Anhang zur Konzernrechnung
Die Comet Group (nachfolgend «Comet», die «Gruppe») ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
01 Geschäftstätigkeit
Die Comet Group (nachfolgend «Comet», die «Gruppe») ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
02 Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Konzernrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanzinstrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Sämtliche Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Die vorliegende Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den «International Financial Reporting Standards» (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche IFRIC des «International Accounting Standards Board» (IASB) angewandt. Comet wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dies sei nachfolgend spezifisch erwähnt. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.
02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Comet hat per 1. Januar 2018 die folgenden neuen oder revidierten IFRS / IFRIC erstmalig angewandt:
Die erstmalige Anwendung der oben aufgeführten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatte bis auf die nachfolgend beschriebenen Auswirkungen keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Comet.
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen und enthält Bilanzierungsvorschriften für alle Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden. Ausgenommen sind Verträge, die in den Anwendungsbereich anderer IFRS fallen. Der neue Standard etabliert ein Fünf-Schritte-Modell, um Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen. Unternehmen haben im Rahmen der Würdigung der vertraglichen Bestimmungen sowie aller Fakten und Umstände (einschliesslich implizierter Vertragsbedingung) Ermessensentscheidungen vorzunehmen. Comet hat für die Umsetzung von IFRS
Die Anwendung von IFRS 15 wirkt sich wie folgt auf Positionen der Konzernbilanz aus:
Die Anwendung von IFRS 15 wirkt sich wie folgt auf Positionen der Konzernerfolgsrechnung aus:
Die Änderungen aufgrund von IFRS 15 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis. Die Auswirkungen auf die Konzerngeldflussrechnung beziehen sich nur auf die Veränderungen des Jahresgewinns und entsprechenden latenten Steuern sowie auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Die Geldflüsse aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurden nicht beeinflusst.
Die Auswirkungen auf die Konzernbilanz und die Konzernerfolgsrechnung werden nachfolgend beschrieben:
a) Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Verkauf von Waren
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Ersatzteilen werden grundsätzlich auf Basis einer einzelnen Leistungsverpflichtung erfasst, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über das Produkt erlangt. Generell erlangt der Kunde dies bei Lieferung der Ware oder des Ersatzteils. Dies betrifft die Divisionen PCT, IXT und EBT (Bereich Engineering). Die Einführung von IFRS 15 hatte somit keinen Einfluss auf die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzerfassung.
Systemgeschäft
Im Systemgeschäft werden Kunden mit umfassenden, teils komplexen Systemen beliefert. Dabei werden nebst der Lieferung der eigentlichen Maschine auch andere Dienstleistungen wie Installation und vollständige Integration in die Prozesse der Kunden angeboten. Diese Dienstleistungen werden unter dem neuen Standard nicht mehr als separierbar betrachtet, da es sich um einen integralen Bestandteil der Lieferung handelt. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Systemen werden somit grundsätzlich auf Basis einer einzelnen Leistungsverpflichtung erfasst, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn der Kunde das System abgenommen und akzeptiert hat. Dies betrifft die Divisionen IXS und EBT (Bereich Systeme). Bei bereits ausgelieferten Systemen (Chancen und Risiken sind auf den Kunden übergegangen) mit noch fehlendem Abnahmeprotokoll wurde der Umsatz und der dazugehörende Warenaufwand retrospektiv angepasst.
Services
Comet bietet seinen Kunden Serviceleistungen im Zusammenhang mit Waren und Systemen an. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen welche eine zusätzliche Leistung für den Kunden darstellen (service-type warranties), z. B. eine Verlängerung der Garantieperiode, sind separate Leistungsverpflichtungen wobei der Umsatz über einen Zeitraum erfasst wird. Bei generellen Unterhaltsarbeiten und Fehlerbehebungen, um sicherzustellen, dass das gelieferte Gut den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (assurance-type warranties), werden die geschätzten Kosten nach den Bestimmungen von IAS 37 als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Aus der Behandlung von Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen resultierte keine Änderung in der Höhe und beim Zeitpunkt der Umsatzerfassung. Umsatzerlöse aus weiteren Dienstleistungen wie Reparaturen oder Schulungen werden wie bis anhin zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.
Verkauf von Prototypen
Erhaltene Entgelte von Kunden für Forschungs- und Entwicklungsleistungen werden unter IFRS 15 neu beurteilt. Nach Auslieferung des ersten Prototyps werden die weiteren erhaltenen Entgelte für Forschungs- und Entwicklungsleistungen neu als Verkauf von Prototypen klassiert und als Umsatz ausgewiesen.
b) Vorauszahlungen von Kunden und Vertragsverbindlichkeiten
Vorauszahlungen von Kunden wurden zu den Vertragsverbindlichkeiten umklassiert.
c) Vertragskosten und Verkaufskommissionen
Die geschuldeten Verkaufskommissionen für Agententätigkeit werden unter IFRS 15 bei Vertragsabschluss erfasst. Da es sich dabei um direkt zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung handelt, werden diese aktiviert und in gleicher Höhe als Verbindlichkeit aus Verkaufsprovisionen passiviert. Die Erfassung als Aufwand erfolgt, sobald Comet die Verfügungsgewalt der Waren oder Systeme auf den Kunden übertragen hat.
