Revisionsstelle
Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats jeweils für ein Geschäftsjahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Ernst & Young AG (EY), Schweiz, ist seit 1999 Revisionsstelle der Comet Holding AG. Martin Mattes ist seit dem Geschäftsjahr 2021 als leitender Revisor für das Mandat verantwortlich. Der Rotationsrhythmus für den leitenden Revisor bei EY beträgt sieben Jahre.
Comet hat im Berichtsjahr die Ausschreibung für die Revisionsstelle abgeschlossen. An der Ausschreibung nahmen drei Big-Four-Unternehmen teil. Gestützt auf die im Ausschreibungsverfahren definierten Auswahlkriterien, schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung Ernst & Young AG (EY) zur Wiederwahl als die Revisionsstelle von Comet per 1. Januar 2023 vor.
Revisionshonorar
EY hat für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Konzernrechnung sowie als Revisionsstelle der Mehrheit der Gruppengesellschaften eine Entschädigung im Umfang von TCHF 382 erhalten (Vorjahr: TCHF 373).
Unter Einbezug der übrigen Revisionsgesellschaften belaufen sich die Revisionshonorare im Geschäftsjahr auf insgesamt TCHF 484 (Vorjahr: TCHF 437). Die Revisionshonorare werden jährlich nach Rücksprache mit dem Audit Committee festgelegt und basieren auf dem Prüfungsumfang der einzelnen Gruppengesellschaften, auf allfälligen Schwerpunktprüfungen sowie auf der Prüfung der Abdeckung speziell identifizierter Risiken.
Zusätzliche Honorare
Im Geschäftsjahr hat EY für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rechnungslegungsthemen und Steuerberatungen nachfolgende Entschädigungen erhalten:
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in TCHF |
2022 |
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2021 |
Revisionsbezogene Zusatzleistungen |
12 |
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10 |
Steuerberatung |
180 |
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206 |
Total zusätzliche Honorare |
192 |
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216 |
Informationsinstrumente des Verwaltungsrats hinsichtlich der externen Revision
Das Audit Committee als Ausschuss des Verwaltungsrats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Es prüft zudem den Umfang der externen Revision sowie die damit verbundenen Programme für die Geschäftsleitung und schlägt zuhanden des Verwaltungsrats bzw. der Generalversammlung den externen Revisor zur Wahl vor. Der Verwaltungsrat hat keinen festen Rotationsrhythmus festgelegt. Bei der Auswahl der externen Revisionsstelle wird insbesondere auf die Unabhängigkeit und die nachweislich vorhandene Erfahrung abgestellt.
Im Halbjahr bespricht das Audit Committee an seiner Sitzung das ungeprüfte Halbjahresergebnis mit der Revisionsstelle. Zudem wird der Jahresabschluss geplant und die Kosten für die Revision des Geschäftsjahrs werden genehmigt. Bei Bedarf werden zusätzliche Sitzungen einberufen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses bespricht das Audit Committee mit der Revisionsstelle an seiner Sitzung den revidierten Geschäftsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Die Berichterstattung durch die Revisionsstelle erfolgt auf der Basis eines umfassenden Berichts an den Verwaltungsrat sowie anhand der Berichte der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Aktionäre.
Weiterführende Informationen sind im Kapitel “Verwaltungsrat – Audit Committee” aufgeführt.