Anhang zur Konzernrechnung
Die COMET Group ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken COMET, YXLON und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. YXLON beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. COMET produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets und ganze ebeam Systeme für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
01 Geschäftstätigkeit
Die COMET Group ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken COMET, YXLON und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. YXLON beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. COMET produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets und ganze ebeam Systeme für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
02 Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die konsolidierte Jahresrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanz-instrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Die Berichtsperioden der Tochtergesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden dann bilanziert, wenn der zukünftige wirtschaftliche Nutzen zugunsten oder zulasten der Gruppe wahrscheinlich ist und die damit verbundenen Beträge zuverlässig bewertet werden können. Der vorliegende konsolidierte Jahresabschluss 2016 wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den «International Financial Reporting Standards» (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche IFRIC des «International Accounting Standards Board» (IASB) angewandt. COMET wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dies sei nachfolgend spezifisch erwähnt. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.
02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
COMET hat per 1. Januar 2016 die folgenden neuen oder revidierten IFRS / IAS erstmalig angewandt:
Die erstmalige Anwendung der oben aufgeführten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatte keine Auswirkung auf die Bilanz und Erfolgsrechnung des vorliegenden Abschlusses.
02.2 Künftig anzuwendende neue Rechnungslegungsvorschriften
Im Segment X-Ray Systems werden Kunden mit umfassenden, teils komplexen Systemen beliefert. Dabei werden nebst der Lieferung der eigentlichen Maschine auch andere Dienstleistungen wie Installation und vollständige Integration in die Prozesse der Kunden angeboten. Diese Dienstleistungen werden unter dem neuen Standard nicht mehr als separierbar betrachtet. In der Folge verschiebt sich die Umsatzerfassung bei einigen Systemen auf einen späteren Zeitpunkt. Der Effekt kann nicht quantifiziert werden.
In den übrigen Segmenten sind die Entgelte für Forschungs- und Entwicklungsleistungen unter IFRS 15 in Bezug auf ihre Klassifikation als Erlöse aus Verträgen mit Kunden oder übrigem Ertrag neu zu beurteilen. Dies kann zu einer anderen Klassifikation als unter den aktuellen Standards führen. Der Effekt der Umklassifizierung kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden.
Nebst den erwähnten Änderungen und einer erweiterten Offenlegung erwartet COMET keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage.
– Verlängerung der Bilanz durch die Aktivierung der Nutzungsrechte als Anlagevermögen und die Passivierung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit, was die Eigenkapitalquote geringfügig reduzieren wird.
– Aus der Aufteilung des bisherigen Operating-Leasing-Aufwands in Abschreibungen und Zinsaufwand ergibt sich grundsätzlich keine Veränderung des Reingewinns (durch den Abzinsungseffekt ergibt sich keine lineare Erfassung über die Zeit mehr, sondern zu Leasingbeginn ein etwas höherer Aufwand als bisher, dafür gegen Ende der Laufzeit ein geringerer). Jedoch wird sich das operative Ergebnis um den Zinsaufwand verbessern, d.h. die EBITDA-Marge wird dadurch ein wenig höher.
02.3 Schätzungen
Die konsolidierte Jahresrechnung der COMET Holding AG, Flamatt, Schweiz, enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen aufgrund der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:
02.4 Konsolidierung
02.4.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis ist zum Vorjahr unverändert. Per 1. Mai 2015 wurde PCT Engineered Systems LLC, Davenport, USA zu 100 % übernommen und ab diesem Datum vollkonsolidiert. Die Angaben dazu sind nachfolgend unter 04 Akquisitionen aufgeführt.
Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst die unten aufgeführten Gesellschaften.
* Die Firma PCT Engineered Systems LLC wurde per 31. Dezember 2016 mit der COMET Technologies USA, Inc. fusioniert.
02.4.2 Konsolidierungsmethode
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den nach gruppenweit einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresabschlüssen der einzelnen Gruppengesellschaften. Die von der COMET Group kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100 % erfasst. Alle konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Beteiligungen an Gesellschaften mit Stimmrechtsanteilen zwischen 20 % und 50 %, auf die die Gruppe einen wesentlichen Einfluss hat, über die sie aber nicht die Kontrolle ausübt, werden als «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» klassifiziert und gemäss der Equity-Methode bilanziert.
Akquisitionen und Goodwill
Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die erkennbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu Fair Value bewertet und gemäss der Purchase-Methode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte als solche separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen Gesellschaften alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von konsolidierten Gruppengesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist deren jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs und für die Bilanz zum Stichtagskurs. Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.
Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
02.5 Bewertungsgrundsätze
Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value inkl. Transaktionskosten, ausser bei Finanzaktiven der Kategorie «at fair value through profit and loss», bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.
Bei Derivaten im Rahmen von Cashflow Hedges, die die Voraussetzungen von IAS 39 erfüllen, wird die Anpassung an den Marktwert bis zum Eintreffen des Grundgeschäfts lediglich im sonstigen Ergebnis erfasst. Danach erfolgt eine Umbuchung dieses Erfolgs auf das Grundgeschäft. Der Fair Value wird aufgrund von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt, die bei derivativen Finanz- instrumenten von den Banken ermittelt werden. Im Geschäftsjahr und auch im Vorjahr wurde für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accounting nach IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn COMET über diese die Kontrolle erhält respektive verliert und somit die Rechte verkauft hat oder wenn diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt sind.
Flüssige Mittel
Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken können die flüssigen Mittel auch Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten beinhalten.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Forderungen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Die Wertberichtigungen basieren auf einheitlichen Richtlinien, wonach für kritische Ausstände Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder tieferem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.
Umsatz und übrige Erträge
Der Umsatz entspricht Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatz wird zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem Nutzen und Risiken an den verkauften Produkten auf die Kunden übergehen. Dies geschieht je nach Produkt und vereinbarten Konditionen (Incoterms) zum Zeitpunkt des Versands der Produkte oder erst bei der Bestätigung durch den Kunden (customer acceptance). Erträge werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe ein wirtschaftlicher Nutzen zufliesst und die Beträge zuverlässig bewertet werden können. Als übrige betriebliche Erträge werden Beiträge an Entwicklungsprojekte inkl. Entgelten für Prototypen erfasst. Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts verbucht, sofern der Anspruch nicht fraglich ist. Dividenden werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder beispielsweise die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Für die planmässigen Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Immaterielle Werte
Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namensrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Eigenentwickelte Betriebssoftware für Systeme wird auch entsprechend den produzierten Einheiten abgeschrieben, wobei der Abschreibungszeitraum im Voraus festgelegt wird. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namensrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. nachfolgenden Abschnitt «Wertminderungen im Anlagevermögen»). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Werts in der Gruppe entspricht.
Für die planmässigen Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn COMET eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert. Garantierückstellungen werden auf Basis von Erfahrungswerten gebildet.
Personalvorsorge «employee benefits»
Die COMET Group hat für ihre Mitarbeitenden verschiedene Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (defined benefit plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der «projected unit credit method» berechnet. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen
Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).
Dienstaltersprämien
COMET gewährt den Arbeitnehmern in der Schweiz, in Deutschland, den USA und China Dienstaltersprämien beim Erreichen von zehn Dienstjahren sowie jeweils nach fünf weiteren Jahren in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. COMET erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der «projected unit credit method». Die Berechnung wird jährlich aktualisiert, und allfällige versicherungstechnische Varianzen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen
COMET leistet einen Teil der Vergütungen an den Verwaltungsrat und einen Teil der variablen Entschädigungen an das Management in Form von Aktien der COMET Holding AG. Als Aufwand erfasst wird der Wert der verdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (equity settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, für die der Begünstigte ein Wahlrecht besitzt ,Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert des Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den gruppeninternen und den steuerlichen Bilanzwerten als langfristiges Fremdkapital bzw. übriges Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Dividenden
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz und mit den Statuten werden die Dividenden und andere Ausschüttungen an die Aktionäre in dem Geschäftsjahr, in dem sie von der Generalversammlung beschlossen und anschliessend bezahlt werden, als Ausschüttung behandelt und nicht dem Geschäftsjahr belastet, auf das sie sich beziehen.
Leasing
Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, die die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentümer gleichsetzen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Nettobarwert der zukünftigen, unkündbaren Leasingzahlungen als Anlagevermögen bilanziert. Anlagen im Finanzleasing werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder eine allfällig kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Dienstleistungsverträge (insbesondere Outsourcing-Vereinbarungen), die direkt oder indirekt Bestimmungen über die Nutzung definierter Anlagen enthalten, werden bei Abschluss daraufhin überprüft, ob diese Vereinbarungen unter IFRS ein Leasingverhältnis enthalten.
Unrealisierte Gewinne aus «sale-and-lease-back»-Transaktionen, die der Definition von Finanzleasing entsprechen, werden abgegrenzt und über die Dauer des Leasingvertrags realisiert. Zahlungen aus «operating leasing» werden als Betriebsaufwand erfasst und entsprechend linear der Erfolgsrechnung belastet.
Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint.Immaterielle Anlagen in Bau werden immer jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder der höhere Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Einnahmen errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namensrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.
03 Segmentberichterstattung
Die Gruppe wird in den nachfolgend beschriebenen vier operativen Segmenten geführt. Basis für die Aufteilung sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Auf Anfang 2016 wurde das bisherige
Segment «X-Ray & ebeam Technologies» aufgeteilt in die Segmente «Industrial X-Ray Modules» und «ebeam Technologies». Die Segmentberichterstattung wurde entsprechend angepasst, wobei auch die Vorjahreszahlen an die neue Struktur angepasst wurden (restated). Davon sind die Ergebnisse aller Segmente betroffen, da als Folge der Schaffung eines zusätzlichen Segments die Verteilung von Overheadkosten angepasst wurde.
Die Segmentergebnisse beinhalten alle Erträge und Aufwendungen, die einem Segment zurechenbar sind. Einzig die Kosten und Erträge der COMET Holding AG, bestimmte Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie das Finanzergebnis und die Ertragssteuern werden nicht den Segmentergebnissen zugeteilt. Diese nicht zurechenbaren Kosten und Erträge werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen.
Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Segmente beinhalten alle operativen Positionen. Nicht einem operativen Segment zugerechnet werden die Aktiven und Verbindlichkeiten der COMET Holding AG, sämtliche flüssigen Mittel, Finanzschulden sowie alle Aktiven und Passiven in Zusammenhang mit Ertragssteuern. Diese nicht zurechenbaren Aktiven und Passiven werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen.
03.1 Operative Segmente
1) Werte an die aktuelle Führungs- und Reportingstruktur angepasst
Überleitung der Segmentaktiven und -verbindlichkeiten
03.2 Geografische Information
Die COMET Group vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in der ganzen Welt und ist in den Ländern Schweiz, Deutschland, Dänemark, USA, China, Japan und Südkorea mit eigenen Gesellschaften vertreten. Die Zuteilung der Nettoumsätze auf Länder erfolgt auf Basis der Kundenstandorte.
03.3 Umsätze mit Grosskunden
Das Segment Plasma Control Technologies erzielte im Berichtsjahr mit seinem grössten Kunden 75.4 Mio. CHF Umsatz, was 22.7 % des Gruppenumsatzes entspricht (Vorjahr: 56.9 Mio. CHF entsprechend 20.1 %).
04 Akquisitionen
04.1 Akquisitionen 2016
2016 sind weder Gesellschaften erworben oder veräussert worden, noch ergaben sich Veränderungen der durch die Gruppe kontrollierten Anteile an Unternehmen.
04.2 Akquisitionen 2015
COMET hat per 1. Mai 2015 die PCT Engineered Systems LLC, Davenport, USA, zu 100 % übernommen. Die Gesellschaft entwickelt, produziert und vermarktet als Systemintegrator Lösungen für die Aushärtung und Veredelung von Kunststoff- folien und Druckfarben mittels ebeam. Mit der Übernahme verschaffte sich COMET einen direkten Zugang zum ebeam Endkundenmarkt und erweiterte ihr Produktportfolio. Die Gesellschaft wird im Segment ebeam Technologies ausgewiesen.