IFRS 9 – Finanzinstrumente
Mit IFRS 9 wurden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Erfassung von Wertminderungen und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingeführt. Comet wendet IFRS 9 prospektiv an, wobei die Vergleichsinformationen weiterhin nach IAS 39 ausgewiesen werden. Zum 1. Januar 2018 bestanden keine zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (available-for-sale financial assets), bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen (held-to-maturity investments) oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete (FVTOCI) Finanzinstrumente. Die derzeit erfolgswirksam zum Fair Value klassifizierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (FVTPL) erfüllen weiterhin die Kriterien dieser Kategorie. Die übrigen Finanzinstrumente werden wie bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Folglich ergaben sich keine Auswirkungen bei der buchhalterischen Behandlung der Aktiven und Passiven aus der Klassifizierung der Finanzinstrumente in die entsprechenden Kategorien von IFRS 9.
Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, insbesondere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wird unter IFRS 9 neu anhand eines Expected-credit-losses-Modells beurteilt. Auf die finanziellen Vermögenswerte von Comet gab es keine wesentlichen Auswirkungen aus dieser Änderung.
02.2 Künftig anzuwendende neue Rechnungslegungsvorschriften
02.3 Schätzungen
Die Konzernrechnung der Comet enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen aufgrund der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:
02.4 Konsolidierung
02.4.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis ist zum Vorjahr unverändert. Der Jahresabschluss umfasst die unten aufgeführten Gesellschaften.
02.4.2 Konsolidierungsmethode
Die Konzernrechnung basiert auf den nach gruppenweit einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die von der Comet Holding AG kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100 % erfasst. Sämtliche konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Akquisitionen und Goodwill
Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu Fair Value bewertet und gemäss der Akquisitions-Methode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen Gesellschaften alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von Konzerngesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs und für die Bilanz zum Stichtagskurs. Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.
Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
02.5 Bewertungsgrundsätze
Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Marktwerten (Fair Value) inkl. Transaktionskosten, ausser bei erfolgswirksam zu Marktwerten (FVTPL) bewerteten Finanzaktiven, bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.
Der Fair Value wird aufgrund von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accounting nach IFRS 9 bzw. IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn Comet die Kontrolle erhält resp. verliert und somit die Rechte verkauft hat oder diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind.
Flüssige Mittel
Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken können die flüssigen Mittel auch Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten beinhalten.
Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Comet bildet Wertberichtigungen nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell, wobei eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird (Expected-credit-loss-Modell). Für kritische Ausstände mit objektiven Hinweisen auf Wertminderung werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Erfassung einer Forderung oder eines Vertragsvermögenswertes basiert auf dem Grundsatz, ob der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt (Forderung) oder bedingt (Vertragsvermögenswert) ist.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder tieferem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.
Umsatz und übrige Erträge
Der Umsatz entspricht Verkäufen von Produkten und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatz wird erfasst, wenn die Kontrolle über die Produkte oder Dienstleistungen auf den Kunden übergegangen ist, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die Comet voraussichtlich im Austausch für die Produkte oder Dienstleistungen Anspruch haben wird. Die Übertragung der Kontrolle auf den Kunden geschieht je nach Produkt und vereinbarten Konditionen zum Zeitpunkt des Versands der Produkte (Incoterms) oder erst bei der Abnahme durch den Kunden. Bei Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, welche eine zusätzliche Leistung für den Kunden darstellen (service-type warranties), wird der Umsatz über einen Zeitraum auf Basis des Zeitablaufs erfasst. Umsatzerlöse aus weiteren Dienstleistungen wie Reparaturen oder Schulungen werden zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert.
Variable Preiskomponenten bestehen einerseits bei rückwirkend gewährten Rabatten, wenn die Menge an gekauften Produkten einen gewissen Schwellenwert im Kalenderjahr überschreitet sowie bei individuellen Preisnachlässen auf Produkten. Die Höhe des Rabatts wird anhand der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt und in der Regel proportional auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags verteilt.
Bei Vertragsverbindlichkeiten bzw. Vorauszahlungen von Kunden wird kein Zinseffekt erfasst, weil der Zeitraum zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung maximal ein Jahr beträgt.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Der Aufwand für Abschreibungen auf Sachanlagen wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion der Sachanlage in der Gruppe entspricht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder beispielsweise die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Immaterielle Werte
Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namensrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namensrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. nachfolgenden Abschnitt «Wertminderung im Anlagevermögen [Impairment]»). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Werts in der Gruppe entspricht.
Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn Comet eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert.
Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Falls sich ein wesentlicher Zinseffekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.
Personalvorsorge «post employment benefits»
Comet hat für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (defined benefit plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der «projected unit credit method» berechnet. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).
Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Comet gewährt ihren Mitarbeitern Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Comet erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der «projected unit credit method». Die Berechnung wird jährlich aktualisiert. Allfällige versicherungstechnische Veränderungen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen
Comet leistet einen Teil der variablen Entschädigung aus dem Short-Term Incentive Plan (STIP) an Mitglieder der Geschäftsleitung und einen Teil der fixen Vergütung an den Verwaltungsrat in Form von Aktien. Zusätzlich werden der Geschäftsleitung aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Als Aufwand erfasst wird der Wert der verdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (equity settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, für die der Begünstigte ein Wahlrecht besitzt, Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert des Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Ertragssteuern
Der Steueraufwand der Berichtsperiode setzt sich aus laufenden Ertragssteuern und latenten Steuern zusammen.
