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02 Konsolidierungs- und Bewertungs­grundsätze

Die Konzernrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanzinstrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Sämtliche Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Die vorliegende Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den “International Financial Reporting Standards” (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche Interpretationen (IFRIC) des “International Accounting Standards Board” (IASB) angewandt. Comet wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dort, wo dies spezifisch erwähnt ist. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.

Aufgrund von Rundungen und der Darstellung in TCHF ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Comet hat per 1. Januar 2022 die folgenden neuen oder revidierten IFRS/IFRIC erstmalig angewandt:

Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am 28. Mai 2020 eine Änderung von IFRS 16 betreffend Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse. Die Änderung war ursprünglich ab dem 1. Juni 2020, bezogen auf gewährte Mietzugeständnisse bis und mit 30. Juni 2021, anwendbar. Am 31. März 2021 kündigte das IASB die Verlängerung des Anwendungszeitraums bis und mit 30. Juni 2022 an. Comet wendet die Erleichterung an. Dies hat im Berichtsjahr keinen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe (Vorjahr: keinen Einfluss).

Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe.

02.2 Künftig anzuwendende neue Rechnungslegungsvorschriften

 

 

 

 

Standard

Beurteilung

Datum der Inkraftsetzung

Geplante Anwendung durch Comet

IAS 1 – Angaben der Rechnungslegungsmethoden (Änderung an IAS 1 und IFRS Praxisleitfaden 2)

1)

1. Januar 2023

Geschäftsjahr 2023

IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderung an IAS 8)

1)

1. Januar 2023

Geschäftsjahr 2023

IAS 12 – Ertragssteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderung an IAS 12)

1)

1. Januar 2023

Geschäftsjahr 2023

IAS 1 – Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)

1)

1. Januar 2024

Geschäftsjahr 2024

IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderung an IFRS16)

1)

1. Januar 2024

Geschäftsjahr 2024

IAS 1 – Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)

1)

1. Januar 2024

Geschäftsjahr 2024

1) Keine oder unbedeutende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

02.3 Korrekturen in der Darstellung von Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Im Rahmen einer Überprüfung der Finanzprozesse hat Comet die Darstellung der Vertragsguthaben und Vertragsverbindlichkeiten hinterfragt und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorauszahlungen von Kunden in den Vertragsverbindlichkeiten mit den bereits fakturierten Vertragsguthaben in den “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen” hätten verrechnet werden müssen. Die Anpassungen beliefen sich im Vorjahr auf CHF 8.1 Mio.

Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden wie unten dargestellt angepasst. Diese Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Reingewinn.

 

 

 

 

 

 

 

in TCHF

Anm.

31.12.2022

31.12.2021 - Angepasst

 

Anpassung

31.12.2021 - Berichtet

Aktiven

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

12

89 103

72 692

 

– 8 075

80 767

Total Umlaufvermögen

 

344 761

296 299

 

– 8 075

304 373

Total Aktiven

 

556 801

482 341

 

– 8 075

490 415

 

 

 

 

 

 

 

Passiven

 

 

 

 

 

 

Vertragsverbindlichkeiten

3

16 609

27 086

 

– 8 075

35 161

Total kurzfristiges Fremdkapital

 

128 002

117 957

 

– 8 075

126 033

Total Fremdkapital

 

225 269

207 359

 

– 8 075

215 435

Total Eigenkapital der Aktionäre der Comet Holding AG

 

331 532

274 981

 

274 981

Total Eigenkapital der Aktionäre der Comet Holding AG in %

 

59.5%

57.0%

 

 

56.1%

Total Passiven

 

556 801

482 341

 

– 8 075

490 415

Halbjahresbericht 2022

Der Verwaltungsrat von Comet hat auch die rückwirkenden Anpassungen im Halbjahresbericht 2022 der Comet vom 12. Juli 2022 genehmigt. Die Anpassung der “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der übrigen Forderungen” und “Verbindlichkeiten aus Verträgen” belief sich auf CHF 4.2 Mio. CHF. Diese Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Nettoverlust/-ertrag.

