Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen der Comet Group. Er legt die strategischen Ziele sowie die organisatorischen und finanzplanerischen Richtlinien für die Comet Group fest.
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Nationalität |
Funktion im Verwaltungsrat |
Mitglied seit |
Gewählt bis GV |
Heinz Kundert |
CH |
Präsident und exekutives Mitglied |
2019 |
2020 |
Rolf Huber Dipl. Ing. Agr. ETH |
CH |
Vizepräsident und nicht exekutives Mitglied |
2008 |
2020 |
Gian-Luca Bona Prof. Dr. sc. nat. ETH |
CH |
nicht exekutives Mitglied |
2012 |
2020 |
Mariel Hoch Dr. jur. |
CH |
nicht exekutives Mitglied |
2016 |
2020 |
Patrick Jany Business Administration, ESCP Paris |
DE |
nicht exekutives Mitglied |
2019 |
2020 |
Sekretärin des Verwaltungsrats (Nichtmitglied):
Ines Najorka, Vice President Global Communications (seit 2010)
Heinz Kundert
(1952, Schweizer)
Ausbildung
Bachelor Technisches Industrie Management (ITA) Bachelor Marketing und General Management (HSG)
Beruflicher Hintergrund
1981 bis 1991 Regional Director Asia Balzers AG / 1991 bis 1999 Division Manager Semiconductor and Data Storage Balzers AG / 1999 bis 2002 COO Oerlikon-Bührle / 2002 bis 2004 CEO Unaxis AG / 2005 bis 2015 VP SEMI Intl. USA und President SEMI Europe / 2015 bis 2018 CEO VAT Group
Rolf Huber
(1965, Schweizer)
Ausbildung
Dipl. Ing. Agr. (ETH Zürich)
Beruflicher Hintergrund
1993 bis 1997 McKinsey & Company, Zürich / 1997 bis 1998 Mitglied der Direktion der Coop Schweiz / 1998 bis 2001 CFO Hero AG und Hero Gruppe / seit 2001 selbstständiger Unternehmer und Partner der Ceres Capital AG / ab 2014 CEO und seit 2017 Chairman H2 Energy AG, Glattpark / Zürich
Gian-Luca Bona
(1957, Schweizer)
Ausbildung
Physikstudium (ETH Zürich) / dipl. Phys. (ETH Zürich) / Doktorat in Physik, Dr. sc. nat. (ETH Zürich)
Beruflicher Hintergrund
1987 bis 2002 IBM-Forschungslabor, Rüschlikon / 2002 IBM Watson Research Center, NY, USA / 2003 bis 2004 Forschungsleiter Photonic Networks, IBM-Forschungslabor, Rüschlikon / 2004 bis 2008 Forschungsleiter Science and Technology, IBM Almaden Research Center, San Jose, Kalifornien, USA / 2008 bis 2009 Direktor Tape Storage Solutions IBM Tucson, Arizona, USA / seit September 2009 Direktor Empa, Prof. für Photonik ETH, Zürich und EPF, Lausanne
Mariel Hoch
(1973, Schweizerin und Deutsche)
Ausbildung
Zugelassen als Rechtsanwältin in Zürich 2005 / Dr. iur und Lic. iur (Universität Zürich)
Beruflicher Hintergrund
Partnerin in der Anwaltskanzlei Bär & Karrer AG, Zürich
Patrick Jany
(1968, Deutscher)
Ausbildung
Business Administration (École Supérieure de Commerce de Paris)
Beruflicher Hintergrund
1990 bis 2006 verschiedene Positionen bei Sandoz, später Clariant, einschliesslich CFO für die Region ASEAN, Leiter der Länderorganisation Clariant Mexiko und Leiter Corporate Development / 2006 bis 2020 CFO und Mitglied des Executive Committee der Clariant AG / seit Mai 2020 EVP und CFO bei A.P. Moller – Maersk A/S
Operative Führungsaufgaben
Die operative Führung wurde per 1. September 2020 von Heinz Kundert an Kevin Crofton übergeben. Zudem ist Elisabeth Pataki seit 1. Oktober 2020 als CFO im Amt.