Laufende Ertragssteuern
Laufende Steuerverbindlichkeiten und -forderungen für die aktuelle Periode und vorhergehende Berichtszeiträume werden aufgrund des voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Betrags oder aufgrund der erwarteten Rückvergütung erfasst. Für die Berechnung werden die steuerlichen Bestimmungen und die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag in Kraft waren.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bilanzwerten und den in die Konzernrechnung einfliessenden Werte im langfristigen Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über die Ertragssteuer in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Leasing
Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, die die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentümer gleichsetzen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Nettobarwert der zukünftigen, unkündbaren Leasingzahlungen als Anlagevermögen bilanziert. Anlagen im Finanzleasing werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder eine allfällig kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Dienstleistungsverträge (insbesondere Outsourcing-Vereinbarungen), die direkt oder indirekt Bestimmungen über die Nutzung definierter Anlagen enthalten, werden bei Abschluss daraufhin überprüft, ob diese Vereinbarungen unter IFRS ein Leasingverhältnis enthalten.
Zahlungen aus «operating leasing» werden als Betriebsaufwand erfasst und entsprechend linear der Erfolgsrechnung belastet.
Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Immaterielle Anlagen in Bau werden jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine ausserplanmässige Abschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder der höhere Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Geldflüsse errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namensrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.
03 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
In den folgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse einerseits nach geografischen Gesichtspunkten sowie nach Märkten aufgeschlüsselt.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die Gesamthöhe der Transaktionspreise, die den per 31. Dezember 2018 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wurden, beträgt 114 Mio. CHF. Comet wird diesen Umsatz realisieren, sobald die Leistungsverpflichtungen erfüllt wurden und die Kunden Kontrolle über die Produkte oder Dienstleistungen erlangt haben. Dies dürfte im Wesentlichen in den kommenden 12 bis 24 Monaten der Fall sein. Comet wendet die Vereinfachung für die Erstanwendung von IFRS 15 hinsichtlich Offenlegung verbleibender Leistungsverpflichtungen an.
Vertragssalden
Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden werden in der Bilanz sowie in der Anmerkung 05 ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus den Ansprüchen auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen aus der Division X-Ray Systems. Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden. Der Betrag der im Jahr 2018 erfassten Umsatzerlöse aus Vertragsverbindlichkeiten zu Beginn der Periode umfasst 22.6 Mio. CHF (Vorjahr 26.8 Mio. CHF).
Wesentliche Veränderungen der Vertragssalden ergeben sich aus Zahlungseingängen der Kunden sowie bei Fakturierung von erfüllten Leistungsverpflichtungen. Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Abnahme von 5.0 Mio. CHF bei den Vertragsverbindlichkeiten aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 21 offengelegt.
04 Segmentberichterstattung
Die Gruppe wird in den nachfolgenden vier operativen Divisionen geführt. Basis für die Aufteilung sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Für die Finanzberichterstattung werden die Divisionen auch als «operative Segmente» oder «Segmente» bezeichnet.
Die Segmentergebnisse beinhalten alle Erträge und Aufwendungen, die einer Division zurechenbar sind. Einzig die Kosten und Erträge der Comet Holding AG, bestimmte Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie das Finanzergebnis und die Ertragssteuern werden nicht den Segmentergebnissen zugeteilt. Diese nicht zurechenbaren Kosten und Erträge werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen. Die Verrechnung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt zu Preisen, wie sie auch mit Dritten angewendet werden.
Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Segmente beinhalten alle operativen Positionen. Nicht einem operativen Segment zugerechnet werden die Aktiven und Verbindlichkeiten der Comet Holding AG, sämtliche flüssigen Mittel, Finanzschulden sowie alle Aktiven und Passiven in Zusammenhang mit Ertragssteuern. Diese nicht zurechenbaren Aktiven und Passiven werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen.
04.1 Operative Segmente
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Überleitung der Segmentaktiven und -verbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
04.2 Geografische Information
Comet vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in der ganzen Welt und ist in den Ländern Schweiz, Deutschland, Dänemark, USA, China, Japan und Südkorea mit eigenen Gesellschaften vertreten. Die Zuteilung der Nettoumsätze auf Länder erfolgt auf Basis der Kundenstandorte.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
04.3 Umsätze mit Grosskunden
Die Division Plasma Control Technologies erzielte im Berichtsjahr mit seinem grössten Kunden 115 Mio. CHF Umsatz, was 26.4 % des Gruppenumsatzes entspricht (Vorjahr: 120 Mio. CHF entsprechend 27.3 %).
05 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Per 1. Januar 2017 belief sich der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen netto auf 43.3 Mio. CHF, Vertragsvermögenswerte gab es keine. Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Abnahme von 1.1 Mio. CHF bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 21 offengelegt.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt verändert:
Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 0.5 Mio. CHF (Vorjahr: 0.5 Mio. CHF) vollständig wertberichtigt. Die sonstigen Forderungen sowie die Vertragsvermögenswerte enthalten weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen. Die Gruppe hält keine Sicherheiten für Forderungen.
