Vergütungsbericht 2016
Der vorliegende Vergütungsbericht folgt den Transparenzvorschriften des Obligationenrechts gemäss Art. 663c OR sowie den Vorgaben betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation.
01 Einleitung
Der vorliegende Vergütungsbericht folgt den Transparenzvorschriften des Obligationenrechts gemäss Art. 663c OR sowie den Vorgaben betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation.
Der Vergütungsbericht legt die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 offen. Zusätzlich sind im Anhang zum Einzelabschluss der COMET Holding AG auf Seite 114 die Beteiligungsverhältnisse von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sowie in der konsolidierten Jahresrechnung der COMET Holding AG auf Seite 100 die geleisteten Vergütungen gemäss dem IFRS-Rechnungslegungsstandard offengelegt.
Die Offenlegungspflichten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) wurden im Geschäftsbericht 2016 vollständig umgesetzt.
02 Statutarische Regeln nach VegüV
Art. 21 bis 28 regeln die Genehmigung der Vergütungen, die Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, die Zusammensetzung der erfolgsabhängigen Vergütung sowie die Modalitäten des Aktienbezugs.
Der Verwaltungsrat legt der ordentlichen Generalversammlung alljährlich seine Anträge bezüglich der maximalen Gesamtentschädigungen zur Genehmigung vor.
Die COMET Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften sind ermächtigt, jedem Mitglied der Geschäftsleitung, das erst während einer Periode eintritt, für welche die Generalversammlung die Vergütungen bereits genehmigt hat, für diese Periode einen Zusatzbetrag auszurichten, wenn der bereits genehmigte Gesamtbetrag für die Vergütung nicht ausreicht. Der Zusatzbetrag je Vergütungsperiode darf insgesamt 40 % des jeweils genehmigten Gesamtbetrags der Vergütung der Geschäftsleitung nicht übersteigen.
03 Vergütungspolitik
03.1 Grundsätze
Das Vergütungssystem zielt darauf ab, hochqualifizierte Führungs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Das Unternehmen ist bestrebt, Vergütungen festzusetzen, die den individuellen Grad an Kompetenz und Verantwortung im Unternehmen widerspiegeln und dem Vergleich zu anderen Arbeitgebern standhalten, die mit COMET Group um qualifizierte Fachkräfte konkurrieren. Ein faires und auf dem Niveau vergleichbarer börsenkotierter Unternehmen ausgestaltetes Vergütungssystem unterstützt dieses Bestreben. Abgangsentschädigungen sind nicht vorgesehen.
Zur Unterstützung der Fokussierung auf die Strategie und die stärkere Bindung an das Unternehmen existiert zudem ein Erfolgsbeteiligungssystem, das sich an den vom Verwaltungsrat festgelegten Kriterien orientiert. Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung zur Hälfte im Sinne einer langfristigen Vergütungskomponente in Form von Aktien ausbezahlt. Für die übrigen Mitarbeitenden wird die Erfolgsbeteiligung vollständig in bar ausbezahlt. Das Vergütungssystem des Verwaltungsrats beinhaltet keine erfolgsabhängige Komponente.
Die eingesetzten Elemente der Vergütung berücksichtigen somit kurz- und langfristige Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. COMET Group ist überzeugt, mit diesen Leitlinien eine wirkungsvolle Verknüpfung zwischen einem am Erfolg orientierten Vergütungsprogramm und einer nachhaltigen Wertschaffung für die Aktionäre zu erreichen.
03.2 Vergütung Verwaltungsrat
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich ein fixes Honorar, das zu 75 % in bar und zu 25 % in Aktien (mit Rabatt und Veräusserungssperre) ausbezahlt wird. Die ausgewiesene Vergütung beinhaltet nebst dem Baranteil des Grundhonorars auch den Wert der zugeteilten Aktien. Zudem werden die Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen.
03.3 Vergütung Geschäftsleitung
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst einen fixen Gehaltsanteil sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Zudem werden die Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen. Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung zur Hälfte im Sinne einer langfristigen Vergütungskomponente in Form von Aktien ausbezahlt. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers.
