Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Ernst & Young AG (EY), Bern, ist seit 1999 Revisionsstelle der COMET Holding AG. Bernadette Koch ist seit dem Geschäftsjahr 2010 als leitende Revisorin für das Mandat verantwortlich. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils für ein Geschäftsjahr gewählt.

Revisionshonorar

EY hat für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Konzernrechnung sowie als Revisionsstelle der Mehrheit der Gruppengesellschaften folgende Entschädigung erhalten:

in TCHF

2016

2015

Revisionshonorare

269

296

Unter Einbezug der übrigen Revisionsgesellschaften belaufen sich die Revisions­honorare im Geschäftsjahr auf insgesamt 333 TCHF (Vorjahr: 366 TCHF). Die Revi­sionshonorare werden jährlich nach Rücksprache mit dem Audit Committee festgelegt und basieren auf dem Prüfungsumfang der einzelnen Gruppengesellschaften, auf allfälligen Schwerpunktprüfungen sowie auf der Prüfung der Ab­deckung speziell identifizierter Risiken.

Zusätzliche Honorare

Im Geschäftsjahr hat EY für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rechnungslegungsthemen und Steuerberatungen nachfolgende Entschädigungen erhalten:

in TCHF

2016

2015

Revisionsbezogene Zusatzleistungen

88

22

Steuerberatung

107

18

Übrige Beratungsleistungen

0

0

Total zusätzliche Honorare

195

40

Informationsinstrumente des Verwaltungsrats gegenüber der externen Revision

Das Audit Committee als Ausschuss des Verwaltungsrats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Es prüft zudem den Umfang der externen Revision sowie die damit verbundenen Programme für die Geschäftsleitung und schlägt zuhanden des Verwaltungsrats bzw. der Generalversammlung den externen Revisor zur Wahl vor. Der Verwaltungsrat hat keinen festen Rotationsrhythmus festgelegt. Bei der Auswahl der externen Revisionsstelle wird insbesondere auf die Unabhängigkeit und die nachweislich vorhandene Erfahrung abgestellt.

Im Halbjahr bespricht das Audit Committee an seiner Sitzung das ungeprüfte Halbjahresergebnis mit der Revisionsstelle. Zudem werden der Jahresabschluss geplant und die Kosten für die Revision des Geschäftsjahrs genehmigt. Bei Bedarf werden zusätzliche Sitzungen einberufen. Nach Prüfung des Jahresabschlusses bespricht das Audit Committee mit der Revi­sionsstelle an seiner Sitzung den revidierten Geschäftsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Die Berichterstattung durch die Revisionsstelle erfolgt auf der Basis eines umfassenden Berichts an den Verwaltungsrat sowie aufgrund der Berichte der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Aktionäre. Der CEO, der CFO und die interne Revision nehmen an diesen Sitzungen teil. Im Geschäftsjahr fanden drei Sitzungen des Audit Committee statt.

Informationspolitik

Die COMET Group informiert ihre Aktionäre, die Medien und Analysten sowie weitere Anspruchsberechtigte mit grösstmöglicher Transparenz und nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Publiziert werden Geschäfts- und Halbjahresberichte, erstellt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie den International Financial Reporting Standards IFRS.

Zudem werden im Rahmen der nachfolgenden Veranstaltungen weitere Interessengruppen informiert:

  • Aktionäre anlässlich der Generalversammlung
  • Medienvertreter und Analysten anlässlich von Pressekonferenzen
  • Institutionelle Investoren anlässlich von Roadshows und eines Investorentags
  • Meldungen zu Ereignissen, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht der SIX Swiss Ex­change Regulation unterliegen, werden umgehend veröffentlicht.

    Wichtige Termine

    Die wichtigsten Daten betreffend Veröffentlichungen und Veranstaltungen sind:

    Abschluss des Geschäftsjahrs

    31. Dezember 2016

    Bilanzpressekonferenz

    15. März 2017

    Veröffentlichung des Geschäftsberichts

    15. März 2017

    Generalversammlung

    20. April 2017

    Halbjahresabschluss

    30. Juni 2017

    Veröffentlichung des Halbjahresberichts

    16. August 2017

    Publikationsmedien

    Die COMET Holding AG informiert ihre Aktionäre in halbjährlichen Medienmitteilungen über den Geschäftsverlauf. Der Geschäftsbericht wird den Aktionären auf Anfrage nach Erhalt der Einladung zur Generalversammlung in gedruckter Form zugeschickt.

    Die COMET Holding AG benutzt für Offenlegungsmeldungen die durch die SIX Swiss Exchange betriebene elektronische Veröffentlichungsplattform.

    Auf der Website www.comet-group.com können unter anderem Informationen zu Geschäftstätigkeiten der COMET Group, Geschäftsberichte, Medienmitteilungen, Präsenta­tionen anlässlich von Medienkonferenzen oder die Statuten der COMET Holding AG heruntergeladen werden. Zudem kann sich jeder Interessierte auf der Website registrieren lassen und erhält dadurch automatisch sämt­liche Medienmitteilungen in elektronischer Form zugestellt.

    Kontaktadressen

    Markus Portmann
    CFO
    Herrengasse 10
    3175 Flamatt, Schweiz
    T + 41 31 744 99 58
    F + 41 31 744 90 90
    markus.portmann@comet.ch

    Ines Najorka
    VP Corporate Communications
    Herrengasse 10
    3175 Flamatt, Schweiz
    T + 41 31 744 99 96
    F + 41 31 744 90 90
    ines.najorka@comet.ch