02.4 Schätzungen

Die Konzernrechnung von Comet enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen anhand der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:

Geschäftsumfeld, inklusive Auswirkungen aufgrund Covid-19

Angetrieben durch die Digitalisierung der Gesellschaft ist die Nachfrage nach Halbleiterchips und damit auch nach Produkten der Division PCT (Vakuumkondensatoren und Matchboxen) weiterhin stark. Im Jahr 2022 profitieren die beiden X-Ray-Divisionen, IXM und IXS, wieder von einer stabilen Nachfrage in ihren wichtigsten Endmärkten: Halbleiter/Elektronik, Automobil, Luft- und Raumfahrt sowie Sicherheit. Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld gegen das Ende des Jahres verschlechtert hat und die Geschäftsentwicklung kurzfristig belastet wurde, wird mittel- bis langfristig ein robustes Wachstum für unsere Märkte und somit auch für Comet erwartet. 

Im Hinblick auf anhaltende Unsicherheiten (z. B. potenzielle Probleme in der Lieferkette) und geopolitische Spannungen hat Comet die Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei wurden keine relevanten Feststellungen gemacht, die den vorliegenden Jahresabschluss wesentlich beeinflussen.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erhielt Comet im Berichtsjahr keine staatlichen Unterstützungsleistungen (Vorjahr: keine).

02.5 Konsolidierung

02.5.1 Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Der Jahresabschluss umfasst somit die unten aufgeführten Gesellschaften:

 

 

 

 

 

Gesellschaft

Sitz

Beteiligung und Stimmrecht in %

 

 

2022

 

2021

Comet Holding AG

Flamatt, Schweiz

100%

 

100%

Comet AG

Flamatt, Schweiz

100%

 

100%

Comet Electronics (Shanghai) Co. Ltd.

Shanghai, China

100%

 

100%

Comet Mechanical Equipment (Shanghai) Co. Ltd.

Shanghai, China

100%

 

100%

Comet Technologies USA, Inc.

Shelton CT, USA

100%

 

100%

Comet Technologies Korea Co. Ltd.

Suwon, Korea

100%

 

100%

Comet Yxlon GmbH 1)

Hamburg, Deutschland

100%

 

100%

Comet Technologies Denmark A/S

Taastrup, Dänemark

100%

 

100%

Comet Technologies Japan KK

Yokohama, Japan

100%

 

100%

Yxlon (Beijing) X-Ray Equipment Trading Co. Ltd.

Beijing, China

100%

 

100%

Comet Technologies Malaysia Sdn. Bhd.

Penang, Malaysia

100%

 

100%

Object Research Systems (ORS) Inc.

Montreal, Kanada

100%

 

100%

Comet Solutions Taiwan Ltd.

Hsinchu County, Taiwan

100%

 

100%

1) Umfirmierung in Comet Yxlon GmbH (ehemalig Yxlon International GmbH).

02.5.2 Konsolidierungsmethode

Die Konzernrechnung basiert auf den gruppenweit nach einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die von der Comet Holding AG kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100% erfasst. Sämtliche konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzern­internen Transaktionen sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.

Akquisitionen und Goodwill

Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Fair Value bewertet und gemäss der Akquisitionsmethode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von Konzerngesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.

Fremdwährungsumrechnung

Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs (vgl. Tabelle unten) und für die Bilanz zum Stichtagskurs (vgl. Tabelle unten). Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.

Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stichtagskurs

 

Durchschnittskurs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Land/Währungsraum

 

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

2022

 

2021

USA

USD

1

0.925

 

0.914

 

0.955

 

0.915

Eurozone

EUR

1

0.990

 

1.035

 

1.005

 

1.079

China

CNY

1

0.134

 

0.143

 

0.142

 

0.142

Japan

JPY

100

0.705

 

0.794

 

0.731

 

0.831

Dänemark

DKK

1

0.133

 

0.139

 

0.135

 

0.145

Republik Korea

KRW

1 000

0.734

 

0.768

 

0.742

 

0.797

Malaysia

MYR

1

0.210

 

0.219

 

0.217

 

0.221

Kanada

CAD

1

0.683

 

0.718

 

0.734

 

0.729

Taiwan

TWD

100

3.007

 

3.294

 

3.209

 