03.4 Mitsprache der Aktionäre
Vergütungsbezogene Regelungen sind in den Statuten festgelegt und in entsprechenden Reglementen der COMET Group umgesetzt.
Wie in der VegüV und den Statuten der COMET Holding AG festgelegt, müssen die Aktionäre an der Generalversammlung die Höhe der Gesamtvergütungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in einer bindenden Abstimmung genehmigen. Gegenstand dieser Abstimmung sind gemäss Art. 21 der Statuten der COMET Holding AG:
Die prospektiv bindenden Abstimmungen in Kombination mit einer rückwirkenden Genehmigung der erfolgsabhängigen Vergütung bieten den Aktionären eine weitreichende Mitsprache bei der Festlegung der Vergütungen.
04 Festlegung der Vergütungen
04.1 Entscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit für die Vergütung
Für die Ausarbeitung und regelmässige Überprüfung und Beurteilung des Vergütungssystems ist das Nomination & Compensation Committee (NCC) zuständig.
Im Rahmen der durch die ordentliche Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbeträge bereitet der Verwaltungsrat die Vergütungsanträge wie folgt vor:
Im Auftrag des Verwaltungsrats überprüft die externe Revisionsstelle jährlich die Konformität der Vergütungsentscheide mit den entsprechenden Reglementen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung und die Einhaltung der durch die ordentliche Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbeträge.
04.2 Nomination & Compensation Committee (NCC)
Der Vergütungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich von der ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Im aktuellen Geschäftsjahr sind dies Rolf Huber (Vorsitz) und Mariel Hoch.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich. Der Ausschuss bereitet alle relevanten Traktanden in den Bereichen Ernennung und Entschädigungen in Bezug auf die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vor. Der Ausschuss selber trifft keine Entscheidungen, bereitet jedoch Anträge an den Gesamtverwaltungsrat vor. Der Ausschuss behandelt insbesondere folgende Aufgaben:
Das Organisationsreglement und das Reglement des NCC können dem Ausschuss weitere Aufgaben zuweisen.
Die Mitglieder des Ausschusses treffen sich zu mindestens zwei ordentlichen Sitzungen pro Jahr. Das NCC kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Sitzungen einberufen. Zu den Sitzungen können bei Bedarf weitere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sowie Fachspezialisten zugezogen werden.
Im Geschäftsjahr fanden drei Sitzungen statt, an denen jeweils beide Mitglieder des Ausschusses teilgenommen haben. An beiden Sitzungen haben zudem sowohl der CEO wie auch der Leiter Corporate Human Resource mindestens teilweise in beratender Funktion teilgenommen. Im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen CEO haben alle Mitglieder des Verwaltungsrats zudem an verschiedenen Ad-hoc-Sitzungen teilgenommen.
04.3 Vergleichskriterien
COMET Group orientiert sich an marktgerechten Entschädigungen, die von der Firma Hay Group mittels Benchmark periodisch geprüft werden. Dies gilt sowohl für den Verwaltungsrat als auch für die Geschäftsleitung. Das Nomination & Compensation Committee (NCC) vergleicht die Zusammensetzung der einzelnen Vergütungselemente und die Höhe der Gesamtentschädigung periodisch mit dem entsprechenden Branchenumfeld und stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge.
05 Struktur des Vergütungssystems
Der Verwaltungsrat der COMET Holding AG hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ein neues, weltweit geltendes Vergütungssystem in Kraft gesetzt. Das System regelt die Erfolgsbeteiligung für alle Mitarbeitenden, die berechtigt sind, an diesem Erfolgsbeteiligungsprogramm teilzunehmen. Die Einzelheiten dazu werden in einem vom Verwaltungsrat genehmigten Ausführungsreglement festgehalten. Im Geschäftsjahr sind diese Kriterien das Umsatzwachstum und der Reingewinn der COMET Group. Der Verwaltungsrat erhält ausschliesslich ein fixes Honorar.
05.1 Vergütungssystem für die Mitarbeitenden
Das Vergütungssystem für die Mitarbeitenden der COMET Group besteht aus zwei Hauptelementen. Einerseits beziehen alle Mitarbeitenden einen fixen Gehaltsanteil und andererseits ist für alle Mitarbeitenden eine erfolgsabhängige Komponente vorgesehen.