Altersstruktur der überfälligen und wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
2) Einzelwertberichtigungen enthalten
06 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
06.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
06.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte offen:
06.3 Derivative Finanzinstrumente
Die Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften werden als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst (vgl. Anmerkung 26). Die dargestellten Kontraktvolumen zeigen die Höhe der eingegangenen Termingeschäfte auf. Den Aktivitäten der Gruppe entsprechend haben die Devisentermingeschäfte Fälligkeiten von weniger als einem Jahr, wobei die meisten innerhalb von sechs Monaten fällig werden.
07 Warenvorräte
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die Vorräte beinhalten die notwendigen Einzelwertberichtigungen für Artikel, deren Marktwert unter den Herstellkosten liegt. Der erfasste Aufwand für Wertberichtigungen von Vorräten beträgt 5.5 Mio. CHF (Vorjahr: 5.3 Mio. CHF).
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Abnahme von 10.5 Mio. CHF bei den Vorräten aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 21 offengelegt.
08 Aktive Rechnungsabgrenzungen
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die Vertragskosten bestehen aus aktivierten Verkaufskommissionen für Agententätigkeiten (direkt zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung). Der Betrag der in der Periode in der Erfolgsrechnung erfassten Verkaufskommissionen beträgt 3.6 Mio. CHF (Vorjahr: 4.0 Mio. CHF).
Bei den übrigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich hauptsächlich um vorausbezahlte Aufwendungen für das nachfolgende Geschäftsjahr.
09 Sachanlagen
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten 0.5 Mio. CHF (Vorjahr: 0.2 Mio. CHF) Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte. Es bestehen keine (Vorjahr: 0.2 Mio. CHF) Sachanlagen aus geleasten Objekten (Finanzleasing).
Die Anlagen im Bau beziehen sich im Wesentlichen auf Ausbauten des Erweiterungsbaus in Flamatt. Für den Ende 2018 fertiggestellten Erweiterungsbau und dessen Ausbauten wurden 0.6 Mio.CHF (Vorjahr: 0.4 Mio. CHF) Zinsen aktiviert. Der dabei verwendete Zinssatz entspricht dem Effektivzinssatz der Anleihe (vgl. Anmerkung 13).
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Wertberichtigung von 0.7 Mio. CHF sowie einer Abnahme von Anschaffungswerten und kumulierten Abschreibungen von 1.4 Mio. CHF bei den Maschinen und Einrichtungen und 0.4 Mio. CHF bei den übrigen Sachanlagen aus. Alle Sachanlagen waren im Veräusserungszeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben. Weitere Details zu Davenport sind in der Anmerkung 11.1 und 21 offengelegt.
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven (belastete Aktiven)
Sämtliche Grundpfandrechte (Schuldbriefe im Umfang von 30.0 Mio. CHF) im Zusammenhang mit Immobilien befinden sich per 31. Dezember 2018 im Eigenbesitz. Im Vorjahr betrug der Bilanzwert der verpfändeten Immobilien 63.2 Mio. CHF, wovon 24.0 Mio. CHF zur Sicherung eigener Verpflichtungen für beanspruchte Kredite von 8.0 Mio. CHF hinterlegt waren.
10 Immaterielle Werte
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Wertberichtigung von 5.4 Mio. CHF sowie einer Abnahme von Anschaffungswerten und kumulierten Abschreibungen von 4.4 Mio. CHF bei den Kundenlisten und 2.7 Mio. CHF bei der Technologie aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 11.1 und 21 offengelegt.
Die Kategorien Goodwill und Markenrechte, Kundenlisten sowie Technologie wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aktiviert. Die verbleibenden Restnutzungsdauern der Kundenlisten betragen bis sechs Jahre.
Yxlon wird als etablierte Marke nebst Comet im Sinne einer langfristigen Markenstrategie geführt. Die Comet Group geht deshalb bei der aktivierten Marke Yxlon von einer unbestimmten Nutzungsdauer aus.
11 Impairment-Test für Goodwill und immaterielle Werte mit unbestimmter Lebensdauer
Der Impairment-Test für Goodwill und die übrigen immateriellen Werte mit unbestimmter Lebensdauer wurde per 30. September 2018 durchgeführt, und entsprechend der Zuteilung der zu testenden Aktiven wurden die folgenden zwei «Cash Generating Units» auf Stufe Division IXS bzw. Business Unit IXT (Division IXM) bewertet:
Der Impairment-Test basiert auf der Nutzwertmethode (value in use). Der erziel-bare Betrag wurde aus dem Barwert der künftigen Cashflows ermittelt (DCF-Bewertung). Die Berechnungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2019 bis 2021. Ausgehend von Erfahrungswerten basiert die Planung auf Wachstumserwartungen u. a. für den Nettoumsatz und das Betriebsergebnis. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschätzten Marktentwicklung in den unterschiedlichen Regionen. Cashflows jenseits der Planperiode werden mit einer Wachstumsrate von 1.5 % bis 1.8 % angenommen, was innerhalb des erwarteten Marktwachstums liegt. Die für die Berechnung des Nutzwerts verwendeten Annahmen entsprechen der durchschnittlichen langfristig erwarteten Wachstumsrate des operativen Geschäfts der Division X-Ray Systems und des Generatorengeschäfts von Industrial X-Ray Modules. Auf das Ergebnis des Impairment-Tests haben das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die geplante Entwicklung des Betriebsergebnisses entscheidenden Einfluss.
