01 Einleitung
Der Vergütungsbericht ist in Übereinstimmung mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), den Grundsätzen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse sowie der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange verfasst.
Der Vergütungsbericht legt die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 offen. Zudem werden die Beteiligungsverhältnisse des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung (Offenlegung gemäss schweizerischem Obligationenrecht) im Anhang des Einzelabschlusses der Comet Holding AG in der Anmerkung 6: Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung offengelegt. Der Ausweis des Aufwands für Vergütungen (Offenlegung gemäss International Financial Reporting Standards) erfolgt in der konsolidierten Jahresrechnung der Comet Holding AG in der Anhangangabe 30: Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.