Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
In diesem Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards werden die Managementansätze und ausgewählte GRI-Angaben zu den wesentlichen Themen, wie sie im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt sind, näher erläutert.
Umwelt
Materialkonformität
Unter Materialkonformität versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die die Verwendung verschiedener Stoffe und/oder Materialien in Produkten einschränken oder gar verbieten. Dazu gehören beispielsweise umweltbezogene Gesetze, internationales Recht, religiös motivierte Vorgaben und Vorgaben von Unternehmen. Für Comet als Herstellerin von Industrieprodukten ist die Einhaltung von umwelt- und marktzugangsrelevanten Vorschriften eine unabdingbare Voraussetzung für die weltweite Geschäftstätigkeit. Darunter fallen beispielsweise die Vorschriften zu Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals (REACH), Restriction of Hazardous Substances (RoHS), der Toxic Substances Control Act (TSCA) oder Gesetze, die durch internationales Recht und Ethik bestimmt sind, wie die Conflict-Minerals-Gesetzgebung, der Dodd-Frank-Act und die Verordnung (EU) 2017/821. Im Jahr 2022 haben wir zum Beispiel im Zusammenhang mit REACH und den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) alle unsere Sicherheitsdatenblätter in SAP klassifiziert. Dies führte dazu, dass zehn der 13 identifizierten Stoffe auf der SVHC-Liste aus unseren Produkten entfernt oder ersetzt wurden.
Wir sind bestrebt, unseren Kunden eine Lieferkette höchster Qualität zu bieten, die alle etablierten Produktleistungsstandards und -erwartungen erfüllt. Unsere Einkaufsabteilung hält diese hohen Standards aufrecht, indem sie die Leistung unserer etablierten Lieferanten kontinuierlich bewertet.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier-CoC) basiert auf dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) und legt die grundlegenden Anforderungen an unsere Lieferanten und externen Dienstleister hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Stakeholdern und der Umwelt fest. Wir behalten uns das Recht vor, die Anforderungen unseres Supplier-CoC zu ändern, um Änderungen unserer Compliance-Richtlinien zu berücksichtigen.
Um die Selbsterklärung der Lieferanten in Form des unterzeichneten Supplier-CoC zu ergänzen, arbeiten wir mit dem externen Lieferkettenspezialisten Assent Compliance Inc. zusammen. Die Assent-Plattform sammelt die Daten, die zur Einhaltung von REACH, RoHS, Conflict-Minerals und TSCA erforderlich sind. Mit dieser Lösung können wir sicherstellen, dass unsere Lieferanten alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten. Lieferanten, die keine Daten an Assent übermitteln, werden von uns direkt kontaktiert und aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern angebracht, arbeiten wir mit unseren Lieferanten zusammen, um Massnahmen zur Verbesserung zu ermitteln. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit Lieferanten im Rahmen der geltenden Gesetze zu beenden, wenn sie den Kodex nicht einhalten, oder rechtliche Schritte gegen Lieferanten einzuleiten.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht hat Comet im Berichtsjahr bei einigen wenigen Lieferanten geringfügige Abweichungen von den Best Practices in Bezug auf die Bestimmungen zu Konfliktmineralien festgestellt. Die Lieferanten wurden darauf aufmerksam gemacht und die Situation wird weiterhin genau beobachtet.
Die Verantwortlichkeiten für die Prozesse sind im Managementsystem der Comet Group abgebildet. Im Wesentlichen werden die Vorgaben zur Materialkonformität auf Konzernebene durch den Vice President of Global Operational Excellence (VP GOE) gemacht, der direkt an den CEO berichtet. Der VP GOE definiert die Compliance-Regelungen gemeinsam mit den Rechtsexperten der Comet Group. Die Verantwortung für die Umsetzung in den Regionen liegt bei den Divisionen, und die Rechenschaftspflicht liegt bei dem jeweiligen Country General Manager. Die Aktivitäten im Bereich Materialkonformität werden weltweit im Quality & Excellence Board koordiniert.
Umweltmanagementsystem und -Compliance
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur von Comet. Wir sind bestrebt, unseren Kunden qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten, dabei Umweltrisiken zu vermeiden und ressourcenschonend zu produzieren. Die Grundsätze dieses Ansatzes sind in der Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitspolitik der Comet Group festgehalten und werden durch den Verhaltenskodex ergänzt.
Während alle unsere Produktions- sowie F&E-Standorte nach ISO 9001:2015 zertifiziert sind, hat nur Comet Yxlon (Division IXS) in Hamburg ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 erarbeitet und eingeführt. Kleinere Einheiten mit reinen Vertriebs- und Marketingaktivitäten sind nicht zertifiziert. Um die Einhaltung der Umweltvorschriften sicherzustellen, werden in regelmässigen Abständen an allen Produktionsstandorten interne Audits, Kunden- und Zertifizierungs-audits, Benchmarkings und Best-Practice-Anwendungen durchgeführt.
Comet plant, bis Ende 2023 eine einzige gruppenweite Zertifizierung nach ISO 9001 zu erreichen. Die gruppenweite Zertifizierung nach ISO 14001 wird dann im Laufe des Jahres 2024 hinzukommen. Da an den meisten grossen Comet-Standorten im Jahr 2023 eine Rezertifizierung ansteht, bietet sich in diesem Jahr die Gelegenheit, die Qualitätsmanagementsysteme zu vereinheitlichen und eine einzige Zertifizierung zu erreichen.
Der Vice President of Global Operational Excellence (VP GOE) ist für die Leistung des Comet-Qualitätsmanagementsystems, einschliesslich des Prozessrahmens und der Architektur, verantwortlich. Der VP GOE treibt die Definition, Implementierung und Verbesserung der gruppenweiten Prozesse in enger Zusammenarbeit mit den Divisionen voran. Zu den Aufgaben des VP GOE gehören unter anderem die Festlegung von Mindeststandards für nichtfinanzielle KPIs sowie die Sicherstellung der Zertifizierung und Einhaltung von ISO-Normen. In dieser Funktion wird er von verschiedenen Gremien und Beiräten unterstützt, wie z. B. dem Operations Council und dem Quality & Excellence Board, in dem die Q&E-Leiter der Divisionen vertreten sind. Die Verantwortung für die Einhaltung der Umweltvorschriften obliegt dem jeweiligen Generaldirektor des Landes, während die Verantwortung für die Einhaltung der Umweltvorschriften beim Leiter des jeweiligen Geschäftsbereichs liegt. Im Berichtsjahr gab es bei der Comet Group keine laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen oder -vorschriften. Ebenso wurden dem Unternehmen keine Bussgelder für Umweltverstösse auferlegt.