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Kapitalstruktur

Ordentliches Aktienkapital

Per 1. Januar 2020 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 764 208 CHF, eingeteilt in 7 764 208 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Aktienkapital um 3 679 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 3 679 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2020 somit neu 7 767 887 CHF, eingeteilt in 7 767 887 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.

Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2020 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

 

 

2019

 

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

 

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

7 764 208

7 764 208

 

7 759 882

7 759 882

Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital

3 679

3 679

 

4 326

4 326

31. Dezember

7 767 887

7 767 887

 

7 764 208

7 764 208

Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).

Bedingtes Aktienkapital

Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und/oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.

Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2020 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2019 von 176 028 CHF insgesamt 1 751 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2020 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2020 bis zur Generalversammlung 2020 für Honoraransprüche von 87 763 CHF insgesamt 873 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 100.53 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.

Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahrs 2020 von 106 059 CHF insgesamt 1 055 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 100.53 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 3 679 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

 

 

2019

 

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

 

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

198 912

198 912

 

203 238

203 238

Kapitalerhöhung aus Aktienzuteilung an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für Honoraransprüche und Erfolgsbeteiligung vom Vorjahr

– 3 679

– 3 679

 

– 4 326

– 4 326

31. Dezember

195 233

195 233

 

198 912

198 912

Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 195 233 CHF, was 2.5% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.

Genehmigtes Aktienkapital

Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2020 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 23. April 2022 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 800 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 0.8 Mio. CHF zu erhöhen, was 10.3% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.

Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der Comet Holding AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:

 

 

 

 

 

 

 

in TCHF

Aktienkapital

Allgemeine gesetzliche Reserve

Agio/Reserve aus Kapital- einlage

Freie Reserve

Gewinn- reserven

Total Eigenkapital

31. Dezember 2017

7 754

4 967

19 233

89 323

121 276

Reingewinn

17 156

17 156

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

– 11 630

– 11 630

Kapitalerhöhung

6

831

837

31. Dezember 2018

7 760

4 967

8 434

106 479

127 639

Reingewinn

14 044

14 044

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

– 7 760

– 1 552

– 9 312

Kapitalerhöhung

4

420

28

452

31. Dezember 2019

7 764

4 967

1 093

118 999

132 823

Reingewinn

12 522

12 522

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage und Bilanzgewinn

 

– 7 764

– 7 764

Kapitalerhöhung

4

447

450

31. Dezember 2020

7 768

4 967

1 540

123 757

138 031

Die entsprechenden Informationen für die zwei vorangehenden Geschäftsjahre finden Sie im Geschäftsbericht 2018 auf Seite 112 und im Geschäftsbericht 2019 auf Seite 118. Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen wird auf den konsolidierten Eigenkapitalnachweis auf Seite 55 des Geschäftsberichts verwiesen.

Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft setzt sich per 31. Dezember 2020 aus 7 767 887 Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF zusammen. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien ist jede Aktie dividendenberechtigt. Jede Aktie entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt, der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.

Partizipations­scheine

Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

Wandelanleihen und Optionen

Die Gesellschaft hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.

Anleihe

Die Comet Holding AG hat per 20. April 2016 eine Anleihe über 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5 000 CHF). Die Laufzeit beträgt fünf Jahre mit Rückzahlung per 20. April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875%, zahlbar jährlich am 20. April. Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren-Nr. 32 061 943, ISIN-Nr. CH0320619437, Ticker Symbol COT16).

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der Comet Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutzniessungen an Namenaktien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. die Nutzniessung für eigene Rechnung erworben haben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktienbuch setzt den Ausweis über den Erwerb der Aktien zu Eigentum oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat trägt Nominees bis zu maximal 5% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise in Umgehung der Bestimmungen über die Nominees koordiniert vorgehen. Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Eintragungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendigen Anordnungen. Er kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen. Im Geschäftsjahr wurden keine diesbezüglichen Anträge gestellt.

Managementtransaktionen

Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Meldepflicht für Managementtransaktionen. Der Verwaltungsrat hat zur Einhaltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Geschäftsjahr wurden vier Meldungen eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Website der SIX Swiss Exchange abrufbar.