04.2.1 Übernommene Nettoaktiven
Nachfolgend sind die zum Übernahmezeitpunkt identifizierten Aktiven und Verbindlichkeiten dargestellt.
Die geringe Differenz zwischen den identifizierten Nettoaktiven und der übertragenen Gesamtgegenleistung (Bargain Purchase) resultierte aus abweichenden Einschätzungen über die Cashflow-Entwicklung des akquirierten Geschäfts und wurde in den übrigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die Bewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten zum Übernahmezeitpunkt, die Purchase Price Allocation (PPA), war Ende 2015 definitiv. Es sind somit keine Anpassungen erfolgt.
In den USA wird die Übernahme steuerlich als Asset Deal (Erwerb von Aktiven und Passiven) behandelt, daher ergeben sich zum Übernahmezeitpunkt keine latenten Steuern.
04.2.2 Kaufpreiszahlung
Der unbedingte Kaufpreis wurde in bar bezahlt und auch die bedingte Kaufpreiszahlung wurde vollumfänglich in bar geleistet.
Der bedingte Kaufpreis basierte auf der Earnout-Vereinbarung, unter der, abhängig vom Erreichen bestimmter Auftragseingangsziele während zwölf Monaten nach der Übernahme, eine weitere Zahlung zu leisten war. Die Bandbreite möglicher Zahlungen lag zwischen Null und 8.0 Mio. USD. Vgl. Anmerkung 25 Finanzinstrumente für Details zur Bewertung der bedingten Kaufpreiszahlung.
Die Höhe der bedingten Kaufpreiszahlung wurde entsprechend den Regeln der Earnout-Vereinbarung im zweiten Halbjahr bestimmt und der geschuldete Betrag wurde per Ende November gezahlt.
04.2.3 Auswirkung auf das konsolidierte Ergebnis
In der konsolidierten Erfolgsrechnung 2015 sind (für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember) aus der Akquisition Umsätze von 12.5 Mio. CHF und ein Reinverlust von 2.1 Mio. CHF enthalten.
05 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
COMET bildet Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei Vorliegen von Hinweisen auf Zahlungsschwierigkeiten von Kunden.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt verändert:
Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 472 TCHF (Vorjahr: 810 TCHF) vollständig wertberichtigt. Die übrigen Forderungen enthalten weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen. Die Gruppe hält keine Sicherheiten für Forderungen.
Altersstruktur der überfälligen und wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Nettobetrag)
06 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
06.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
06.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
06.3 Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte offen:
Die Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften werden als Finanzertrag bzw. Finanzaufwand erfasst (vgl. Anmerkung 22). Die dargestellten Kontraktvolumen zeigen die Höhe der eingegangenen Termingeschäfte auf. Den Aktivitäten der Gruppe entsprechend haben die Devisentermingeschäfte Fälligkeiten von weniger als einem Jahr, wobei die meisten innerhalb von sechs Monaten fällig werden.
07 Warenvorräte
Die Vorräte beinhalten die notwendigen Einzelwertberichtigungen für Artikel, deren Marktwert unter den Herstellkosten liegt. Der erfasste Aufwand für Wertberichtigungen von Vorräten beträgt 3.1 Mio. CHF (Vorjahr: 2.2 Mio. CHF).
08 Sachanlagen
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten 587 TCHF Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte. Der Buchwert der in den Sachanlagen enthaltenen geleasten Objekte (Finanzleasing) beläuft sich auf 297 TCHF.
Die Anlagen im Bau beziehen sich im Wesentlichen auf den Erweiterungsbau in Flamatt. Zur Finanzierung wurde am 20. April 2016 eine Anleihe ausgegeben (vgl. Anmerkung 12), entsprechend werden auf den Investitionen in den Erweiterungsbau Zinskosten zum Effektivzinssatz der Anleihe aktiviert. Die aktivierten Zinsen 2016 betragen 106 TCHF (2015: keine).
Für Anlagen im Bau wurden Vorauszahlungen geleistet, wobei der Mittelabfluss als Investitionstätigkeit gezeigt wird, auch wenn noch kein Anlagenzugang erfasst wurde.
Der Erweiterungsbau in Flamatt wird mit einer Generalunternehmung realisiert; der GU-Vertrag wurde im zweiten Halbjahr 2016 unterzeichnet. Entsprechend ist COMET die Verpflichtung eingegangen, die im Vertrag definierten Leistungen zu beziehen. Zum Jahresende bestanddaraus noch eine Verpflichtung von34.6 Mio. CHF, die nach Baufortschritt zu bezahlen istund jeweils als Anlage im Bau aktiviert wird. Die Fertigstellung und der Bezug des Baus ist auf Ende 2018 geplant.
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten im Segment X-Ray Systems 826 TCHF Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte. Der Buchwert der in den Sachanlagen enthaltenen geleasten Objekte (Finanzleasing) beläuft sich auf 410 TCHF.
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven (belastete Aktiven)
09 Immaterielle Werte
Die Kategorien Goodwill und Markenrechte, Kundenlisten sowie Technologie wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aktiviert. Die verbleibenden Restnutzungsdauern der Kundenlisten betragen bis acht Jahre.
YXLON wird als etablierte Marke nebst COMET im Sinne einer langfristigen Zweimarkenstrategie geführt. Die COMET Group geht deshalb bei der aktivierten Marke YXLON von einer unbestimmten Nutzungsdauer aus.
Im Jahr 2015 wurden bei X-Ray Systems Entwicklungs-Eigenleistungen für die neue Softwareplattform der Systeme im Umfang von 1 024 TCHF aktiviert.
