Gruppenstruktur und Aktionariat
Die operative Gruppenstruktur der COMET Group
Die industriellen Aktivitäten der Gruppe sind in die vier Segmente Plasma Control Technologies (PCT), X-Ray Systems (IXS), Industrial X-Ray Modules (IXM) sowie ebeam Technologies (EBT) gegliedert. Die Finanzberichterstattung erfolgt auf Stufe Segment. Die finanziellen Kennzahlen der einzelnen Segmente sind aus der Segmentberichterstattung im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung ab Seite 65 des Geschäftsberichts ersichtlich.
Kotierte Konzerngesellschaft: COMET Holding AG
Die COMET Holding AG ist die einzige zum Konsolidierungskreis gehörende kotierte Gesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Flamatt, Schweiz. Die Namenaktien der COMET Holding AG sind seit dem 17. Dezember 2002 am Hauptsegment der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert.
Verschiedene Kennzahlen zur Aktie der COMET Holding AG befinden sich in der Umschlagklappe am Anfang des Geschäftsberichts.
Nicht kotierte Konzerngesellschaften
Es sind keine Tochtergesellschaften kotiert. Die zum Konsolidierungskreis der COMET Group gehörenden Tochtergesellschaften sind im Anhang zur Jahresrechnung der COMET Holding AG auf Seite 109 aufgeführt.
Eingetragene Aktionäre
Per 31. Dezember 2016 waren im Aktienregister der COMET Holding AG 1 691 Aktionäre (Vorjahr: 1 627) mit Stimmrecht eingetragen. Von den total ausgegebenen Namenaktien befinden sich 100 % (Vorjahr: 100 %) im Publikum. Die COMET Holding AG hat per 31. Dezember 2016 wie auch im Vorjahr keine eigenen Aktien gehalten.
Der Aktienbesitz der eingetragenen Aktionäre verteilte sich per 31. Dezember 2016 wie folgt:
Nicht erfasst sind die nicht im Aktienregister eingetragenen Aktien (sogenannter Dispobestand). Der Dispobestand belief sich am 31. Dezember 2016 auf 34 % (Vorjahr: 34 %).
Bedeutende Aktionäre
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht oder über- bzw. unterschritten werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1⁄3, 50 und 66 2⁄3 % des Stimmrechts. Die Details sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) sowie in der Börsenverordnung der FINMA geregelt.
Am 31. Dezember 2016 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der COMET Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
Offenlegungspflichtige Meldungen während des Geschäftsjahrs
Im Geschäftsjahr wurden zehn offenlegungspflichtige Meldungen publiziert. Für eine vollständige Aufstellung aller Meldungen gemäss Art. 20 BEHG verweisen wir auf die Veröffentlichungsplattform der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange: www.six-exchange-regulation.com/publications/significant-shareholders.html
Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Aktiengesellschaften.