Sensitivitäten in Bezug auf die getroffenen Annahmen im Bewertungsmodell
Die Bewertung der Nutzungswerte der CGU X-Ray Systems (IXS) und der CGU Industrial X-Ray Technology (IXT) ist sensitiv gegenüber folgenden Annahmen im Planungszeitraum (Planjahre 2019 bis 2021):
Comet erwartet, dass eine realistische Veränderung der wesentlichen Annahmen nicht dazu führen würde, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
11.1 Wertminderung Geschäftseinheit EBS
Für den Geschäftsbereich ebeam Systems (EBS, Teil der Division EBT) lagen aufgrund von tieferen Erwartungen der Ertragskraft zum Halbjahr 2018 Anhaltspunkte einer Wertminderung der Vermögenswerte vor, sodass zum 30. Juni 2018 ein Impairment-Test durchgeführt wurde.
Der Impairment-Test ergab einen Wertminderungsbedarf auf den Vermögenswerten der CGU EBS. Der Impairment-Test basiert auf der Nutzwertmethode (value in use). Der erzielbare Betrag wurde aus dem Barwert der künftigen Cashflows ermittelt (DCF-Bewertung), wobei ein Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern von 11.8 % verwendet wurde. Die Berechnungen basierten auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2019 bis 2021. Der Wertminderungsaufwand von 6.1 Mio. CHF stellte die Wertberichtigung bestimmter Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte im Geschäftsbereich EBS auf ihren erzielbaren Betrag dar. Der Aufwand wurde in der Erfolgsrechnung unter den Gestehungskosten der verkauften Produkte (2.2 Mio. CHF), dem Entwicklungsaufwand (0.2 Mio. CHF) und dem Marketing- und Verkaufsaufwand (3.7 Mio. CHF) ausgewiesen.
Comet hat sich per 12. November 2018 vom ebeam Systemgeschäft getrennt, woraus weitere Verluste entstanden. Für weitere Details wird auf die Anmerkung 21 verwiesen.
12 Ertragssteuern
12.1 Laufender und latenter Ertragssteueraufwand
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
12.2 Analyse der Steuerbelastung
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Das im Dezember 2017 verabschiedete Gesetz zur US-Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act) resultierte in einer Senkung des erwarteten Ertragssteuersatzes von Comet von 28 % im 2017 auf 24 % im Jahr 2018.
Der Kanton Freiburg gewährte der Comet AG Flamatt für kantonale und kommunale Steuern eine bedingte Steuererleichterung bis 2022. Für 2018 betrug die Steuererleichterung 50 % (Vorjahr: 50 %).
12.3 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können wie folgt aufgegliedert werden:
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind zu lokalen Steuersätzen, die 14 % bis 35 % betragen, bewertet. Für temporäre Differenzen auf Beteiligungswerten der Konzerngesellschaften in Höhe von 75.6 Mio. CHF (Vorjahr: 90.9 Mio. CHF) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet. Aus der Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne von Tochtergesellschaften ist, ausser für zukünftige Ausschüttungen aus China, kein Einfluss auf die Ertragssteuern zu erwarten. Es bestehen keine Steuerrückstellungen für nicht rückforderbare Quellensteuern auf zukünftigen Ausschüttungen ausländischer Konzerngesellschaften an die Comet Holding AG. Die Ausschüttung von Dividenden der Comet Holding AG an ihre Aktionäre hat keinen Einfluss auf die ausgewiesenen oder künftigen Ertragssteuern.
12.4 Nachweis latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
12.5 Steuerliche Verlustvorträge
Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen und zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen die die genannten Forderungen steuerlich verwendet werden können. Es bestehen keine zeitlichen Differenzen (vorübergehende Differenzen zwischen den Bilanzwerten gemäss IFRS und den steuerlichen Bilanzwerten), für die keine Steuerforderungen bilanziert wurden (Vorjahr: keine).
Per Stichtag 31. Dezember 2018 betragen die steuerlich verwendbaren Verlustvorträge 13.0 Mio. CHF (Vorjahr: keine). Zusammen mit Steuergutschriften für F&E und inländische Fertigung resultiert eine latente Steuerforderung von 4.0 Mio. CHF (Vorjahr: 0.7 Mio. CHF). Die bestehenden Verlustvorträge können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Im Berichtsjahr bestehen keine nicht aktivierten latenten Steuerforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen (Vorjahr: Verlustvortrag von 3.3 Mio. CHF mit einem möglichen Steuereffekt von 0.7 Mio. CHF).
13 Finanzverbindlichkeiten
Am 20. April 2016 wurde eine Obligationenanleihe über 60 Mio. CHF mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgegeben. Die Anleihe wird zu 1.875 % verzinst. Die Anleihe ist an der SIX kotiert (Symbol: COT16; Valoren-Nr. 32 061 943). Der Effektivzinssatz beträgt 2 %.
Die Comet Group verfügte per Ende des Berichtsjahrs über nicht beanspruchte Kreditlimiten in der Höhe von 45.6 Mio. CHF (Vorjahr: 41.2 Mio. CHF).