10 Impairment-Test für Goodwill und immaterielle Werte mit unbestimmter Lebensdauer
Der Impairment-Test für Goodwill und die übrigen immateriellen Werte mit unbestimmter Lebensdauer wurde per 30. September 2016 durchgeführt, und entsprechend der Zuteilung der zu testenden Aktiven wurden die folgenden zwei «Cash Generating Units» auf Stufe Segment / bzw. Business Unit (IXT) bewertet:
Der Impairment-Test basiert auf der Nutzwertmethode (value in use). Der erziel-bare Betrag wurde aus dem Barwert der künftigen Cashflows ermittelt (DCF-Bewertung). Die Berechnungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2017 bis 2021. Ausgehend von Erfahrungswerten, basiert die Planung auf Wachstumserwartungen u. a. für den Nettoumsatz und das Betriebsergebnis. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschätzten Marktentwicklung in den unterschiedlichen Regionen. Cashflows jenseits der Planperiode werden mit einer Wachstumsrate von 1.5 % angenommen, was unter dem erwarteten Marktwachstum liegt. Die für dieBerechnung des Nutzwerts verwendeten Annahmen entsprechen der durchschnittlichen langfristig erwarteten Wachstums- rate des operativen Geschäfts des Segments X-Ray Systems und des Generatorengeschäfts von Industrial X-Ray Modules. Auf das Ergebnis des Impairment-Tests haben das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die geplante Entwicklung des Betriebsergebnisses entscheidenden Einfluss.
Sensitivitäten in Bezug auf die getroffenen Annahmen im Bewertungsmodell
Die Bewertung des Nutzungswerts der CGU X-Ray Systems ist sensitiv gegenüber folgenden Annahmen im Planungszeitraum (Planjahre 2017 bis 2021):
COMET erwartet, dass eine realistische Veränderung der wesentlichen Annahmen nicht dazu führen würde, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
11 Ertragssteuern
11.1 Laufender und latenter Ertragssteueraufwand
11.2 Analyse der Steuerbelastung
Der Kanton Freiburg gewährte der COMET AG Flamatt für kantonale und kommunale Steuern eine bedingte Steuererleichterung bis 2022. Für 2016 betrug die Steuererleichterung 50 % (Vorjahr: 50 %).
11.3 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
können wie folgt nach ihrer Herkunft aufgegliedert werden:
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind zu lokalen Steuersätzen, die 15 % bis 39 % betragen, bewertet. Für temporäre Differenzen auf Beteiligungswerten der Konzerngesellschaften in Höhe von 63.2 Mio. CHF (Vorjahr: 50.4 Mio. CHF) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet. Aus der Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne von Tochtergesellschaften ist, ausser für zukünftige Ausschüttungen aus China, kein Einfluss auf die Ertragssteuern zu erwarten. Es bestehen keine Steuerrückstellungen für nicht rückforderbare Quellensteuern auf zukünftigen Ausschüttungen ausländischer Konzerngesellschaften an die COMET Holding AG. Die Ausschüttung von Dividenden der COMET Holding AG an ihre Aktionäre hat keinen Einfluss auf die ausgewiesenen oder künftigen Ertragssteuern.
11.4 Nachweis latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
11.5 Nicht aktivierte Steuerforderungen
Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen und zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen die die genannten Forderungen steuerlich verwendet werden können. Es bestehen zeitliche Differenzen (vorübergehende Differenzen zwischen den Bilanzwerten gemäss IFRS und den steuerlichen Bilanzwerten), für die keine Steuerforderungen bilanziert wurden, im Umfang von 11 TCHF(Vorjahr: 300 TCHF). Zudem bestehen steuerliche Verlustvorträge, auf denen keine latenten Steuerforderungen erfasst wurden, wie in der Übersicht unten aufgeführt.
12 Finanzverbindlichkeiten
Am 20. April wurde eine Obligationenanleihe über 60 Mio. CHFmit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgegeben.Die Anleihe wird zu 1.875 % verzinst. Die Anleihe ist an der SIX kotiert (Symbol: COT16; Valoren-Nr. 32 061 943). Der Effektivzinssatz beträgt 2 %.
12.1 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die COMET Group verfügte per Ende des Berichtsjahrs über nicht beanspruchte Kreditlimiten in der Höhe von 36.8 Mio. CHF (Vorjahr: 23.1 Mio. CHF).
12.2 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um die Obligationenanleihe 2016—2021 sowie Hypothekarkredite auf der Betriebsliegenschaft in Flamatt. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Zinszahlungen und Schuldentilgungen wie vertraglich vereinbart vorgenommen.
Alle langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind festverzinsliche Kredite in Schweizer Franken mit fester Laufzeit. Innerhalb des nächsten Jahres zur Rückzahlung fällige Kredite mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
12.3 Verbindlichkeiten aus Finanzleasing
In den Finanzverbindlichkeiten sind Finanzleasingverbindlichkeiten mit folgender Fälligkeitsstruktur enthalten:
13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
14 Passive Rechnungsabgrenzungen
Die passiven Rechnungsabgrenzungen für Personalaufwand beinhalten im Wesentlichen die Abgrenzung für erfolgsabhängige Vergütungen sowie Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden. Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten noch zu erbringende Leistungen aus abgerechneten und als Umsatz erfassten Projekten, wie z. B. der Installation und ähnlichen nicht wesentlichen Teilen der Leistungserbringung.
15 Rückstellungen
Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Wenn sich ein wesentlicher Zinseffekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.Garantierückstellungen decken das Risiko ab für bisher noch nicht aufgetretene, jedoch bis zum Ablauf der gewährten Garantiezeit noch mögliche Aufwendungen. COMET ist der Ansicht, dass dieser Betrag die erwarteten Kosten während der Garantiedauer angemessen decken wird.
16 Personalvorsorge
16.1 Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Die COMET Group unterhält leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Schweiz und in Deutschland. Diese unterscheiden sich entsprechend ihren Vorsorgezielen und basieren auf den rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Länder.
Schweiz
Die Vorsorgepläne werden in einer rechtlich eigenständigen Vorsorgeeinrichtung verwaltet, die dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) untersteht. Die Führung der Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch eine zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzten Verwaltungskommission, die verpflichtet ist, im Interesse der Planteilnehmer zu handeln. Dieses Gremium legt die Investitionsstrategie fest und fällt die Anlageentscheide.
Die Vorsorgeeinrichtung unterhält für die Mitarbeiter einen Basisplan, der die gesetzlich zwingenden Leistungen abdeckt, sowie einen Zusatzplan, der Vorsorgeleistungen für Lohnbestandteile oberhalb der gesetzlichen Bandbreite erbringt. Beide Pläne werden im Rahmen eines Anschlusses an eine Sammelstiftung eines Versicherers geführt. Damit sind Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen versichert, das Anlagerisiko verbleibt jedoch bei der Vorsorgeeinrichtung.
