrekt herausstellen können. Dies kann zu erfolgswirksamen Anpassungen führen.
- Personalvorsorge (vgl. Anmerkung 24): Die Gruppe hat für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne abgeschlossen, die unter IFRS als leistungsorientiert gelten. Diese leistungsorientierten Pläne werden jährlich einer Bewertung unterzogen, für die verschiedene Annahmen getroffen werden müssen. Dabei können Abweichungen der effektiven Entwicklung von den Annahmen, insbesondere betreffend Diskontierungszinssatz künftiger Verpflichtungen und Lebenserwartung, Auswirkungen auf die Bewertung und damit auf die Vermögenslage der Gruppe haben. Der Einfluss der wichtigsten Parameter auf den Barwert der Verpflichtung ist in Anmerkung 24 ersichtlich.
Geschäftsumfeld, inklusive Auswirkungen aufgrund Covid-19
Angetrieben durch die Digitalisierung der Gesellschaft ist die Nachfrage nach Halbleiterchips und damit auch nach Produkten der Division PCT (Vakuumkondensatoren und Matchboxen) weiterhin stark. Im Jahr 2022 profitieren die beiden X-Ray-Divisionen, IXM und IXS, wieder von einer stabilen Nachfrage in ihren wichtigsten Endmärkten: Halbleiter/Elektronik, Automobil, Luft- und Raumfahrt sowie Sicherheit. Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld gegen das Ende des Jahres verschlechtert hat und die Geschäftsentwicklung kurzfristig belastet wurde, wird mittel- bis langfristig ein robustes Wachstum für unsere Märkte und somit auch für Comet erwartet.
Im Hinblick auf anhaltende Unsicherheiten (z. B. potenzielle Probleme in der Lieferkette) und geopolitische Spannungen hat Comet die Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei wurden keine relevanten Feststellungen gemacht, die den vorliegenden Jahresabschluss wesentlich beeinflussen.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erhielt Comet im Berichtsjahr keine staatlichen Unterstützungsleistungen (Vorjahr: keine).
02.5 Konsolidierung
02.5.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Der Jahresabschluss umfasst somit die unten aufgeführten Gesellschaften:
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Gesellschaft |
Sitz |
Beteiligung und Stimmrecht in % |
||
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2022 |
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2021 |
Comet Holding AG |
Flamatt, Schweiz |
100% |
|
100% |
Comet AG |
Flamatt, Schweiz |
100% |
|
100% |
Comet Electronics (Shanghai) Co. Ltd. |
Shanghai, China |
100% |
|
100% |
Comet Mechanical Equipment (Shanghai) Co. Ltd. |
Shanghai, China |
100% |
|
100% |
Comet Technologies USA, Inc. |
Shelton CT, USA |
100% |
|
100% |
Comet Technologies Korea Co. Ltd. |
Suwon, Korea |
100% |
|
100% |
Comet Yxlon GmbH 1) |
Hamburg, Deutschland |
100% |
|
100% |
Comet Technologies Denmark A/S |
Taastrup, Dänemark |
100% |
|
100% |
Comet Technologies Japan KK |
Yokohama, Japan |
100% |
|
100% |
Yxlon (Beijing) X-Ray Equipment Trading Co. Ltd. |
Beijing, China |
100% |
|
100% |
Comet Technologies Malaysia Sdn. Bhd. |
Penang, Malaysia |
100% |
|
100% |
Object Research Systems (ORS) Inc. |
Montreal, Kanada |
100% |
|
100% |
Comet Solutions Taiwan Ltd. |
Hsinchu County, Taiwan |
100% |
|
100% |
1) Umfirmierung in Comet Yxlon GmbH (ehemalig Yxlon International GmbH).
02.5.2 Konsolidierungsmethode
Die Konzernrechnung basiert auf den gruppenweit nach einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die von der Comet Holding AG kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100% erfasst. Sämtliche konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Akquisitionen und Goodwill
Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Fair Value bewertet und gemäss der Akquisitionsmethode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von Konzerngesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs (vgl. Tabelle unten) und für die Bilanz zum Stichtagskurs (vgl. Tabelle unten). Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.
Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
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Stichtagskurs |
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Durchschnittskurs |
||||
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|
|
Land/Währungsraum |
|
|
31.12.2022 |
|
31.12.2021 |
|
2022 |
|
2021 |
USA |
USD |
1 |
0.925 |
|
0.914 |
|
0.955 |
|
0.915 |
Eurozone |
EUR |
1 |
0.990 |
|
1.035 |
|
1.005 |
|
1.079 |
China |
CNY |
1 |
0.134 |
|
0.143 |
|
0.142 |
|
0.142 |
Japan |
JPY |
100 |
0.705 |
|
0.794 |
|
0.731 |
|
0.831 |
Dänemark |
DKK |
1 |
0.133 |
|
0.139 |
|
0.135 |
|
0.145 |
Republik Korea |
KRW |
1 000 |
0.734 |
|
0.768 |
|
0.742 |
|
0.797 |
Malaysia |
MYR |
1 |
0.210 |
|
0.219 |
|
0.217 |
|
0.221 |
Kanada |
CAD |
1 |
0.683 |
|
0.718 |
|
0.734 |
|
0.729 |
Taiwan |
TWD |
100 |
3.007 |
|
3.294 |
|
3.209 |
|
3.279 |
02.6 Bewertungsgrundsätze
Umsatz und übrige Erträge
Der Umsatz entspricht Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatzerlös setzt sich aus dem Verkauf von Waren und Ersatzteilen der Divisionen PCT und IXT sowie aus Systemlieferungen der Division IXS, die Dienstleistungen wie Installationen umfassen, zusammen. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, Ersatzteilen und Systemen werden grundsätzlich auf Basis einer einzelnen Leistungsverpflichtung erfasst, die zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn der Kunde die Kontrolle über die Produkte oder die Dienstleistung erlangt. Für Verkäufe von Waren und Ersatzteilen erfolgt die Übertragung der Kontrolle generell im Zeitpunkt der Lieferung. Leistungsverpflichtungen für Systemverkäufe (inkl. Installationen) erfüllen sich im Zeitpunkt der Abnahme durch die Kunden. Comet bietet seinen Kunden auch Serviceleistungen im Zusammenhang mit Waren und Systemen an. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, die eine zusätzliche Leistung für den Kunden darstellen (“service-type warranties”), z. B. eine Verlängerung der Garantieperiode, sind separate Leistungsverpflichtungen, wobei der Umsatz über einen Zeitraum erfasst wird. Bei generellen Unterhaltsarbeiten und Fehlerbehebungen, um sicherzustellen, dass das gelieferte Gut den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (“assurance-type warranties”), werden die geschätzten Kosten nach den Bestimmungen von IAS 37 als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.
Als übrige betriebliche Erträge werden Beiträge an Entwicklungsprojekte und Entgelte für die Auslieferung des jeweils ersten Prototyps erfasst (Folgelieferungen von Prototypen werden als Umsatz ausgewiesen).
Variable Preiskomponenten bestehen einerseits bei rückwirkend gewährten Rabatten, wenn die Menge an gekauften Produkten einen gewissen Schwellenwert im Kalenderjahr überschreitet, sowie bei individuellen Preisnachlässen auf Produkten. Die Höhe des Rabatts wird anhand der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt und in der Regel proportional auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags verteilt.
Geschuldete Verkaufskommissionen für Agententätigkeit werden bei Vertragsabschluss als zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert und in gleicher Höhe als Verbindlichkeit aus Verkaufsprovisionen passiviert. Die Erfassung als Aufwand erfolgt, sobald Comet die Kontrolle über die Produkte auf den Kunden übertragen hat. Bei Vertragsverbindlichkeiten bzw. Vorauszahlungen von Kunden wird kein Zinseffekt erfasst, weil der Zeitraum zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung maximal ein Jahr beträgt.
Flüssige Mittel
Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken beinhalten flüssige Mittel auch kurzfristige hochliquide Geldanlagen und Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Festgelder und ähnliche Finanzinstrumente mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als drei Monaten, aber weniger als zwölf Monaten, werden als sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.
Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Comet bildet Wertberichtigungen nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell, wobei eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird (Expected-Credit-Loss-Modell). Für kritische Ausstände mit objektiven Hinweisen auf Wertminderung werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Erfassung einer Forderung oder eines Vertragsvermögenswerts hängt davon ab, ob der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt (Forderung) oder bedingt (Vertragsvermögenswert) ist.
Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt zu Marktwerten (Fair Value) inkl. Transaktionskosten, ausser bei erfolgswirksam zu Marktwerten (FVTPL) bewerteten Finanzaktiven, bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.
- Erfolgswirksam zu Marktwerten bewertete Finanzpositionen (FVTPL): Dazu gehören alle Derivate, Handelspositionen sowie gewisse per Designation zugeordnete Finanzaktiven und -verbindlichkeiten. Diese werden zum Fair Value bilanziert. Wertänderungen werden im Finanzergebnis der betreffenden Berichtsperiode ausgewiesen.