3.279

02.6 Bewertungsgrundsätze

Umsatz und übrige Erträge

Der Umsatz entspricht Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatzerlös setzt sich aus dem Verkauf von Waren und Ersatzteilen der Divisionen PCT und IXT sowie aus Systemlieferungen der Division IXS, die Dienstleistungen wie Installationen umfassen, zusammen. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, Ersatzteilen und Systemen werden grundsätzlich auf Basis einer einzelnen Leistungsverpflichtung erfasst, die zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn der Kunde die Kontrolle über die Produkte oder die Dienstleistung erlangt. Für Verkäufe von Waren und Ersatzteilen erfolgt die Übertragung der Kontrolle generell im Zeitpunkt der Lieferung. Leistungsverpflichtungen für Systemverkäufe (inkl. Installationen) erfüllen sich im Zeitpunkt der Abnahme durch die Kunden. Comet bietet seinen Kunden auch Serviceleistungen im Zusammenhang mit Waren und Systemen an. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, die eine zusätzliche Leistung für den Kunden darstellen (“service-type warranties”), z. B. eine Verlängerung der Garantieperiode, sind separate Leistungsverpflichtungen, wobei der Umsatz über einen Zeitraum erfasst wird. Bei generellen Unterhaltsarbeiten und Fehlerbehebungen, um sicherzustellen, dass das gelieferte Gut den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (“assur­ance-type warranties”), werden die geschätzten Kosten nach den Bestimmungen von IAS 37 als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.

Als übrige betriebliche Erträge werden Beiträge an Entwicklungsprojekte und Entgelte für die Auslieferung des jeweils ersten Prototyps erfasst (Folgelieferungen von Prototypen werden als Umsatz ausgewiesen).

Variable Preiskomponenten bestehen einerseits bei rückwirkend gewährten Rabatten, wenn die Menge an gekauften Produkten einen gewissen Schwellenwert im Kalenderjahr überschreitet, sowie bei individuellen Preisnachlässen auf Produkten. Die Höhe des Rabatts wird anhand der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt und in der Regel proportional auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags verteilt.

Geschuldete Verkaufskommissionen für Agententätigkeit werden bei Vertragsabschluss als zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert und in gleicher Höhe als Verbindlichkeit aus Verkaufsprovisionen passiviert. Die Erfassung als Aufwand erfolgt, sobald Comet die Kontrolle über die Produkte auf den Kunden übertragen hat. Bei Vertragsverbindlichkeiten bzw. Vorauszahlungen von Kunden wird kein Zinseffekt erfasst, weil der Zeitraum zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung maximal ein Jahr beträgt.

Flüssige Mittel

Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken beinhalten flüssige Mittel auch kurzfristige hochliquide Geldanlagen und Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Festgelder und ähnliche Finanzinstrumente mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als drei Monaten, aber weniger als zwölf Monaten, werden als sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.

Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Comet bildet Wertberichtigungen nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell, wobei eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird (Expected-Credit-Loss-Modell). Für kritische Ausstände mit objektiven Hinweisen auf Wertminderung werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Erfassung einer Forderung oder eines Vertragsvermögenswerts hängt davon ab, ob der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt (Forderung) oder bedingt (Vertragsvermögenswert) ist.

Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten

Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt zu Marktwerten (Fair Value) inkl. Transaktionskosten, ausser bei erfolgswirksam zu Marktwerten (FVTPL) bewerteten Finanzaktiven, bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.

Der Fair Value wird anhand von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt. Im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, wurden für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accountings nach IFRS 9 bzw. IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn Comet die Kontrolle erhält resp. verliert und somit die Rechte verkauft hat oder diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind.

Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder geringerem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Der Aufwand für Abschreibungen auf Sachanlagen wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion der Sachanlage in der Gruppe entspricht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder bspw. die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:

 

 

