01 Rechnungslegungs- grundsätze
Die vorliegende Jahresrechnung wurde nach den Grundsätzen des schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des schweizerischen Obligationenrechts) erstellt.
Forderungen und Darlehen
Forderungen und Darlehen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.
Beteiligungen
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen erfasst und jährlich einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft.