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02 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie aus dem Bilanzgewinn vorzunehmen.

Der Bilanzgewinn verändert sich dadurch wie folgt:

 

 

in TCHF

2021

Bilanzgewinn per 31.12.2021

129 417

Auszahlung von CHF 3.50 je Aktie

– 27 193

Vortrag auf neue Rechnung

102 224

Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von CHF 3.50 pro berechtigte Aktie, abzüglich 35% Verrechnungssteuer, am 22. April 2022 ausbezahlt.