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Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns

Bilanzgewinn 2020

01 Bilanzgewinn 2020

 

 

in TCHF

2020

Gewinnvortrag

111 235

Jahresergebnis

12 522

Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung

123 757

Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns

02 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung von 1.30 CHF pro Aktie aus dem Bilanzgewinn vorzunehmen.

Der Bilanzgewinn verändert sich dadurch wie folgt:

 

 

in TCHF

2020

Bilanzgewinn per 31.12.2020

123 757

Auszahlung von 1.30 CHF je Aktie

– 10 098

Vortrag auf neue Rechnung

113 659

Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von 1.30 CHF pro berechtigte Aktie, abzüglich 35% Verrechnungssteuer, am 28. April 2021 ausbezahlt.