Planteilnehmer sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Die Leistungen sind in einem Reglement festgelegt. Es bestehen gesetzliche Minimalleistungen. Die Beiträge sind in Prozent des (versicherten) Lohns definiert. Die Altersrente ergibt sich aus dem zum Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben, multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz. Der Planteilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle der Rente das Kapital zu beziehen. Aus dem Zusatzplan wird als Altersleistung in jedem Fall das Kapital ausbezahlt. Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten sind als Anteil des versicherten Lohns definiert.
Deutschland
In Deutschland besteht ein geschlossener Plan mit Pensionszusagen, der keine aktiven Mitglieder mehr beinhaltet. Die Verpflichtungen aus den laufenden Rentenzahlungen sowie den aufgeschobenen Ansprüchen werden bilanziert. Zusätzlich bestehtein Altersteilzeitvertragin der Freistellungsphase. Die Verpflichtungen der Firma ergeben sich aus den Aufstockungsleistungen (Aufstockungsbeiträge zum Altersteilzeitentgelt und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) sowie den Erfüllungsrückständen im Blockmodell (Mitarbeitende haben in der Arbeitsphase bereits eine Arbeitsleistung erbracht, für die sie nun in der Freistellungsphase entlöhnt werden).
Nachweis der Veränderung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, des Planvermögens und des Nettobuchwerts aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Die demografischen Annahmen basieren auf den Generationentafeln BVG 2015.
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 13.1 Jahre.
Der 2016 im sonstigen Ergebnis erfasste Vorsorgeaufwand von 5.9 Mio. CHF entsteht im Wesentlichen aus der Erhöhung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung im Basisplan Schweiz infolge der auf den individuellen Vorsorgevermögen der aktiven Versicherten vorgenommenen Zusatzverzinsung.
Für bestimmte, im leistungsorientierten Vorsorgeplan der Schweiz versicherte Rentenansprüche wurde im ersten Halbjahr 2016 entschieden, den Umwandlungssatz (Faktor, mit dem ein Altersguthaben bei Erreichen des Rentenalters in eine jährliche Rente umgewandelt wird) zu senken. Dieser Entscheid verringert den nach den Regeln von IFRS (IAS 19) bewerteten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (defined benefit obligation) einmalig. Da unter IFRS solche Effekte aus Planänderungen ergebniswirksam zu erfassen sind, erhöhte dies den Gewinn vor Steuern um ingesamt 1.6 Mio. CHF, wovon 0.9 Mio. CHFin den Gestehungskosten der verkauften Produkte, 0.3 Mio. CHFim Entwicklungsaufwand, 0.1 Mio. CHFim Marketing und Verkaufsaufwandund 0.3 Mio. CHFim Verwaltungs- und übrigen Betriebsaufwand enthalten sind. Der Effekt auf die Segmente betrug für PCT 0.5 Mio. CHF, für IXM 0.9 Mio. CHFund für EBT 0.2 Mio. CHF.
Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge für das Geschäftsjahr 2017 für die Pläne in der Schweiz betragen 2 307 TCHF.
COMET investiert das Planvermögen nicht direkt, sondern ausschliesslich über von Versicherungen oder Banken angebotene Anlagefonds. Diese Anlageprodukte könnten Beteiligungspapiere oder Schuldinstrumente der COMET Holding AG enthalten, wobei COMET auf die Investitionsentscheide der Fondsmanager keinerlei Einfluss hat.
Gesellschaften der COMET Group gewähren den Vorsorgeplänen keine Darlehen und nutzen auch keine Immobilien der Vorsorgeeinrichtungen.
Sensitivitäten
In der nachstehenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Vorsorgeverpflichtung bei den aufgeführten Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen ausgefallen wäre.
16.2 Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die bezahlten Beiträge für beitragsorientierte Pläne beliefen sich auf 5 208 TCHF (Vorjahr: 3 875 TCHF).
16.3 Dienstaltersprämien
COMET gewährt den Arbeitnehmern in der Schweiz, in Deutschland, den USA und China Dienstaltersprämien beim Erreichen von zehn Dienstjahren sowie jeweils nach fünf weiteren Jahren in der Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Die entsprechende Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
17 Nettoumsatz
Der Umsatz aus Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte wird netto ausgewiesen. Verkaufsrabatte, Umsatz- oder Mehrwertsteuern sowie Gutschriften oder Retouren werden vom Umsatz in Abzug gebracht. Der Umsatz des Geschäftsjahrs enthält keine Beträge aus laufenden nach der Percentage-of-Completion-Methode erfassten Kundenprojekten (Vorjahr: keine).
18 Übrige betriebliche Erträge
19 Personalaufwand und Anzahl Mitarbeitende
19.1 Personalaufwand
19.2 Anzahl Mitarbeitende
20 Entwicklungsaufwand
Der Entwicklungsaufwand beinhaltet die Kosten für Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Aufwendungen für die Verfahrenstechnik. Die Entwicklungsschwerpunkte der COMET Group liegen auf den Gebieten der Vakuumtechnologie, Hochspannungstechnik und Materialwissenschaft sowie auf der Weiterentwicklung der Kernprodukte der Segmente. Aufgrund der Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklungsprojekte werden Entwicklungskosten grundsätzlich nicht aktiviert, sondern direkt der Erfolgsrechnung belastet.
2015 wurden bei X-Ray Systems Entwicklungs-Eigenleistungen für die neue Softwareplattform der Systeme im Umfang von 1 024 TCHF aktiviert. Diese Softwareentwicklung wurde 2015 abgeschlossen.
21 Amortisationen und Abschreibungen
22 Finanzergebnis
Im Berichtsjahr wurden dem Erweiterungsbau in Flamatt zurechenbare Finanzierungskosten von 106 TCHF aktiviert (2015: keine).
Währungsgewinne und -verluste betreffen überwiegend US-Dollar- und Euro-Positionen.
23 Gewinn pro Aktie
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem konsolidierten Reingewinn der Berichtsperiode, dividiert durch die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien.
Es bestehen keine ausstehenden Aktienoptionen oder Aktienbezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen könnten.