13.1 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um die Obligationenanleihe 2016–2021 sowie feste Vorschüsse. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Zinszahlungen und Schuldentilgungen wie vertraglich vereinbart vorgenommen.
Alle langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind festverzinsliche Kredite in Schweizer Franken mit fester Laufzeit. Innerhalb des nächsten Jahres zur Rückzahlung fällige Kredite mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
13.2 Verbindlichkeiten aus Finanzleasing
Per 31. Dezember 2018 bestehen keine Verbindlichkeiten aus Finanzleasing (Vorjahr: CHF 0.1 Mio. CHF).
13.3 Veränderung der Finanzverbindlichkeiten
14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Abnahme von 0.2 Mio. CHF bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 21 offengelegt.
15 Passive Rechnungsabgrenzungen
Die passiven Rechnungsabgrenzungen für Personalaufwand beinhalten im Wesentlichen die Abgrenzung für erfolgsabhängige Vergütungen sowie Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden. Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungen beziehen sich auf ausstehende Rechnungen und Verbindlichkeiten des abgelaufenen Geschäftsjahrs wie beispielsweise für Miete, Energie oder Beratung.
16 Rückstellungen
Garantierückstellungen decken das Risiko von Aufwendungen für bisher noch nicht aufgetretene, jedoch bis zum Ablauf der gewährten Garantiezeit noch mögliche Defekte ab. Garantierückstellungen werden auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich mit einer Abnahme von 0.2 Mio. CHF bei den Garantierückstellungen aus. Weitere Details sind in der Anmerkung 21 offengelegt.
Im Rahmen einer internen Überprüfung der Einhaltung von Exportregulierungen wurde im Vorjahr in den USA ein formeller Fehler im Zusammenhang mit einer Transferlizenz festgestellt. Comet hat die zuständigen Behörden darüber informiert und die nötigen Korrekturmassnahmen eingeleitet. Für die geschätzten, in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind 1.1 Mio. CHF (Vorjahr: 1.5 Mio. CHF) in den sonstigen Rückstellungen vorhanden.
Die Neubildung der sonstigen Rückstellungen im Berichtsjahr bezieht sich im Wesentlichen auf die Reorganisation der Division IXS.
17 Personalvorsorge
17.1 Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Die Comet Group unterhält leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Schweiz und in Deutschland. Diese unterscheiden sich entsprechend ihren Vorsorgezielen und basieren auf den rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Länder.
Schweiz
Die Vorsorgepläne werden in einer rechtlich eigenständigen Vorsorgeeinrichtung verwaltet, die dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) untersteht. Die Vorsorgeeinrichtung unterhält für die Mitarbeiter einen Basisplan, der die gesetzlich zwingenden Leistungen abdeckt, sowie einen Zusatzplan, der Vorsorgeleistungen für Lohnbestandteile oberhalb der gesetzlichen Bandbreite erbringt. Der Basisplan wurde per 1. Januar 2018 und der Zusatzplan wird per 1. Januar 2019 in ein Vollversicherungsmodell überführt. Beide Pläne werden im Rahmen eines Anschlusses an eine Sammelstiftung eines Versicherers geführt. Die Führung der Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch den zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzten Stiftungsrat, der verpflichtet ist, im Interesse der Planteilnehmer zu handeln. Da der Basisplan in einem Vollversicherungsmodell geführt wird, verbleibt das Anlagerisiko ausschliesslich bei der Vorsorgeeinrichtung bzw. beim Versicherer. Für den Zusatzplan wurde die Anlagestrategie bis zur Überführung in das Vollversicherungsmodell durch die Verwaltungskommission festgelegt.
Planteilnehmer sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Die Leistungen sind in einem Reglement festgelegt. Es bestehen gesetzliche Minimalleistungen. Die Beiträge sind in Prozent des (versicherten) Lohns definiert. Die Altersrente ergibt sich aus dem zum Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben, multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz. Der Planteilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle der Rente das Kapital zu beziehen. Im Zusatzplan ist grundsätzlich ein Alterskapital vorgesehen. Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten sind als Anteil des versicherten Lohns definiert.
Deutschland
In Deutschland besteht ein geschlossener Plan mit Pensionszusagen, der keine aktiven Mitglieder mehr beinhaltet. Die Verpflichtungen aus den laufenden Rentenzahlungen sowie den aufgeschobenen Ansprüchen werden bilanziert.
Nachweis der Veränderung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, des Planvermögens und des Nettobuchwerts aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 11.6 Jahre.
Bei den leistungsorientierten Vorsorgeplänen der Schweiz hat der Stiftungsrat der Vorsorgeeinrichtung eine Senkung der Umwandlungssätze ab 2021 beschlossen. Diese Planänderung führt zu negativen Past Service Cost (Ertrag) und einer entsprechenden Reduktion der Vorsorgeverpflichtung (defined benefit obligation). Der positive Vorsteuereffekt von 0.6 Mio. CHF verteilt sich wie folgt auf die Betriebsergebnisse 2018 der Divisionen: PCT, CHF 0.2 million; IXM, CHF 0.3 million; EBT, CHF 0.1 million.