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzpositionen: Diese werden nach der Effective-Interest-Methode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Fair Value wird anhand von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt. Im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, wurden für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accountings nach IFRS 9 bzw. IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn Comet die Kontrolle erhält resp. verliert und somit die Rechte verkauft hat oder diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder geringerem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Der Aufwand für Abschreibungen auf Sachanlagen wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion der Sachanlage in der Gruppe entspricht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder bspw. die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
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Gebäude |
20 – 40 Jahre |
Maschinen und Einrichtungen |
6 –10 Jahre |
Übrige Sachanlagen |
3 –10 Jahre |
Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Als Leasingnehmer erfasst Comet Leasingverhältnisse auf Basis eines Nutzwertmodells (Right-of-Use-Modell). Comet beurteilt bei Vertragsabschluss sämtliche Verträge dahingehend, ob ein Leasingverhältnis enthalten ist, und trennt Leasing- von Nichtleasingkomponenten. Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu einem Jahr sowie solche von geringem Wert (Neuwert von weniger als CHF 5’000) werden nicht angesetzt. Die Aufwände daraus werden direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt erfolgt anhand der Barwertberechnung der Leasingzahlungen, zuzüglich erstmaliger direkter Kosten, geschätzter Kosten für Rückbau und Wiederherstellung abzüglich erhaltener Leasinganreize. Die Leasingverbindlichkeiten entsprechen dem Barwert der diskontierten und noch nicht beglichenen Zahlungsverpflichtungen. Comet verwendet den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz zur Diskontierung der Leasingzahlungen. Dabei werden der Währungsraum, in dem sich das Leasingobjekt befindet, sowie das Comet spezifische Kreditrisiko berücksichtigt. Comet hält vorwiegend Leasingverhältnisse mit fest vereinbarten Zahlungen, wobei darin solche mit mietfreien Perioden und ansteigenden Zahlungen enthalten sind. Leasingverhältnisse mit variablen Zahlungen sind unwesentlich.
Leasingverhältnisse der Comet können Verlängerungsoptionen beinhalten. Diese werden nur in die Berechnungen einbezogen, wenn die Ausübung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Einflussfaktoren als hochwahrscheinlich gilt. Bei unbefristeten Leasingverhältnissen gelten ab Leasingbeginn oder Ablauf der Mindestmietlaufzeit folgende Grundsätze:
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Maximale Verlängerung |
Gebäude und Lagerhallen |
3 Jahre |
Maschinen und Einrichtungen |
2 Jahre |
Fahrzeuge und übrige Sachanlagen |
1 Jahr |
Im Fall einer wesentlichen Modifikation bewertet Comet die Leasingverbindlichkeit auf das Datum der Veränderung neu. Anpassungen der Leasingverbindlichkeit werden gegen das zugehörige Nutzungsrecht erfasst. Ein verbleibender Differenzbetrag bei einer vorzeitigen Auflösung eines Leasingverhältnisses wird erfolgswirksam gebucht.
Tritt Comet als Leasinggeber auf, erfolgt die Verbuchung je nach Ausgestaltung des Leasingverhältnisses entweder als operatives Leasing oder als Finanzierungsleasing.
Immaterielle Werte
Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namenrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namenrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. auch Abschnitt “Wertminderung im Anlagevermögen [Impairment]"). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Wertes in der Gruppe entspricht. Für planmässige Abschreibungen werden grundsätzlich die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
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Kundenlisten |
10 – 15 Jahre |
Technologie |
5 – 10 Jahre |
Software |
3 – 5 Jahre |
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn Comet eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert.
Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Falls sich ein wesentlicher Zinseffekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.
Personalvorsorge (Post-Employment Benefits)
Comet hat für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (Defined-Contribution-Plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (Defined-Benefit-Plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).
Dienstaltersprämien
Comet gewährt ihren Mitarbeitenden Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Comet erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Berechnung wird jährlich aktualisiert. Allfällige versicherungstechnische Veränderungen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen
Comet leistet einen Teil der variablen Entschädigung aus dem Short-Term Incentive Plan (STIP) an Mitglieder der Geschäftsleitung und einen Teil der fixen Vergütung an den Verwaltungsrat in Form von Aktien. Zusätzlich werden der Geschäftsleitung aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Als Aufwand erfasst wird der Wert der erdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (Equity-settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, bei denen der Begünstigte die Wahl hat, Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert dieses Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Ertragssteuern
Der Steueraufwand der Berichtsperiode setzt sich aus laufenden Ertragssteuern und latenten Steuern zusammen.
Laufende Ertragssteuern
Laufende Steuerverbindlichkeiten und -forderungen für die aktuelle Periode und vorhergehende Berichtszeiträume werden anhand des voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Betrags oder anhand der erwarteten Rückvergütung erfasst. Für die Berechnung werden die steuerlichen Bestimmungen und die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag in Kraft waren.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bilanzwerten und den in die Konzernrechnung einfliessenden Werten im langfristigen Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über die Ertragssteuer in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral, entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall, entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
- latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus der erstmaligen Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;
- latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren.
Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Zudem ermittelt Comet an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte besteht. Immaterielle Anlagen in Arbeit werden jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine ausserplanmässige Abschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder, wenn höher, der Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Geldflüsse errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.