24 Ausserbilanzgeschäfte
24.1 Eventualverbindlichkeiten
Als international tätiges Unternehmen ist COMET einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dazu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig hängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und daher Auswirkungen auf das Geschäft und zukünftige Ergebnisse haben können.
Sofern eine zuverlässige Schätzung der finanziellen Folgen eines vergangenen Ereignisses möglich ist und diese durch sachverständige Dritte bestätigt werden kann, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Eventualverbindlichkeiten, die wahrscheinlich zu einer Verpflichtung führen werden, sind unter Rückstellungen bilanziert.
COMET hat im Jahr 2006 eine Liegenschaft in der Schweiz verkauft, die im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt ist. Obwohl die Fachleute kurz- bis mittelfristig keine wesentliche Veränderung der Situation erwarten, muss der Standort regelmässig mittels Probebohrungen überwacht werden. Ergeben die Resultate der Grundwasserproben im Rahmen der Überwachung keine neuen, signifikant schlechteren Erkenntnisse, werden per Ende 2019 sämtliche Überwachungsaktivitäten eingestellt. Der Standort wäre danach auch nicht mehr überwachungs- bedürftig. Eine abschliessende Beurteilung des Sachverhaltes sowie eine Abschätzung allfälliger, noch nicht zurückgestellter zusätzlicher Kosten ist aus heutiger Sicht nicht möglich. COMET ist aufgrund der bisherigen Resultate der Grundwasserproben der Meinung, dass zum heutigen Zeitpunkt mit keinen wesentlichen Kostenfolgen zu rechnen ist.
24.2 Weitere nicht bilanzierte Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit hat die COMET Group langfristige Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen mit folgenden Fälligkeiten ergeben:
Die Zahlungsverpflichtungen entstehen aus nicht bilanzierungspflichtigen «Operating-Leasing»-Verträgen für Geschäftsräumlichkeiten sowie Strassenfahrzeuge, Büromaschinen usw. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für «Operating-Leasing» beträgt 3 859 TCHF (Vorjahr: 3 583 TCHF).
25 Finanzinstrumente
25.1 Klassen von Finanzinstrumenten
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert.
Es bestehen keine zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (available-for-sale financial assets) und bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held-to-maturity investments). IFRS schreibt vor, dass alle zum Marktwert bilanzierten Finanzinstrumente und alle Angaben der Marktwerte nach drei Klassen zu kategorisieren sind (Level 1: aktive Märkte; Level 2: aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitete Verkehrswerte; Level 3: aus Modellen entwickelte Verkehrswerte). COMET hat einzig derivative Finanzinstrumente aus Währungsabsicherung und die Verbindlichkeit aus der bedingten Kaufpreiszahlung für die Akquisition der PCT Engineered Systems LLC zu Verkehrswerten erfasst. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente entspricht Level 2 und die der Verbindlichkeit für die bedingte Kaufpreiszahlung Level 3 der IFRS-13-Bewertungshierarchie.
Die bedingte Kaufpreiszahlung aus dem Vertrag zum Kauf der PCT Engineered Systems LLC, Davenport, USA wurde entsprechend der Earnout-Vereinbarung im zweiten Halbjahr bestimmt und die 2.6 Mio. USD per Ende November gezahlt. Die Höhe war abhängig vom Erreichen bestimmter Schwellenwerte im Auftragseingang der ersten zwölf Monate und den daraus eingehenden Zahlungen von Kunden. Die Differenz zur letzten Bewertung wurde im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst.
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert.
Die im Vertrag zum Kauf der PCT Engineered Systems LLC, Davenport, USA vereinbarte bedingte Kaufpreiszahlung war abhängig vom Erreichen bestimmter Schwellenwerte im Auftragseingang der erstenzwölf Monate und den daraus eingehenden Zahlungen von Kunden.
Die in die Bewertung eingeflossenen unbeobachtbaren wesentlichen Parameter warendie Wahrscheinlichkeit der zu erwartenden Auftragseingänge und die sich daraus ergebenden möglichen Zahlungen, die zwischen null und 4.0Mio. USD angenommen wurden, sowie der Diskontsatz von 11.3 %.
Entwicklung der Verbindlichkeit für bedingte Kaufpreiszahlung:
* im Segment ebeam Technologies in Verwaltungs- und übriger Betriebsaufwand erfasst
25.2 Marktwerte der Finanzinstrumente
Abweichungen zwischen Marktwerten und Buchwerten ergeben sich einzig für die festverzinslichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Für die 60 Mio. CHFAnleihe wird der Kurswert als Marktwert eingesetzt. Die Bestimmung der Marktwerte der übrigen festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten erfolgt durch das Diskontieren der künftigen Cashflows zum am Jahresende herrschenden Zinsniveau. Die Zins-Spreads werden dabei wie in den zuletzt aufgenommenen bzw. erneuerten Krediten eingesetzt.
26 Management von Finanzrisiken
COMET ist in verschiedenen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten und exportiert zusätzlich in weitere Länder. Die Gruppe ist als international tätiges Unternehmen unterschiedlichen Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln der Gruppe verbunden sind. COMET ist dabei bestrebt, unangemessene Risiken im Finanzbereich zu vermeiden resp. diese durch eine geeignete Absicherung zu minimieren. Die Grundzüge des Risikomanagements sind Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit klar definierten Managementinformations- und Kontrollsystemen werden Risiken gemessen, überwacht und kontrolliert. Ein ausführliches Reporting dazu wird regelmässig erstellt.
26.1 Eigenkapitalmanagement
Vorrangiges Ziel ist es, im Rahmen der Kapitalbewirtschaftung sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eine hohe Bonität und eine dem Unternehmensrisiko angemessene Eigenkapitalquote bestehen. COMET steuert im Spannungsfeld von Liquiditätsbedürfnissen, Wachstums- und Rentabilitätszielen die Kapitalstruktur der Gruppe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der erreichten und geplanten Geschäftsergebnisse. Basierend darauf schlägt der Verwaltungsrat Dividendenzahlungen oder Kapitalrückzahlungen an die Aktionäre vor oder empfiehlt die Erhöhung des Aktien- kapitals.