Der im Jahr 2017 erfasste nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand (past service cost) ergab sich aus dem Entscheid, für die leistungsorientierten Vorsorgepläne der Schweiz in ein Vollversicherungsmodell zu wechseln. Durch diesen Wechsel änderten sich einerseits die Leistungen und andererseits wurden nicht mehr benötigte Wertschwankungsreserven auf die Ansprüche der einzelnen Versicherten verteilt.
Der negative Vorsteuereffekt von 2.5 Mio. CHF verteilte sich wie folgt auf die Betriebsergebnisse 2017 der Divisionen: PCT 0.9 Mio. CHF, IXM 1.2 Mio. CHF und EBT 0.4 Mio. CHF.
Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge für die Pläne in der Schweiz für das Geschäftsjahr 2019 betragen 2.9 Mio. CHF.
Für den Basisplan, der in einem Vollversicherungsmodell geführt wird, verbleibt das Anlagerisiko ausschliesslich bei der Vorsorgeeinrichtung bzw. beim Versicherer. Der Ausweis des Planvermögens erfolgt daher als Aktiven aus einem Versicherungsvertrag. Im Zusatzplan investierte Comet das Planvermögen im Jahr 2018 nicht direkt, sondern ausschliesslich über von Versicherungen oder Banken angebotene Anlagefonds. Diese Anlageprodukte könnten Beteiligungspapiere oder Schuldinstrumente der Comet Holding AG enthalten, wobei Comet auf die Investitionsentscheide der Fondsmanager keinerlei Einfluss hat. In Vorbereitung auf die Überführung des Zusatzplans in ein Vollversicherungsmodell per 1. Januar 2019 wurde das Planvermögen per Stichtag 31. Dezember 2018 in Geld und geldnahen Mitteln gehalten.
Gesellschaften der Comet Group gewähren den Vorsorgeplänen keine Darlehen und nutzen auch keine Immobilien der Vorsorgeeinrichtungen.
Sensitivitäten
In der nachstehenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Vorsorgeverpflichtung bei den aufgeführten Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen ausgefallen wäre.
17.2 Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die bezahlten Beiträge für beitragsorientierte Pläne beliefen sich auf 6.3 Mio. CHF (Vorjahr: 5.5 Mio. CHF).
17.3 Dienstaltersprämien
Comet gewährt ihren Mitarbeitern Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Die entsprechende Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
18 Übrige betriebliche Erträge
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
19 Personalaufwand und Anzahl Mitarbeitende
19.1 Personalaufwand
19.2 Anzahl Mitarbeitende
20 Entwicklungsaufwand
Der Entwicklungsaufwand beinhaltet die Kosten für Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Aufwendungen für die Verfahrenstechnik. Die Entwicklungsschwerpunkte von Comet liegen auf den Gebieten der Vakuumtechnologie, Hochspannungstechnik und Materialwissenschaft sowie auf der Weiterentwicklung der Kernprodukte der Divisionen. Aufgrund der Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklungsprojekte werden Entwicklungskosten grundsätzlich nicht aktiviert, sondern direkt der Erfolgsrechnung belastet.
21 Verlust aus Veräusserung von Unternehmensteilen
Comet hat per 12. November 2018 das ebeam Systemgeschäft (Division EBT) auf einen neuen Eigentümer (Tri-City Electric Co. in Davenport, Iowa, USA) übertragen. Der neue Eigentümer übernimmt nachfolgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Niederlassung in Davenport:
Der Verlust aus der Transaktion ist steuerlich abzugsfähig. Der Steuereffekt beträgt 1.7 Mio. CHF.
22 Amortisationen und Abschreibungen
Weitere Informationen zu den Wertberichtigungen, die mit der Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport zusammenhängen, sind in der Anmerkung 11.1 offengelegt.
23 Finanzergebnis
Währungsgewinne und -verluste betreffen überwiegend US-Dollar- und Euro- Positionen.
24 Gewinn pro Aktie
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem konsolidierten Reingewinn der Berichtsperiode, dividiert durch die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Es bestehen keine ausstehenden Aktienoptionen oder Aktienbezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen könnten.
25 Ausserbilanzgeschäfte
25.1 Eventualverbindlichkeiten
Als international tätiges Unternehmen ist Comet einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Dazu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Exportvorschriften, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht gehören. Die Ergebnisse gegenwärtig hängiger bzw. künftiger Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und daher Auswirkungen auf das Geschäft und zukünftige Ergebnisse haben können.
Sofern eine zuverlässige Schätzung der finanziellen Folgen eines vergangenen Ereignisses möglich ist und diese durch sachverständige Dritte bestätigt werden kann, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Eventualverbindlichkeiten, die wahrscheinlich zu einer Verpflichtung führen werden, sind unter Rückstellungen bilanziert.
Comet hat im Jahr 2006 eine Liegenschaft in der Schweiz verkauft, die im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt ist. Obwohl die Fachleute kurz- bis mittelfristig keine wesentliche Veränderung der Situation erwarteten, musste der Standort in den letzten Jahren regelmässig mittels Probebohrungen überwacht werden. Die bisherigen Grundwasserproben haben keine wesentliche Verschlechterung des Sachverhaltes ergeben. Die letzten Bohrungen werden deshalb im Frühjahr 2019 durchgeführt. Wenn auch die Resultate dieser Grundwasserproben keine weitere Verschlechterung ergeben, können per Ende 2019 sämtliche Überwachungsaktivitäten eingestellt werden. Der Standort wäre danach auch nicht mehr überwachungsbedürftig und würde aus dem Kataster der belasteten Standorte gelöscht. Eine abschliessende Beurteilung des Sachverhaltes wird wahrscheinlich im Verlaufe des Jahres 2019 möglich sein. Comet ist aufgrund der bisherigen Resultate der Grundwasserproben der Meinung, dass zum heutigen Zeitpunkt mit keinen wesentlichen Kostenfolgen zu rechnen ist.
