Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns

Die COMET Holding AG erzielte im Geschäftsjahr einen Gesamtertrag von 13.6 Mio. CHF (Vorjahr: 15.8 Mio. CHF). Die Differenz zum Vorjahr ergab sich im Wesentlichen aus tieferen Dividendenerträgen. Der Gesamtaufwand im Geschäftsjahr betrug 4.4 Mio. CHF, entsprechend einem Rückgang zum Vorjahr von 2.1 Mio. CHF. Der Wegfall von Fremdwährungsverlusten führte zu einem entsprechend tieferen Finanzaufwand. Die Abschreibungen auf den Marken- und Namenrechten FeinFocus wurden wie im Vorjahr durch eine Weiterverrechnung an den Nutzer der Rechte kompensiert. Das Eigenkapital der COMET Holding AG betrug zum Ende des Geschäftsjahrs 114.7 Mio. CHF (Vorjahr: 113.5 Mio. CHF), was einer Eigenkapitalquote von 65.1 % (Vorjahr: 91.2 %) entspricht. Am 20. April wurde eine Obligationenanleihe über nominal 60 Mio. CHF mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgegeben. Die Anleihe wird zu 1.875 % verzinst und ist an der SIX kotiert (Symbol: COT16; Valoren-Nr. 32 061 943).

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung vor:

in TCHF

2016

2015

Gewinnvortrag

65 210

55 883

Übertrag aus der Kapitaleinlagereserve

74

0

Jahresergebnis

9 226

9 327

Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung

74 510

65 210

Vortrag auf neue Rechnung

74 510

65 210

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, eine Ausschüttung an die Aktionäre aus den Reserven aus Kapitaleinlagen wie folgt vorzunehmen:

in TCHF

2016

2015

Vortrag des Vorjahres

27 117

34 248

Übertrag in die Gewinnreserven

– 74

0

Agio aus Kapitalerhöhung

477

1 381

Kapitaleinlagereserve

27 520

35 629

Rückzahlung aus Reserven aus Kapitaleinlage 12.00 CHF (Vorjahr: 11.00 CHF) je Aktie

– 9 295

– 8 512

Vortrag auf neue Rechnung

18 225

27 117

Damit Einlagen in die Kapitaleinlagereserve verrechnungssteuerfrei ausschüttbar sind, müssen sie anhand der genehmigten Jahresrechnung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) als solche bestätigt werden. Zum 31. Dezember 2016 waren insgesamt 477 TCHF noch nicht bestätigt bzw. noch nicht eingereicht worden. Aus Vorjahren wurden 74 TCHF von der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht als steuerfrei ausschüttbar akzeptiert, entsprechend erfolgte die Umklassierung in die gesetzlichen Gewinnreserven.

Der Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns deckt alle ausstehenden Namenaktien ab. Für allfällige sich zum Zeitpunkt des sogenannten «Record-Date» in Eigenbesitz befindende Titel erfolgt keine Ausschüttung. Dadurch kann sich die tatsächliche Ausschüttung entsprechend reduzieren.