Gebäude

20 – 40 Jahre

Maschinen und Einrichtungen

6 –10 Jahre

Übrige Sachanlagen

3 –10 Jahre

Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Als Leasingnehmer erfasst Comet Leasingverhältnisse auf Basis eines Nutzwertmodells (Right-of-Use-Modell). Comet beurteilt bei Vertragsabschluss sämtliche Verträge dahingehend, ob ein Leasingverhältnis enthalten ist, und trennt Leasing- von Nichtleasingkomponenten. Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu einem Jahr sowie solche von geringem Wert (Neuwert von weniger als CHF 5’000) werden nicht angesetzt. Die Aufwände daraus werden direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt erfolgt anhand der Barwertberechnung der Leasingzahlungen, zuzüglich erstmaliger direkter Kosten, geschätzter Kosten für Rückbau und Wiederherstellung abzüglich erhaltener Leasinganreize. Die Leasingverbindlichkeiten entsprechen dem Barwert der diskontierten und noch nicht beglichenen Zahlungsverpflichtungen. Comet verwendet den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz zur Diskontierung der Leasingzahlungen. Dabei werden der Währungsraum, in dem sich das Leasingobjekt befindet, sowie das Comet spezifische Kreditrisiko berücksichtigt. Comet hält vorwiegend Leasingverhältnisse mit fest vereinbarten Zahlungen, wobei darin solche mit mietfreien Perioden und ansteigenden Zahlungen enthalten sind. Leasingverhältnisse mit variablen Zahlungen sind unwesentlich.

Leasingverhältnisse der Comet können Verlängerungsoptionen beinhalten. Diese werden nur in die Berechnungen einbezogen, wenn die Ausübung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Einflussfaktoren als hochwahrscheinlich gilt. Bei unbefristeten Leasingverhältnissen gelten ab Leasingbeginn oder Ablauf der Mindestmietlaufzeit folgende Grundsätze: 

 

 

 

Maximale Verlängerung

Gebäude und Lagerhallen

3 Jahre

Maschinen und Einrichtungen

2 Jahre

Fahrzeuge und übrige Sachanlagen

1 Jahr

Im Fall einer wesentlichen Modifikation bewertet Comet die Leasingverbindlichkeit auf das Datum der Veränderung neu. Anpassungen der Leasingverbindlichkeit werden gegen das zugehörige Nutzungsrecht erfasst. Ein verbleibender Differenzbetrag bei einer vorzeitigen Auflösung eines Leasingverhältnisses wird erfolgswirksam gebucht.

Tritt Comet als Leasinggeber auf, erfolgt die Verbuchung je nach Ausgestaltung des Leasingverhältnisses entweder als operatives Leasing oder als Finanzierungsleasing. 

Immaterielle Werte

Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namenrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namenrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. auch Abschnitt “Wertminderung im Anlagevermögen [Impairment]"). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Wertes in der Gruppe entspricht. Für planmässige Abschreibungen werden grundsätzlich die folgenden Nutzungsdauern angenommen:

 

 

Kundenlisten

10 – 15 Jahre

Technologie

5 – 10 Jahre

Software

3 – 5 Jahre

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn Comet eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert.

Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Falls sich ein wesentlicher Zins­effekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.

Personalvorsorge (Post-Employment Benefits)

Comet hat für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (Defined-Contribution-Plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (Defined-Benefit-Plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).

Dienstaltersprämien

Comet gewährt ihren Mitarbeitenden Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Comet erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Berechnung wird jährlich aktualisiert. Allfällige versicherungstechnische Veränderungen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Aktienbezogene Vergütungen

Comet leistet einen Teil der variablen Entschädigung aus dem Short-Term Incentive Plan (STIP) an Mitglieder der Geschäftsleitung und einen Teil der fixen Vergütung an den Verwaltungsrat in Form von Aktien. Zusätzlich werden der Geschäftsleitung aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Als Aufwand erfasst wird der Wert der erdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (Equity-settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, bei denen der Begünstigte die Wahl hat, Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert dieses Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Ertragssteuern

Der Steueraufwand der Berichtsperiode setzt sich aus laufenden Ertragssteuern und latenten Steuern zusammen.

Laufende Ertragssteuern

Laufende Steuerverbindlichkeiten und -forderungen für die aktuelle Periode und vorhergehende Berichtszeiträume werden anhand des voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Betrags oder anhand der erwarteten Rückvergütung erfasst. Für die Berechnung werden die steuerlichen Bestimmungen und die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag in Kraft waren.

Latente Steuern

Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bilanzwerten und den in die Konzernrechnung einfliessenden Werten im langfristigen Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über die Ertragssteuer in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral, entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall, entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Zudem ermittelt Comet an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte besteht. Immaterielle Anlagen in Arbeit werden jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine ausserplanmässige Abschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder, wenn höher, der Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Geldflüsse errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.