COMET überwacht und beurteilt ihre Kapitalstruktur mittels der Kennzahlen Nettoverschuldung und Eigenkapitalquote mit dem Ziel, dass die Kapitalstruktur das Geschäftsrisiko deckt und die finanzielle Flexibilität der Gruppe erhalten bleibt.
26.2 Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
COMET ist einer Vielzahl von Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese lassen sich in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken gliedern.
26.2.1 Marktrisiko
Als Marktrisiken werden die Risiken aus Preisänderungen von Finanzanlagen, Fremdwährungen, Zinsen und an Börsen gehandelten Rohstoffen (Commodities) bezeichnet. Als produzierende Gruppe ist COMET grundsätzlich den Preisänderungsrisiken von Rohstoffen (z. B. Energie, Kupfer, Keramik usw.) ausgesetzt, die jedoch nicht als finanzielle Risiken im Sinne von IFRS 7 gelten, da Rohstoffe einzig zur Herstellung von Produkten beschafft werden und nicht mit entsprechenden Kontrakten gehandelt wird. Demnach werden diese Risiken nicht explizit ermittelt und im Konzernabschluss auch nicht separat ausgewiesen.
Fremdwährungsrisiko
Durch die weltweite Tätigkeit und globale Ausrichtung ist die stark exportorientierte COMET Group in besonderem Masse Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, da Erlöse und Kosten in unterschiedlichen Währungen anfallen. Das aus dem operativen Geschäft anfallende Fremdwährungsrisiko wird vermindert, indem Einkäufe und Verkäufe wo möglich in lokaler Währung getätigt werden (Natural Hedging). Um sich gegen Wechselkursänderungen abzusichern, werden im Segment X-Ray Systems grössere Aufträge in Fremdwährungen bereits bei Bestellungseingang mittels Devisentermintransaktionen abgesichert. Die Segmente Industrial X-Ray Modules, ebeam Technologies und Plasma Control Technologies sichern pauschal einen Grossteil der erwarteten Cashflows bis zu einem Zeithorizont von einem Jahr in Fremdwährung mit Devisentermingeschäften ab. Da COMET nur Cashflows absichert, bestehen für Nettoinvestitionen in ausländischen Gruppengesellschaften keine Absicherungsinstrumente. In der nachstehenden Tabelle ist die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals gegenüber einer möglichen Veränderung der für COMET wesentlichen Wechselkurse ersichtlich, wobei alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die wichtigsten monetären Fremdwährungspositionen in den Bilanzen der Gruppengesellschaften betreffen den Euro und den US-Dollar. Für die Veränderung der Wechselkurse in Prozent wurde auf einer geschätzten möglichen Schwankungsbreite abgestellt.
Eine Reduktion der Wechselkurse in gleicher Höhe ergibt dieselbe Auswirkung mit umgekehrtem Effekt. Die Sensitivitätsanalyse umfasst einzig monetäre Bilanzpositionen, die in Bezug auf die funktionale Währung der Gruppengesellschaft in Fremdwährungen ausgeglichen werden.
Zinsrisiko
Durch die Fremdfinanzierung ist COMET dem Risiko sich ändernder Zinssätze ausgesetzt. Da die Darlehen und die Anleihe der COMET Group fixe Zinsen haben, ergibt sich kurzfristig aus Änderungen der Marktzinsen kein Einfluss auf die zu bezahlenden Zinsen und damit auf die Erfolgsrechnung. Da die Bewertung sämtlicher Darlehen zu amortisierten Kosten (amortized costs) erfolgt, hatten Änderungen der Marktzinsen sowohl im Berichts- wie auch im Vorjahr keinen Einfluss auf die bilanzierten Werte der Darlehen und somit auch nicht auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital. Die auf Basis der aktuellen Zinssituation berechneten Marktwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind indikativ in der Anmerkung 25.1 ersichtlich.
26.2.2 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht willens oder in der Lage sein könnte, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. COMET arbeitet aus diesem Grund mit verschiedenen etablierten Banken zusammen und verteilt das Risiko so weit als notwendig und sinnvoll.
Bankgeschäfte: Die COMET Group verteilt ihre flüssigen Mittel auf unterschiedliche Banken, um Verluste aus Kreditrisiken zu minimieren. Bankgeschäfte werden ausschliesslich mit national und international renommierten Banken geführt. Die Art der Geschäfte, die durch Tochtergesellschaften getätigt werden können, wird zentral festgelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand bei den vier wichtigsten Gegenparteien zum Bilanzstichtag:
* Langfristiges Kreditrating Standard & Poor’s (ausser Bank C: Moody’s)
Kundenguthaben: COMET ist weltweit tätig und verkauft ihre Produkte in verschiedene Länder an eine Vielzahl von Kunden. Dadurch bestehen keine unverhältnismässigen Klumpenrisiken, weder in einzelnen Ländern noch bezogen auf einzelne Kunden. Die Zahlungskonditionen unterscheiden sich je nach Absatzmärkten und Kunden. Die Kreditlimiten und Zahlungseingänge je Kunde werden von den einzelnen Gruppengesellschaften überwacht und das Resultat wird in Form von monatlichen Sonderberichten dem Gruppenmanagement zur Verfügung gestellt. Dem vermuteten Ausfallrisiko wird durch Wertberichtigungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Forderungen werden nur ausgebucht, wenn mit grosser anzunehmender Sicherheit keine Zahlung mehr erwartet werden kann. Detaillierte Angaben zu den Wertberichtigungen auf Forderungen und deren Entwicklung finden sich in Anmerkung 05.
Das Kreditrisiko entspricht den bilanzierten Buchwerten der entsprechenden Finanzinstrumente.
