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Kapitalstruktur

Aktienkapital

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2022 CHF 7’773’966, es setzt sich aus 7’773’966 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 zu­sammen. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, ist jede Aktie dividendenberechtigt. Jede Aktie entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.

Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein beding­tes Aktienkapital für die aktienbasierte Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und/oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Am 31. Dezember 2022 bestand ein bedingtes Aktienkapital im Umfang von 189’154 Aktien mit einem Nominalwert von CHF 1.00 pro Aktie. Dies entspricht einem Anteil von rund 2.4% des ausgegebenen Aktienkapitals. Die Ausgabe von Akti­en oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Ver­waltungsrat erlassenen Reglement. Weitere Informationen zur aktienbasierten Vergütung sind im Vergütungsbericht enthalten.

Weitere Informationen zur Struktur und den Veränderungen des Aktienkapitals der Comet Holding AG sind in der Jahresrechnung der Comet Holding AG im Eigenkapitalnachweis sowie in den Anmerkungen 4: Kotierung und Aktionäre, 5: Aktienkapital sowie 7: Optionen, Wandelrechte und eigene Aktien enthalten. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 hatte die Comet Holding AG keine Partizipationsscheine oder Genussscheine ausstehend (Vorjahr: keine).

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der Comet Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutzniessungen an Namenak­tien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimm­recht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. das Recht auf die Nutzniessung auf eigene Rechnung erworben ha­ben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktienbuch setzt den Nachweis über den Erwerb und Besitz der Aktien oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. das Recht auf die Nutzniessung auf eigene Rechnung erworben ha­ben und besitzen. Der Verwaltungsrat trägt No­minees mit bis zu maximal 5% des im Handelsregister eingetragenen Akti­enkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapi­tal, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander ver­bunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise unter Umgehung der Bestimmungen über die Nominees ko­ordiniert vorgehen. Die Gruppe kann nach Anhörung der betroffe­nen Partei die Eintragungen im Aktienbuch rückwirkend auf das Eintra­gungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwer­bers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der Bestimmungen, festgelegt in den Statuten der Gesellschaft, notwen­digen Anordnungen.

Im Geschäftsjahr 2022 hat der Verwaltungsrat keine Erwerber von Namenaktien mit mehr als 5% des im Handelsregister eingetragenen Kapitals als Eigentümer oder Nutzniesser mit Stimmrecht erfasst, keine Anträge auf Registrierung abgewiesen und er hat auch keine Aktionäre mit Stimmrecht aufgrund von Falschangaben aus dem Aktienregister gestrichen.

Wandelanleihen und Optionen

Die Comet Holding AG hat per 31. Dezember 2022 weder Wandel- noch Optionsrechte ausge­geben (Vorjahr: keine). 

Managementtransaktionen und Massnahmen zur Verhinderung von Insider-Trading-Verstössen

Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Melde­pflicht für Managementtransaktionen in Aktien und vergleichbaren Finanzinstrumenten. Der Verwaltungsrat hat zur Ein­haltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Ver­waltungsrats und der Geschäftsleitung (die Geschäftsleitung stellt die oberste Ebene der operativen Führung dar). Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Meldung eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Web­site der SIX Swiss Exchange abrufbar: www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/management-transactions.html#/.

Als grundsätzliche Closed Period (oder auch Blackout-Period) gilt für den Handel mit Wertpapieren der Comet Holding AG der Zeitraum vom 16. Dezember bzw. 16. Juni bis und mit dem Handelstag, der auf den Tag der Publikation des Jahresabschlusses bzw. Halbjahresabschlusses respektive der Publikation der relevanten Kennzahlen folgt. Diese Closed Periods gelten generell für Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung und zudem für Mitglieder in Funktionen wie Finanzen, Investor Relations sowie Kommunikation auf Gruppenstufe. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Ausnahmen gewährt.