Kapitalstruktur

Ordentliches Aktienkapital

Per 1. Januar 2016 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 738 010 CHF, eingeteilt in 773 801 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 10 CHF. Im Geschäftsjahr 2016 wurde das Aktienkapital um 742 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 742 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktien­kapital der COMET Holding AG per 31. Dezember 2016 somit neu 7 745 430 CHF, eingeteilt in 774 543 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 10 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2016 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungs­gemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handels­register der COMET Holding AG wurde vorgenommen.

2016

2015

Anzahl Aktien

Aktienkapital in CHF

Anzahl Aktien

Aktienkapital in CHF

1. Januar

773 801

7 738 010

772 066

7 720 660

Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital

742

7 420

1 735

17 350

31. Dezember

774 543

7 745 430

773 801

7 738 010

Zum Bilanzstichtag wurden durch die COMET Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).

Bedingtes Aktienkapital

Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktien­kapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der COMET Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement. Die Ausgabe von Aktien und Bezugsrechten kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.

Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2016 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2015 von 85605 CHF insgesamt 208 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2016 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2016 bis zur Generalversammlung 2016 für Honoraransprüche von 42803 CHF insgesamt 104 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 411.56 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.

Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahres 2016 von 276520 CHF insgesamt 430 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 643.07 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 742 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktien­kapital wie folgt verändert:

2016

2015

Anzahl Aktien

Aktienkapital in CHF

Anzahl Aktien

Aktienkapital in CHF

1. Januar

22 511

225 110

24 246

242 460

Kapitalerhöhung aus Aktienzuteilung an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für Honoraransprüche und Erfolgsbeteiligung

– 742

– 7 420

– 1 735

– 17 350

31. Dezember

21 769

217 690

22 511

225 110

Genehmigtes Aktienkapital

Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31.Dezember 2016 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 21.April 2018 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 140000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 10.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.

Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der COMET Holding AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:

in TCHF

Aktienkapital

Allgemeine gesetzliche Reserve

Agio/Reserve aus Kapitaleinlage

Freie Reserve

Gewinnreserven

Total Eigenkapital

31. Dezember 2013

7 701

4 967

47 843

0

44 577

105 088

Reingewinn

0

0

0

0

11 306

11 306

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 6 161

0

0

– 6 161

Kapitalerhöhung

20

0

1 058

0

0

1 078

31. Dezember 2014

7 721

4 967

42 740

0

55 883

111 311

Reingewinn

0

0

0

0

9 327

9 327

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 8 493

0

0

– 8 493

Kapitalerhöhung

17

0

1 381

0

0

1 398

31. Dezember 2015

7 738

4 967

35 629

0

65 210

113 543

Reingewinn

0

0

0

0

9 226

9 226

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 8 512

0

0

– 8 512

Umgliederung

0

0

– 74

0

74

0

Kapitalerhöhung

7

0

478

0

0

485

31. Dezember 2016

7 745

4 967

27 521

0

74 510

114 743

Die Umgliederung bezieht sich auf den Übertrag von Kapitaleinlagereserven in die Gewinnreserven. Aus Kapitalerhöhungen in Vorjahren wurden 74 TCHF von der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht als steuerfrei ausschüttbare Kapitaleinlagereserve akzeptiert, entsprechend erfolgte die Umklassierung in die gesetzlichen Gewinnreserven.

Die entsprechenden Informationen für die zwei vorangehenden Geschäftsjahre finden Sie im Geschäftsbericht 2014 auf Seite 100 und im Geschäftsbericht 2015 auf Seite 108. Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen wird auf den konsolidierten Eigenkapitalnachweis auf Seite 55 des Geschäftsberichts verwiesen.

Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft setzt sich per 31. Dezember 2016 aus 774 543 Namenaktien mit einem Nennwert von je 10 CHF zusammen. Das Aktien­kapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien ist jede Aktie dividendenberechtigt und entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt, der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.

Partizipationsscheine

Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

Wandelanleihen und Optionen

Die Gesellschaft hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.

Anleihe

Die COMET Holding AG hat per 20.April 2016 eine Anleihe über 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5000 CHF). Die Laufzeit beträgt 5 Jahre mit Rückzahlung per 20.April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875%, zahlbar jährlich am 20.April, erstmals fällig am 20.April 2017.

Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren Nr. 32 61 43, ISIN Nr. CH0320619437, Ticker Symbol COT16).

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der COMET Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutzniessungen an Namenaktien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. die Nutzniessung für ­eigene Rechnung erworben haben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktien­buch setzt den Ausweis über den Erwerb der Aktien zu Eigentum oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat trägt Nominees bis zu maximal 5 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise in Umgehung der Bestimmungen über die Nominees koordiniert vorgehen. Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Eintragungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendigen Anordnungen. Er kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen. Im Geschäftsjahr wurden keine diesbezüglichen Anträge gestellt.

Managementtransaktionen

Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Meldepflicht für Managementtransaktionen. Der Verwaltungsrat hat zur Einhaltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Geschäftsjahr wurden zehn Meldungen eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Website der SIX Swiss Exchange abrufbar.