02 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie aus dem Bilanzgewinn vorzunehmen.
Der Bilanzgewinn verändert sich dadurch wie folgt:
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in TCHF |
2021 |
Bilanzgewinn per 31.12.2021 |
129 417 |
Auszahlung von CHF 3.50 je Aktie |
– 27 193 |
Vortrag auf neue Rechnung |
102 224 |
Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von CHF 3.50 pro berechtigte Aktie, abzüglich 35% Verrechnungssteuer, am 22. April 2022 ausbezahlt.