25.2 Weitere nicht bilanzierte Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit hat Comet langfristige Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen mit folgenden Fälligkeiten ergeben:
Die Zahlungsverpflichtungen entstehen aus nicht bilanzierungspflichtigen «Operating-Leasing»-Verträgen für Geschäftsräumlichkeiten sowie Strassenfahrzeuge, Büromaschinen usw. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für «Operating-Leasing» beträgt 6.0 Mio. CHF (Vorjahr: 5.0 Mio. CHF).
26 Finanzinstrumente
26.1 Klassen von Finanzinstrumenten
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert
IFRS schreibt vor, dass alle zum Marktwert bilanzierten Finanzinstrumente und alle Angaben der Marktwerte nach drei Klassen zu kategorisieren sind (Level 1: aktive Märkte; Level 2: aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitete Verkehrswerte; Level 3: aus Modellen entwickelte Verkehrswerte).
Die Comet Group hat einzig derivative Finanzinstrumente aus Währungsabsicherung zu Verkehrswerten erfasst. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente entspricht Level 2 der IFRS-13-Bewertungshierarchie.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert
26.2 Marktwerte der Finanzinstrumente
Abweichungen zwischen Marktwerten und Buchwerten ergeben sich einzig für die festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Für die Anleihe über 60 Mio. CHF wird der Kurswert als Marktwert eingesetzt (Level 1). Die Bestimmung der Marktwerte der übrigen festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten erfolgt durch das Diskontieren der künftigen Cashflows zum am Jahresende herrschenden Zinsniveau. Die Zins-Spreads werden dabei wie in den zuletzt aufgenommenen bzw. erneuerten Krediten eingesetzt.
27 Management von Finanzrisiken
Comet ist in verschiedenen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten und exportiert zusätzlich in weitere Länder. Die Gruppe ist als international tätiges Unternehmen unterschiedlichen Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln der Gruppe verbunden sind. Comet ist dabei bestrebt, unangemessene Risiken im Finanzbereich zu vermeiden resp. diese durch eine geeignete Absicherung zu minimieren. Die Grundzüge des Risikomanagements sind Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit klar definierten Managementinformations- und Kontrollsystemen werden Risiken gemessen, überwacht und kontrolliert. Ein ausführliches Reporting dazu wird regelmässig erstellt.
27.1 Eigenkapitalmanagement
Vorrangiges Ziel ist es, im Rahmen der Kapitalbewirtschaftung sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eine hohe Bonität und eine dem Unternehmensrisiko angemessene Eigenkapitalquote bestehen. Comet steuert im Spannungsfeld von Liquiditätsbedürfnissen sowie Wachstums- und Rentabilitätszielen die Kapitalstruktur der Gruppe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der erreichten und geplanten Geschäftsergebnisse. Basierend darauf schlägt der Verwaltungsrat Dividendenzahlungen oder Kapitalrückzahlungen an die Aktionäre vor oder empfiehlt die Erhöhung des Aktienkapitals.
Comet überwacht und beurteilt ihre Kapitalstruktur mittels der Kennzahlen Nettoverschuldung und Eigenkapitalquote mit dem Ziel, dass die Kapitalstruktur das Geschäftsrisiko deckt und die finanzielle Flexibilität der Gruppe erhalten bleibt.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
27.2 Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Comet ist einer Vielzahl von Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese lassen sich in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken gliedern.
27.2.1 Marktrisiko
Als Marktrisiken werden die Risiken aus Preisänderungen von Finanzanlagen, Fremdwährungen, Zinsen und an Börsen gehandelten Rohstoffen (Commodities) bezeichnet. Als produzierende Gruppe ist Comet grundsätzlich den Risiken einer Preisänderung von Rohstoffen (z. B. Energie, Kupfer, Keramik) ausgesetzt, die jedoch nicht als finanzielle Risiken im Sinne von IFRS 7 gelten, da Rohstoffe einzig zur Herstellung von Produkten beschafft werden und nicht mit entsprechenden Kontrakten gehandelt wird. Demnach werden diese Risiken nicht explizit ermittelt und im Konzernabschluss auch nicht separat ausgewiesen.
Fremdwährungsrisiko
Durch die weltweite Tätigkeit und globale Ausrichtung ist Comet als stark exportorientierte Unternehmung in besonderem Masse Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, da Erlöse und Kosten in unterschiedlichen Währungen anfallen. Das aus dem operativen Geschäft anfallende Fremdwährungsrisiko wird vermindert, indem Einkäufe und Verkäufe wo möglich in lokaler Währung getätigt werden (Natural Hedging). Um sich gegen Wechselkursänderungen abzusichern, werden in der Division X-Ray Systems grössere Aufträge in Fremdwährungen bereits bei Bestellungseingang mittels Devisentermintransaktionen abgesichert. