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Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats jeweils für ein Geschäftsjahr ge­wählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Ernst & Young AG (EY), Schweiz, ist seit 1999 Revisionsstelle der Comet Holding AG. Martin Mattes ist seit dem Geschäftsjahr 2021 als leiten­der Revisor für das Mandat verantwortlich. Der Rotationsrhythmus für den leitenden Revisor bei EY beträgt sieben Jahre. 

Comet hat im Berichtsjahr die Ausschreibung für die Revisionsstelle abgeschlossen. An der Ausschreibung nahmen drei Big-Four-Unternehmen teil. Gestützt auf die im Ausschreibungsverfahren definierten Auswahlkriterien, schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung Ernst & Young AG (EY) zur Wiederwahl als die Revisionsstelle von Comet per 1. Januar 2023 vor.

Revisionshonorar

EY hat für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Konzernrechnung sowie als Revisionsstelle der Mehrheit der Gruppen­gesellschaften eine Entschädigung im Umfang von TCHF 382 erhalten (Vorjahr: TCHF 373).

Unter Einbezug der übrigen Revisionsgesellschaften belaufen sich die Revisionshonorare im Geschäftsjahr auf insgesamt TCHF 484 (Vorjahr: TCHF 437). Die Revisionshonorare werden jährlich nach Rücksprache mit dem Audit Committee festgelegt und basieren auf dem Prüfungs­umfang der einzelnen Gruppengesellschaften, auf allfälligen Schwer­punktprüfungen sowie auf der Prüfung der Abdeckung speziell identifi­zierter Risiken.

Zusätzliche Honorare

Im Geschäftsjahr hat EY für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rechnungslegungsthemen und Steuerberatungen nachfolgende Ent­schädigungen erhalten:

 

 

 

 

in TCHF

2022

 

2021

Revisionsbezogene Zusatzleistungen

12

 

10

Steuerberatung

180

 

206

Total zusätzliche Honorare

192

 

216

Informationsinstrumente des Verwaltungsrats hinsichtlich der externen Revision

Das Audit Committee als Ausschuss des Verwaltungsrats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisions­stelle. Es prüft zudem den Umfang der externen Revision sowie die da­mit verbundenen Programme für die Geschäftsleitung und schlägt zuhanden des Verwaltungsrats bzw. der Generalversammlung den exter­nen Revisor zur Wahl vor. Der Verwaltungsrat hat keinen festen Rotati­onsrhythmus festgelegt. Bei der Auswahl der externen Revisionsstelle wird insbesondere auf die Unabhängigkeit und die nachweislich vorhan­dene Erfahrung abgestellt.

Im Halbjahr bespricht das Audit Committee an seiner Sitzung das un­geprüfte Halbjahresergebnis mit der Revisionsstelle. Zudem wird der Jahresabschluss geplant und die Kosten für die Revision des Geschäfts­jahrs werden genehmigt. Bei Bedarf werden zusätzliche Sitzungen einberufen.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses bespricht das Audit Committee mit der Revisionsstelle an seiner Sitzung den revidierten Geschäftsbe­richt des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Die Berichterstattung durch die Revisionsstelle erfolgt auf der Basis eines umfassenden Berichts an den Verwaltungsrat sowie anhand der Berichte der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Aktionäre.

Weiterführende Informationen sind im Kapitel “Verwaltungsrat – Audit Committee” aufgeführt.