05.1.1 Berechnung der Gesamthöhe der Erfolgsbeteiligung
Die Gesamthöhe der Erfolgsbeteiligung bemisst sich aus einem Prozentsatz des konsolidierten Reingewinns der COMET Group. Dieser Prozentsatz ist abhängig von der Wachstumsrate des Umsatzes der Gruppe im Vergleich zum Vorjahr und wurde für das Geschäftsjahr 2016 (unverändert zum Vorjahr) nach folgendem Modell festgelegt:
80 % der Erfolgsbeteiligung werden an die Mitarbeitenden und die Mitglieder der Geschäftsleitung der COMET Group verteilt (genereller Verteilschlüssel).
Bis maximal 20 % der Erfolgsbeteiligung können individuell an die Mitarbeitenden und die Mitglieder der Geschäftsleitung verteilt werden (individueller Verteilschlüssel). Dies soll es dem Verwaltungsrat und dem CEO erlauben, Leistungen differenziert zu würdigen. Die Leistungen werden nach reinem Ermessen des Verwaltungsrats und des CEO jeweils am Ende des Geschäftsjahrs evaluiert. Es bestehen keine vorgängig festgelegten Leistungskriterien. Ein allfällig nicht beanspruchter individueller Teil wird ebenfalls nach generellem Verteilschlüssel verteilt.
05.1.2 Kompensationsgruppen und Kalibrierung
Die Mitarbeitenden sind insgesamt fünf Kompensationsgruppen zugeordnet. Der CEO, die Mitglieder der Geschäftsleitung der COMET Group sowie die Mitarbeitenden (aufgeteilt in drei Untergruppen) sind in jeweils eigene Kompensationsgruppen mit unterschiedlichen Multiplikatoren eingeteilt. Innerhalb der gleichen Kompensationsgruppe wird jedem Mitglied der Kompensationsgruppe derselbe Multiplikator zugeordnet. Dieser Multiplikator drückt die Gewichtung des Mitglieds der Kompensationsgruppe bei der Verteilung der Gesamterfolgsbeteiligungssumme aus. Der jeweilige Wert der einzelnen Multiplikatoren wird durch den Verwaltungsrat der COMET Holding AG festgelegt.
Der Verwaltungsrat der COMET Holding AG hat das Recht, die Kalibrierung der Erfolgsbeteiligung so anzupassen, dass sie der Entwicklung des Unternehmens entspricht. Der Verwaltungsrat stellt dabei eine für alle Beteiligten faire Anpassung sicher. Im Normalfall wird die Kalibrierung alle drei Jahre überprüft und allenfalls angepasst.
05.1.3 Voraussetzung für die Ausschüttung einer Erfolgsbeteiligung
Voraussetzung für die Ausschüttung einer Erfolgsbeteiligung ist, dass nach Abgrenzung der Erfolgsbeteiligung noch ein konsolidierter Reingewinn der COMET Group ausgewiesen werden kann.
05.2 Vergütungssystem für den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat legt der ordentlichen Generalversammlung alljährlich seinen Antrag bezüglich der maximalen Gesamtentschädigung für den Verwaltungsrat zur Genehmigung vor.
05.2.1Zuständigkeit und Verfahren
Die Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats orientiert sich am Branchenumfeld und wird regelmässig anhand von Quervergleichen überprüft. Die letzte diesbezügliche Überprüfung hat im Geschäftsjahr 2014 stattgefunden. Die Details der Vergütung sind in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Entschädigungsreglement festgelegt.
05.2.2 Fixes Honorar
Die Mitglieder des Verwaltungsrats beziehen für ihre Arbeit ein fixes Honorar.
05.2.3 Vergütung in Aktien
Das fixe Honorar wird zu 75 % in bar und zu 25 % in Aktien ausbezahlt. Zusätzlich werden Pauschalspesen in bar ausbezahlt.
Übersicht über die Entschädigungen:
Zusätzlich fallen die effektiven Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen an.
05.2.4 Ein- und Austritt aus dem Verwaltungsrat
Die normale Amtsperiode beginnt mit dem Datum der ordentlichen Generalversammlung und endet mit dem Datum der darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung.
Tritt ein Mitglied neu in den Verwaltungsrat ein, werden die Vergütungen pro rata temporis ab dem Tag der Wahl ausgerichtet. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtssperiode aus dem Verwaltungsrat aus, berechnet sich das Honorar pro rata temporis auf den Tag des Austritts. Das ihm zustehende Honorar wird in diesem Falle ausschliesslich in bar ausbezahlt.
05.3 Vergütungssystem für die Geschäftsleitung
Die Vergütung der Geschäftsleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Der Verwaltungsrat legt der ordentlichen Generalversammlung alljährlich seine Anträge bezüglich der maximalen Gesamtentschädigungen der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor, und zwar:
05.3.1 Zuständigkeit und Verfahren
Das Nomination & Compensation Committee (NCC) erarbeitet zu Händen des Gesamtverwaltungsrats einen konkreten Antrag über die Höhe der fixen Entschädigung des CEO und der übrigen einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder. Dabei schlägt der CEO dem NCC die Beträge der fixen Entschädigung der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder vor. Der Ausschuss stützt seine Empfehlungen zudem auf Erfahrungswerte sowie auf Quervergleiche mit vergleichbaren Unternehmen. Das Vergütungssystem wird auf Basis des Vorschlags aus dem NCC periodisch vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt und genehmigt. Die letzte diesbezügliche Überprüfung hat im Geschäftsjahr 2016 unter Mitwirkung des Beratungsunternehmens Hay Group stattgefunden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsrats nicht teil und haben auch kein Mitspracherecht.
05.3.2 Fixer Gehaltsanteil
Alle Mitglieder der Geschäftsleitung beziehen für ihre Arbeit einen fixen, monatlich ausbezahlten Gehaltsanteil sowie eine Spesenpauschale. Der fixe Gehaltsanteil richtet sich nach der Verantwortung, Aufgabe, Leistung, den lokalen Marktverhältnissen sowie der Erfahrung und den individuellen Fähigkeiten des Mitarbeitenden. Diese Entschädigungen werden in bar ausbezahlt.
05.3.3 Erfolgsbeteiligung
Zusätzlich zum fixen Gehaltsanteil sieht das Reglement über die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeitenden der COMET Group eine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente vor, die zu 50 % in Aktien entrichtet wird.
Berechnung der Erfolgsbeteiligung
Der an ein einzelnes Mitglied der Geschäftsleitung auszuzahlende Anteil an der Gesamterfolgsbeteiligung berechnet sich nach folgendem Modell:
a) Berechnung prozentualer Anteil an der gesamten Erfolgsbeteiligung
1) Entspricht der Summe der mit entsprechenden Multiplikatoren gewichteten Bruttogehälter aller Mitarbeitenden sowie der Honorare des Verwaltungsrats.
b) Berechnung effektive Erfolgsbeteiligung
%-Anteil an gesamter Erfolgsbeteiligung × zu verteilende Erfolgsbeteiligung
Die Berechnung der effektiven Erfolgsbeteiligung basiert auf dem Anteil der Erfolgsbeteiligung, der mit dem generellen Verteilschlüssel verteilt wird. Zusätzlich kann gegebenenfalls noch ein durch den Verwaltungsrat zugesprochener individueller Anteil hinzukommen.
Zuweisungen an den CEO sowie die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder genehmigt der Verwaltungsrat und schlägt diese zwecks Genehmigung der Generalversammlung vor.
Ein- und Austritt aus der Geschäftsleitung
Erfolgt der Eintritt unterjährig, partizipiert der Mitarbeitende pro rata temporis am Erfolg. Mitarbeitende in ordentlich gekündigtem Arbeitsverhältnis haben einen pro-rata-temporis-Anspruch auf die Erfolgsbeteiligung, berechnet auf dem letzten vom Verwaltungsrat der COMET Holding AG verabschiedeten Rolling Forecast. Bei Austritten erfolgt die Auszahlung der entsprechenden Erfolgsbeteiligung in Aktien und in bar.
Anstellungsbedingungen
Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Jahr. Es besteht kein Anspruch auf irgendwelche Abgangsentschädigungen.
Auszahlung der Erfolgsbeteiligung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten 50 % der ihnen zustehenden Erfolgsbeteiligung in Form von Aktien. Der verbleibende Betrag wird in bar ausbezahlt. Voraussetzung für die Ausschüttung einer Erfolgsbeteiligung ist, dass nach Abgrenzung der Erfolgsbeteiligung noch ein positiver konsolidierter Reingewinn ausgewiesen werden kann.
05.4 Berechnung Bezugspreis für Aktienbezüge durch Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Der Bezugspreis der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Wert der Aktie zwischen dem Zeitpunkt der Bilanzpressekonferenz und dem der Generalversammlung abzüglich eines Einschlags von 36 %. Der Einschlag soll einerseits der verzögerten Entschädigung und andererseits den mit der Sperre verbundenen Kursrisiken Rechnung tragen. Die abgegebenen Aktien unterliegen ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Sperrfrist von drei Jahren. Während dieser Sperrfrist können die Aktien nicht verkauft werden. Alle anderen Aktionärsrechte, insbesondere das Recht auf Auszahlung einer Dividende und das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, sind auch während der Sperrfrist gewährleistet.
06 Offenlegung Vergütungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Nachfolgend werden die vollständigen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung bzw. an ihnen nahestehende Personen 1) gemäss Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 offengelegt. Weitere Einzelheiten zu den berücksichtigten Einzelpersonen und ihren Funktionen innerhalb des Unternehmens sind im Abschnitt zur Corporate Governance dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
1) Drittpersonen, die Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern im Sinne von OR 678 aufgrund enger persönlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Bindung verbunden sind.
06.1 Gegenwärtige Mitglieder des Verwaltungsrats (inkl. nahestehender Personen)
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ein fixes Grundhonorar, das zu 75 % in bar und zu 25 % in Aktien ausbezahlt wird. Das Vergütungssystem des Verwaltungsrats beinhaltet keine erfolgsabhängige Komponente.
Die Entschädigung des Verwaltungsrats wird jeweils anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung für die Periode eines Jahres festgelegt. Da die Amtsdauer des Verwaltungsrats nicht mit dem Geschäftsjahr übereinstimmt, können die im Geschäftsbericht ausgewiesenen Honorare von den festgelegten Honoraren abweichen.
Die Generalversammlung 2016 hatte für die Amtsdauer bis zur Generalversammlung 2017 prospektiv eine Gesamtsumme von 800 000 CHF genehmigt. Demgegenüber betrug im Geschäftsjahr 2016 die effektive Entschädigung 703 668 CHF.
Die Erhöhung der Vergütungen im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich durch die Zuwahl eines sechsten Verwaltungsratmitglieds.
Zusätzliche Vergütungen als Entgelt für juristische Beratung
Im Geschäftsjahr wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Notter Mégevand & Partner Vergütungen in der Höhe von 34 320 CHF (Vorjahr: 30 600 CHF) in Rechnung gestellt. Hans Leonz Notter (Verwaltungsrat bis 21. April 2016) ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Notter Mégevand & Partner in Bern, die juristische Dienstleistungen und Rechtsberatungen für die COMET Group erbringt.
06.2 Gegenwärtige Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. nahestehender Personen)
Insgesamt waren während des Geschäftsjahrs neun Personen als Geschäftsleitungsmitglieder tätig. Im Geschäftsjahr entsprach dies im Durchschnitt 8.0 Vollzeitstellen (Vorjahr: 7.0). Nachfolgend werden für die Geschäftsleitungsmitglieder die periodengerecht im Aufwand erfassten Entschädigungen aufgeführt.
Der für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene effektive fixe Gehaltsanteil beläuft sich auf 3 012 374 CHF (fixer Gehaltsanteil, Sachleistungen, anteilmässige Sozialleistungen).
Zudem hatte die Generalversammlung 2016 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 retrospektiv eine Gesamtsumme für die Erfolgsbeteiligung der Geschäftsleitung von 500 000 CHF genehmigt. Die effektive Erfolgsbeteiligung inkl. anteilmässige Sozialleistungen beläuft sich auf 492 961 CHF. Die Abweichung ergibt sich, da der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Zuteilung der Aktien (grant date) vom der Berechnung des Bezugspreises zugrunde liegenden Durchschnittskurs der Aktien abweicht. Überdies werden die im Jahr 2016 bezahlten Sozialleistungen auf der effektiv bezahlten Erfolgsbeteiligung ausgewiesen, die von den im Vorjahr für diese Position geschätzten Kosten abweichen. 61 % der Erfolgsbeteiligung (Vorjahr 61 %) werden in Aktien ausbezahlt.
Die Erhöhung des fixen Gehaltsanteils im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich einerseits aufgrund einer personellen Veränderung in der Geschäftsleitung und andererseits aufgrund einer Erweiterung der Geschäftsleitung um ein Mitglied. Die erfolgsabhängige Entschädigung stieg aufgrund der erreichten Finanzziele gegenüber dem Vorjahr deutlich an.
Die Mehrkosten, welche aufgrund des am 7. Dezember 2016 mitgeteilten CEO Wechsels entstehen, wirken sich im Ausweis über die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung des Geschäftsjahr 2016 nicht aus. Eine entsprechende Abgrenzung wurde in der konsolidierten Jahresrechnung unter IFRS vorgenommen.
Die in der vorliegenden Tabelle ausgewiesenen Beträge sind nicht identisch mit dem zu versteuernden Einkommen der Mitglieder der Geschäftsleitung, da zur Berechnung der Gesamtvergütung im Sinne von OR 663 die Arbeitgeberbeiträge bei den Sozialleistungen und der wertmässige Einschlag von 36 % im Falle von Aktienbezügen aufgerechnet werden.
Die für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene Erfolgsbeteiligung inkl. anteilmässiger Sozialleistungen beläuft sich auf insgesamt 1 384 484 CHF. Die Erfolgsbeteiligung 2016 muss noch vor Auszahlung an die Mitglieder der Geschäftsleitung retrospektiv auf Antrag des Verwaltungsrats durch die Aktionäre anlässlich der Generalversammlung 2017 genehmigt werden.
Die Generalversammlung 2016 hatte für das Geschäftsjahr 2017 prospektiv eine Gesamtsumme für den fixen Gehaltsanteil von 3 400 000 CHF genehmigt.
06.3 Frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung (inkl. nahestehender Personen)
Im Geschäftsjahr sind keine früheren Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder ihnen nahestehende Personen für COMET Group tätig gewesen und es wurden auch keine Vergütungen an sie ausgerichtet.
06.4 Zusätzliche Informationen zu Vergütungen
Im Geschäftsjahr wurden weder gegenwärtigen noch früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung Antrittsprämien ausbezahlt oder Abgangsentschädigungen gewährt oder ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr wurden weder Darlehen noch Kredite bewilligt. Am Bilanzstichtag sind keine Darlehen oder Kredite ausstehend. COMET Group hat keine Bürgschaften oder Garantieverpflichtungen übernommen und auch keine anderen Sicherheiten abgegeben. Verwaltungsratsmitglieder haben keine Sachleistungen erhalten.
Nach dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2016) haben sich in Bezug auf Entschädigungen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
06.5 Managementverträge
Im Geschäftsjahr gab es keine Managementverträge.
07 Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hielten am Jahresende zusammen 1.9 % (Vorjahr: 1.9 %) der ausstehenden Aktien der COMET Holding AG.
Die detaillierte Aufstellung über die von den Mitgliedern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gehaltenen Aktien ist in der Jahresrechnung der COMET Holding AG auf Seite 114 aufgeführt.
08 Anträge an die Generalversammlung 2017 betreffend Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat stellt der Generalversammlung 2017 die nachfolgenden drei Anträge zur Vergütung der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung:
Die detaillierten Anträge werden den Aktionären mit der Einladung zur Generalversammlung 2017 zugestellt und entsprechend begründet.