Zum Stichtag im Berichtsvorjahr (31. Dezember 2019) übte Heinz Kundert interimistisch die Funktionen des CEO und des Divisionsleiters EBT aus. Andere Mitglieder des Verwaltungsrats übten keine operativen Führungsaufgaben in der Comet Group aus. In den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren gehörte keines der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats der Geschäftsleitung der Comet Group an.
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Die gemäss VegüV revidierten und von der Generalversammlung genehmigten Statuten regeln in Art. 27 die Anzahl der zulässigen externen Mandate für Mitglieder des Verwaltungsrats wie folgt:
- Die Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen nicht mehr als fünf weitere Mandate in börsenkotierten und nicht mehr als sieben weitere Mandate in nicht börsenkotierten Unternehmen ausüben.
- Mandate in Vereinen, gemeinnützigen Stiftungen, Familienstiftungen sowie Personalvorsorgestiftungen sind für Mitglieder des Verwaltungsrats auf zehn Mandate begrenzt.
- Mandate in Unternehmen, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden, oder ein Mandat, das die Gesellschaft kontrolliert, unterliegen keiner Beschränkung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben die nachfolgenden weiteren Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien bedeutender schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts aus (Stichtag 31. Dezember 2020):
Heinz Kundert
VR Vizepräsident VAT Group, Haag SG / VR-Mitglied Variosystems AG, Steinach / Mitglied des Beirats des Fraunhofer-Verbunds Mikroelektronik
Gian-Luca Bona
VR-Mitglied Bobst Group SA, Mex / Mitglied Stiftungsrat Technopark Zürich Foundation / Mitglied ETH-Rat / Präsident glaTec, Technologieförderverein Dübendorf / Stiftungsrat Innovationspark, Zürich / Mitglied des Kuratoriums Bundesanstalt für Materialien BAM, Berlin
Mariel Hoch
VR-Mitglied (Mitglied des Audit und Risk Committees und Compensation Committees) SIG Combibloc Group AG, Neuhausen am Rheinfall / VR-Mitglied (Mitglied des Audit Committees) Komax Holding AG / VR-Mitglied MEXAB AG / Mitglied des Stiftungsrats The Schörling Foundation, Luzern / Co-Chair Human Rights Watch Committee, Zürich
Wahl und Amtszeit
Der Verwaltungsrat der Comet Holding AG besteht gemäss Statuten aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden anlässlich ihrer Wahl bzw. Wiederwahl jeweils einzeln gewählt. Die Generalversammlung wählt zudem ein Mitglied des Verwaltungsrats zu dessen Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses.
Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Wiederwahl ist möglich. Erfolgen während der Amtsdauer Ersatz- oder Ergänzungswahlen, vollenden die Neugewählten die laufende Amtsdauer.
Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der VegüV.
Interne Organisation
Vorbehaltlich der Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat anlässlich seiner ersten Sitzung nach der Wahl oder Wiederwahl durch die Generalversammlung selbst. Er bezeichnet seinen Vizepräsidenten, die Mitglieder der übrigen Verwaltungsratsausschüsse sowie den Sekretär. Der Sekretär muss nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden, sooft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Mitglied dies schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Er fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Beschlüsse über einen gestellten Antrag können auch in schriftlicher Form erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Über die Verhandlungen und die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das der Vorsitzende und der Sekretär unterzeichnen. Das Protokoll wird dem Verwaltungsrat an der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der VegüV.
Arbeitsweise des Gesamtverwaltungsrats
Im Geschäftsjahr fanden sechs ordentliche Sitzungen des Gesamtverwaltungsrates statt, dazu mehrere Telefonkonferenzen. Zusätzlich fanden mehrere Sitzungen der Verwaltungsratsausschüsse statt. Eine Übersicht über die Sitzungen des Verwaltungsrats und der teilnehmenden Mitglieder findet sich auf Seite 133.
Der Verwaltungsrat wird an seinen Sitzungen regelmässig und bei Bedarf ad hoc durch den CEO und den CFO über den Geschäftsverlauf orientiert. Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung, des Kaders oder Fachspezialisten der Comet Group werden regelmässig zu Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen, um über besondere Projekte in ihren Bereichen zu informieren. Zusätzlich werden nach Bedarf externe Fachspezialisten zur Behandlung spezifischer Themen beigezogen. Monatlich erfolgt eine schriftliche Finanzberichterstattung an den Verwaltungsrat über den aktuellen Geschäftsverlauf.
Verwaltungsratsausschüsse
Im Geschäftsjahr 2020 waren die einzelnen Verwaltungsratsausschüsse (Committees) wie folgt zusammengesetzt:
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Committee |
Mitglieder |
Nomination & Compensation Committee (NCC) |
Mariel Hoch (Vorsitz) |
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Rolf Huber |
Audit Committee (AC) |
Patrick Jany (Vorsitz) |
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Rolf Huber (ab April 2020) |
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Franz Richter (bis April 2020) |
Technology Committee (TC) |
Gian-Luca Bona (Vorsitz) |
|
Christoph Kutter (bis April 2020) |
Jeder Ausschuss setzt sich im Normalfall aus mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses (Nomination & Compensation Committee, NCC) werden jährlich neu von der ordentlichen Generalversammlung gewählt. Die Mitglieder der anderen Ausschüsse werden jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr aus der Mitte des Verwaltungsrats gewählt. Jeder Ausschuss trifft sich normalerweise mindestens zweimal pro Jahr bzw. sooft es die Geschäfte erfordern. Die Berichterstattung an den Gesamtverwaltungsrat erfolgt je nach Bedarf in mündlicher oder schriftlicher Form.
Den Ausschüssen kommt primär die Aufgabe zu, für den Gesamtverwaltungsrat in speziellen Fachgebieten Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Der Gesamtverwaltungsrat wird über die Tätigkeit der einzelnen Ausschüsse an den ordentlichen Sitzungen oder nach Bedarf informiert. Die Gesamtverantwortung für die an Ausschüsse übertragenen Aufgaben bleibt beim Gesamtverwaltungsrat, der in corpore über sämtliche Anträge entscheidet.
Nomination & Compensation Committee (NCC)
Der Vergütungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich von der ordentlichen Generalversammlung gewählt werden.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich. Der Ausschuss bereitet alle relevanten Traktanden in den Bereichen Ernennung und Entschädigungen in Bezug auf die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vor. Der Ausschuss selber trifft keine Entscheidungen, bereitet jedoch Anträge an den Gesamtverwaltungsrat vor. Der Ausschuss behandelt insbesondere folgende Aufgaben:
- Er befasst sich mit der Vergütungspolitik des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie der Vergütungsstruktur der Comet Group.
- Er erstellt den Vorschlag für den Vergütungsbericht und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Vorbereitung der Anträge an die Generalversammlung zur Genehmigung der Vergütungen.
- Er erarbeitet Vorschläge für Richtlinien zur Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.
- Er überprüft Pläne zur Mitarbeiteraktienbeteiligung und macht gegebenenfalls Anpassungsvorschläge.
- Er ist für das Vorschlagen neuer Mitglieder des Verwaltungsrats und des CEO zuständig.
- Er unterstützt den CEO bei der Evaluation von Kandidaten für die Geschäftsleitung.
Bei Bedarf können dem Ausschuss weitere Aufgaben zugewiesen werden. Die Mitglieder des Ausschusses treffen sich zu mindestens zwei ordentlichen Sitzungen pro Jahr. Das NCC kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Sitzungen einberufen. Zu den Sitzungen können bei Bedarf weitere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sowie Fachspezialisten zugezogen werden.