26.2.3 Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, dass COMET zu irgendeinem Zeitpunkt ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht fristgerecht oder vollumfänglich nachkommen kann. Das oberste Ziel des Finanzmanagements ist die dauernde Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gruppe. Dazu werden, basierend auf der Liquiditätsplanung, stets ausreichend flüssige Mittel und Kreditlinien gehalten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gehört auch das aktive Management des Nettoumlaufvermögens. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe wird durch die Überwachung des Verschuldungsfaktors, ausgedrückt als Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA, sichergestellt. Die Liquiditätsplanung und -beschaffung wird weitgehend zentral für die gesamte Gruppe durchgeführt. Monatlich wird basierend auf einem dezentralen Bottom-up-Ansatz eine rollende Liquiditätsplanung über einen Planhorizont von drei Monaten erstellt. Die langfristige Finanzierung der Tochtergesellschaften wird im Normalfall über Darlehen der COMET Holding AG sichergestellt. Eine Auflistung sämtlicher vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ergibt auf nicht diskontierter Basis das folgende Bild:
Die Finanzverbindlichkeiten enthalten den Nominalwert der kurz- und langfristigen Schulden sowie die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen.
Die wesentlichen Annahmen der Liquiditätsübersicht sind:
Das den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegende Kontraktvolumen ist in Anmerkung 06.3 ersichtlich.
27 Kapitalstruktur und Aktionäre
Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2016 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 738 010 CHF, eingeteilt in 773 801 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 10 CHF. Im Geschäftsjahr 2016 wurde das Aktienkapital um 742 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 742 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der COMET Holding AG per 31. Dezember 2016 somit neu 7 745 430 CHF, eingeteilt in 774 543 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 10 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2016 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister der COMET Holding AG wurde vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurden durch die COMET Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsratsder COMET Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement. Die Ausgabe von Aktien und Bezugsrechten kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2016 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Gehaltsansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2015 von 85 605 CHF insgesamt 208 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern der Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2016 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2016 bis zur Generalversammlung 2016 für Gehaltsansprüche von 42 803 CHF insgesamt 104 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 411.56 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden für Gehaltsansprüche von 276 520 CHF insgesamt 430 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 643.07 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 742 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:
Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2016 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 21. April 2018 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 140 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 10.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
27.1 Bedeutende Aktionäre
Am 31. Dezember 2016 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der COMET Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
28 Aktienbezogene Vergütungen
Hauptelemente des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem der COMET Group zielt darauf ab, hochqualifizierte Führungs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Das Unternehmen ist bestrebt, Vergütungen festzusetzen, die den individuellen Grad an Kompetenz und Verantwortung im Unternehmen widerspiegeln und dem Vergleich zu anderen Arbeitgebern standhalten.
Dabei liegen die Schwerpunkte auf einer wettbewerbsfähigen Vergütung, einerseits mit einem fixen bar ausbezahlten Gehaltsanteil und andererseits einem erfolgsabhängigen Teil. Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung zur Hälfte im Sinne einer langfristigen Vergütungskomponente in Form von Aktien ausbezahlt. Für die übrigen Mitarbeitenden wird die Erfolgsbeteiligung vollständig in bar ausbezahlt. Das Vergütungssystem des Verwaltungsrats beinhaltet keine erfolgsabhängige Komponente.
Die eingesetzten Elemente der Vergütung berücksichtigen kurz- und langfristige Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. COMET ist überzeugt, mit diesen Leitlinien eine wirkungsvolle Verknüpfung zu erreichen zwischen einem an Erfolgorientierten Vergütungsprogramm sowie der Schaffung nachhaltiger Werte für die Aktionäre.
Vergütung Verwaltungsrat
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich ein fixes Honorar, das zu 75 % in bar und zu 25 % in Aktien ausbezahlt wird.
Vergütung Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst einen fixen Gehaltsanteil sowie eine Spesenpauschale. Zusätzlich zum fixen GehaltsanteiI sieht das Entschädigungsreglement eine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente vor, die zur Hälfte in Aktien bezogen werden muss.Abgangsentschädigungen sind nicht vorgesehen.
Berechnung Bezugspreis für Aktienbezüge
Der Bezugspreis der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Wert der Aktie zwischen dem Zeitpunkt der Bilanzpressekonferenz und der Generalversammlung abzüglich eines Einschlags von 36 %. Der Einschlag soll einerseits der verzögerten Entschädigung und andererseits den mit der Sperre verbundenen Kursrisiken Rechnung tragen. Die abgegebenen Aktien unterliegen ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Sperrfrist von drei Jahren. Während dieser Sperrfrist können die Aktien nicht verkauft werden. Alle anderen Aktionärsrechte, insbesondere das Recht auf Auszahlung einer Dividende und das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, sind auch während der Sperrfrist gewährleistet.
Verbuchte Aufwendungen
Der für aktienbasierte Vergütungen im Geschäftsjahr erfasste Aufwand beträgt 1 107 TCHF (Vorjahr: 492 TCHF). Der Betrag enthält 68 TCHF für bereits 2016 an den Verwaltungsrat zugeteilte Aktien.
29 Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen (at arm's length) abgewickelt. Der für Entschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats erfasste Aufwand beträgt:
Der Aufwand für aktienbezogene Vergütungen ist höher als der im Konzerneigenkapitalnachweis dafür ausgewiesene Zugang von Eigenkapital, da die auf der Kapitalerhöhung geschuldete Emissionsabgabe von 5 TCHF (Vorjahr: 12 TCHF) direkt den Kapitalreserven belastet wird.
Zusätzliche Vergütungen als Entgelt für juristische Beratung
Im Geschäftsjahr wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Notter Mégevand & Partner Leistungen in der Höhe von 34 320 CHF (Vorjahr: 30 600 CHF) in Rechnung gestellt. Hans Leonz Notter (Verwaltungsrat bis 21. April 2016) ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Notter Mégevand & Partner in Bern, Freiburg und Genf, deren Mitglieder juristische Dienstleistungen und Rechtsberatungen für die COMET Group erbringen.
30 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Werte in der konsolidierten Jahresrechnung haben.
31 Beantragte Ausschüttung an die Aktionäre
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung an die Aktionäre aus den Reserven aus Kapitaleinlagen von 12.00 CHF (Vorjahr:11.00 CHF) je Namenaktie vorzunehmen. Insgesamt beträgt die vorgeschlagene Ausschüttung 9 295 TCHF (Vorjahr: 8 512 TCHF).
32 Freigabe der Konzernrechnung zur Veröffentlichung
Der Verwaltungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung am 7. März 2017 zur Veröffentlichung freigegeben und wird diese der Generalversammlung vom 20. April 2017 zur Genehmigung vorlegen.