Kapitalstruktur

Ordentliches Aktienkapital

Per 1. Januar 2018 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 753 658 CHF, eingeteilt in 7 753 658 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Aktienkapital um 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktien­kapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2018 somit neu 7 759 882 CHF, eingeteilt in 7 759 882 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.

Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2018 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungs­gemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handels­register sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.

2018

2017

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

7 753 658

7 753 658

7 745 430

7 745 430

Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital

6 224

6 224

8 228

8 228

31. Dezember

7 759 882

7 759 882

7 753 658

7 753 658

Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).

Bedingtes Aktienkapital

Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktien­kapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.

Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2018 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2017 von 153 750 CHF insgesamt 1 141 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2018 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2018 bis zur Generalversammlung 2018 für Honoraransprüche von 76 538 CHF insgesamt 568 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.

Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgs­beteiligung des Geschäftsjahrs 2018 von 608 396 CHF insgesamt 4 515 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 6      224 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktien­kapital wie folgt verändert:

2018

2017

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

Anzahl Aktien

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

209 462

209 462

217 690

217 690

Kapitalerhöhung aus Aktien- zuteilung an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für Honorar- ansprüche und Erfolgs- beteiligung vom Vorjahr

– 6 224

– 6 224

– 8 228

– 8 228

31. Dezember

203 238

203 238

209 462

209 462

Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 203 238 CHF, was 2.6% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.

Genehmigtes Aktienkapital

Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2018 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 26. April 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.

Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der Comet Holding AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:

in TCHF

Aktienkapital

Allgemeine gesetzliche Reserve

Agio/Reserve aus Kapital- einlage

Freie Reserve

Gewinn- reserven

Total Eigenkapital

31. Dezember 2015

7 738

4 967

35 629

0

65 210

113 543

Reingewinn

0

0

0

0

9 226

9 226

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 8 512

0

0

– 8 512

Umgliederung

0

0

– 74

0

74

Kapitalerhöhung

7

0

478

0

0

485

31. Dezember 2016

7 745

4 967

27 521

0

74 510

114 743

Reingewinn

0

0

0

0

14 788

14 788

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 9 295

0

0

– 9 295

Kapitalerhöhung

8

0

1 007

0

25

1 040

31. Dezember 2017

7 754

4 967

19 233

0

89 323

121 276

Reingewinn

0

0

0

0

17 156

17 156

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 11 630

0

0

– 11 630

Kapitalerhöhung

6

0

831

0

0

837

31. Dezember 2018

7 760

4 967

8 434

0

106 479

127 639

Die entsprechenden Informationen für die zwei vorangehenden Geschäftsjahre finden Sie im Geschäftsbericht 2016 auf Seite 126 und im Geschäftsbericht 2017 auf Seite 106. Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen wird auf den konsolidierten Eigenkapitalnachweis auf Seite 38 des Geschäftsberichts verwiesen.

Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft setzt sich per 31. Dezember 2018 aus 7 759 882 Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF zusammen. Das Aktien­kapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien ist jede Aktie dividendenberechtigt. Jede Aktie entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt, der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.

Partizipationsscheine

Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

Wandelanleihen und Optionen

Die Gesellschaft hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.

Anleihe

Die Comet Holding AG hat per 20. April 2016 eine Anleihe über 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5 000 CHF). Die Laufzeit beträgt 5 Jahre mit Rückzahlung per 20. April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875 %, zahlbar jährlich am 20. April. Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren Nr. 32 061 943, ISIN Nr. CH0320619437, Ticker Symbol COT16).

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigen- tümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der Comet Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutz- niessungen an Namenaktien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. die Nutzniessung für ­eigene Rechnung erworben haben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktien­buch setzt den Ausweis über den Erwerb der Aktien zu Eigentum oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat trägt Nominees bis zu maximal 5 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise in Umgehung der Bestimmungen über die Nominees koordiniert vorgehen. Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Eintragungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendigen Anordnungen. Er kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen. Im Geschäftsjahr wurden keine diesbezüglichen Anträge gestellt.

Managementtransaktionen

Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Meldepflicht für Managementtransaktionen. Der Verwaltungsrat hat zur Einhaltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Geschäftsjahr wurden sechs Meldungen eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Website der SIX Swiss Exchange abrufbar.