Audit Committee (AC)
Dieser Ausschuss unterstützt den Gesamtverwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung sowie bei der Kontrolle betreffend Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Der Ausschuss behandelt insbesondere folgende Aufgaben:
- Er beurteilt die Ausgestaltung des Rechnungswesens.
- Er macht sich ein Bild von der Wirksamkeit der externen Revision und der internen Kontrolle. Er beurteilt das Zusammenwirken von externer und interner Revision sowie die Leistung und Entschädigung der externen Revisionsstelle.
- Er beurteilt die Wirksamkeit des Risikomanagements.
- Er überprüft die finanzielle Berichterstattung an die Aktionäre und an das Publikum.
- Er erteilt Aufträge an die interne Revision. Aufgrund von Erkenntnissen aus diesen Arbeiten erteilt er, fallbezogen, Aufträge an die Geschäftsleitung.
Im Geschäftsjahr fanden zwei Sitzungen statt, an denen die externe Revision, die interne Revision sowie der CEO und der CFO teilgenommen haben. Zu den Sitzungen können bei Bedarf weitere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Gruppenleitung oder auch Fachspezialisten zugezogen werden.
Technology Committee (TC)
Dieser Ausschuss unterstützt den Gesamtverwaltungsrat in technologischer Hinsicht. Der Ausschuss behandelt insbesondere folgende Aufgaben:
- Er verfolgt die internationale Entwicklung im technologischen Bereich und beurteilt die sich abzeichnenden Trends hinsichtlich ihrer Relevanz für die Comet Group.
- Er beurteilt die internen Massnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung.
- Er sorgt dafür, dass das Unternehmen mindestens einmal jährlich einen Technologietag oder eine gleichwertige Veranstaltung durchführt.
Der Ausschuss tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Die Beurteilung der Entwicklung im technologischen Bereich sowie die eingeleiteten Massnahmen im Bereich Entwicklung wurden im Geschäftsjahr anlässlich der ordentlichen Verwaltungsratssitzungen wie auch der Ausschusssitzungen mit den Divisionsleitern regelmässig thematisiert.
Übersicht über die Sitzungen des Verwaltungsrats und die teilnehmenden Mitglieder
Name |
Februar |
Februar |
März |
April |
Juni |
August |
November |
Dezember |
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VR |
VR |
AC |
VR |
VR |
VR |
AC |
VR |
VR |
VR |
Heinz Kundert |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
Christoph Kutter |
x |
x |
x |
x |
x |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
Patrick Jany |
x |
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x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
Mariel Hoch |
x |
x |
-- |
x |
x |
x |
-- |
x |
x |
x |
Rolf Huber |
x |
x |
-- |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
Gian-Luca Bona |
x |
x |
-- |
x |
x |
x |
-- |
x |
x |
x |
Franz Richter |
x |
-- |
x |
x |
x |
-- |
-- |
-- |
-- |
-- |
VR: Ordentliche Verwaltungsratssitzung
AC: Sitzung des Audit Committee
x: teilgenommen
– -: nicht teilgenommen oder nicht Mitglied des Verwaltungsrats / Ausschusses
Kompetenzregelung
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gruppe sowie die Überwachung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats ergeben sich aus Art. 716a OR. Die einzelnen Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Organisations- und Geschäftsreglement der Gesellschaft festgehalten. Der Verwaltungsrat hat insbesondere die folgenden Kompetenzen:
- Er bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die finanziellen Ziele und legt die dazu nötigen Mittel fest.
- Er legt die Unternehmensziele, die Richtlinien der Geschäftspolitik und die Organisationsstruktur des Unternehmens fest.
- Er genehmigt die rollierenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen.
- Er entscheidet über den Erwerb und die Veräusserung von Tochtergesellschaften sowie über die Beteiligung und die Kooperation mit anderen Unternehmen.
- Er entscheidet über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften.
- Er ist für die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Gruppenleitung und der Leiter der Tochtergesellschaften zuständig und übt die Aufsicht und Kontrolle über deren Tätigkeit aus.
Der Verwaltungsrat hat die operative Geschäftsführung vollumfänglich an den CEO und die Geschäftsleitung übertragen, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes vorsehen. Diese verfügen über die notwendigen Kompetenzen zur Umsetzung der Geschäftspolitik im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgelegten Vorgaben. Der CEO hat insbesondere die folgenden Kompetenzen:
- Er leitet die Comet Group, setzt die strategischen Vorgaben und Entscheidungen des Verwaltungsrats um und stellt die zeit- und sachgerechte Information an den Verwaltungsrat sicher.
- Er erarbeitet Unternehmensziele im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats und unterbreitet Vorschläge für die rollierenden Forecasts sowie die strategische Mehrjahresplanung.
- Er stellt Anträge und bereitet die im Verwaltungsrat zu behandelnden Geschäfte vor. Zudem ist er für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich.
- Er implementiert ein internes Kontroll- und Managementinformationssystem nach den Vorgaben des Verwaltungsrats.
- Er überprüft regelmässig die Geschäftsrisiken und etabliert dafür ein vom Verwaltungsrat zu genehmigendes Risikomanagement.
- Er überprüft regelmässig die Erreichung der finanziellen und strategischen Ziele sowie die Liquidität der Gruppe.
- Die Mitglieder der Gruppenleitung unterstehen dem CEO.
Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Der Präsident des Verwaltungsrats kann an den Sitzungen der Geschäftsleitung teilnehmen und erhält alle Protokolle der Sitzungen. Zudem lässt sich der Verwaltungsrat regelmässig anlässlich seiner Sitzungen über den Geschäftsgang durch die Geschäftsleitung informieren. Bei ausserordentlichen Ereignissen orientiert die Geschäftsleitung den Verwaltungsrat unverzüglich. Der CEO und der CFO nehmen an allen ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Mindestens ein- bis zweimal jährlich erstatten zudem die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung dem Verwaltungsrat anlässlich seiner Sitzungen Bericht über ihren Geschäftsbereich.
Managementinformationssystem
Eine monatliche finanzielle Berichterstattung durch die Geschäftsleitung über den laufenden Geschäftsgang sowie die wichtigen Geschäftsvorfälle stellt dem gesamten Verwaltungsrat die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit er seine Funktionen pflichtgemäss wahrnehmen kann. Das standardisierte Reporting der Comet Group besteht nebst der konsolidierten Bilanz sowie der Erfolgs- und Geldflussrechnung nach IFRS aus einem ausführlichen Managementreporting. Nebst dem konsolidierten Monatsabschluss mit umfangreichen Bilanz- und Erfolgsrechnungskennzahlen werden zusätzliche Angaben wie Auftragseingang und -bestand, Personalbestände, Zahlungsausstände usw. im Managementreporting in Form von Kennzahlen und Grafiken dargestellt und kommentiert. Diese Angaben werden nach Divisionen und als konsolidierte Ergebnisse der Comet Group dargestellt sowie mit dem Vorjahr und dem rollierenden Forecast verglichen. Über die Erkenntnisse und die daraus abzuleitenden Massnahmen berät die Geschäftsleitung monatlich. Sämtliche Monatsabschlüsse werden dem Verwaltungsrat zugestellt, der diese an seinen Sitzungen bespricht.
Im Sinne eines langfristigen Führungsinstruments wird in jährlichen Abständen eine rollierende Mehrjahresplanung über die jeweils nächsten drei Jahre erstellt. Zudem erstellt das Management quartalsweise einen rollierenden Forecast über die jeweils nächsten fünf Quartale.
Diese vorwärtsorientierten Führungsinstrumente, die ausführlich kommentiert und mit Grafiken dokumentiert werden, erlauben dem Verwaltungsrat, den finanziellen Erfolg der gewählten Strategie laufend zu überprüfen und, daraus abgeleitet, bei Bedarf die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
Interne Revision
Die interne Revision wird im Mandatsverhältnis seit 2006 von Herrn Robert Kruijswijk, Elgg, wahrgenommen. Die Entschädigung bestimmt sich nach dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr hat Robert Kruijswijk verschiedene Prüfungen an mehreren Standorten durchgeführt. Die Berichterstattung basiert auf den durch den Verwaltungsrat jährlich neu genehmigten Prüfungsschwerpunkten. Die Koordination, die Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle wurden schriftlich festgelegt und vom Verwaltungsrat genehmigt.
Im Geschäftsjahr wurden folgende internen Revisionen durchgeführt:
- Datenschutz und GDPR Flamatt
- Auftragserfüllung von Yxlon
- Produktion von Yxlon
- Group Legal
- Tochtergesellschaft in Korea
- IT
Der interne Revisor berichtet direkt an das Audit Committee des Verwaltungsrats, und zwar zweimal pro Jahr oder nach Bedarf. Nach jeder abgeschlossenen Prüfung wird ein Revisionsbericht erstellt und in der Geschäftsleitung und mit den zuständigen Sach- oder Länderverantwortlichen bzw. den durch den Audit direkt betroffenen Personen zwecks Umsetzung der geplanten Massnahmen besprochen. Der interne Revisor erstellt danach einen abschliessenden Revisionsbericht mit einem entsprechenden Massnahmenplan zu Händen des Verwaltungsrats.
Risikomanagementsystem
Das Risikomanagement umfasst die jährliche Überprüfung der Strategie durch den Verwaltungsrat, die Überprüfung der Versicherungsdeckung, eine Beurteilung der generellen Geschäftsrisiken sowie der wesentlichen Bilanzpositionen durch die Geschäftsleitung. Der Umgang mit Risiken ist in einer durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Risikostrategie beschrieben und in einer entsprechenden Richtlinie zur Ausführung durch die Geschäftsleitung festgelegt worden. Unter der Leitung des CFO werden die wesentlichen Risiken in den einzelnen Geschäfts- und Fachbereichen in vierteljährlichen Workshops identifiziert und in einer Risikomatrix systematisch erfasst. Die Bewertung erfolgt einerseits durch eine Risikokennzahl, welche die Eintretenswahrscheinlichkeit und das Schadenspotenzial beurteilt, sowie andererseits durch die Berechnung eines absoluten Finanzrisikopotenzials. Für die als wichtig eingestuften Risiken werden Massnahmenpläne definiert, welche die Eintretenswahrscheinlichkeit und / oder ein mögliches Schadenspotenzial minimieren sollen. Die Geschäftsleitung der Comet Group beurteilt regelmässig die Wirksamkeit der eingeleiteten Massnahmen und entscheidet über eine allfällige Aktualisierung des Risikoportfolios. Neu erkannte Risiken werden in das Portfolio aufgenommen und Massnahmenpläne zu diesen neuen Risiken definiert. Das Audit Committee des Verwaltungsrats wird anlässlich seiner Sitzungen jeweils durch ein separates Reporting über die aktuelle Risikobeurteilung informiert.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Die Comet Group hat im Geschäftsjahr das bestehende IKS wo nötig weiter ausgebaut, geschult oder dokumentiert. Das IKS ist auf allen Stufen des Unternehmens sowie an allen grösseren Standorten umgesetzt.
Die wesentlichen Risiken und Kontrollen entsprechen den Zielvorgaben und Qualitätsanforderungen des Verwaltungsrats. Die für das IKS verantwortlichen Personen sind gruppenweit bestimmt, die betroffenen Mitarbeitenden geschult und die Kontrollaufgaben eindeutig zugeordnet. Die Kontrollen sind in den entsprechenden Prozessen integriert und werden periodisch im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Nachvollziehbarkeit und Effizienz getestet. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt werden und dank der internen Kontrollen die notwendigen Massnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Durch die Einführung eines einheitlichen, systematischen Prozesses zur Erfassung und Beurteilung von Risiken können die Zuverlässigkeit und die Vollständigkeit der Buchführung sowie die zeitgerechte und verlässliche finanzielle Berichterstattung sichergestellt werden.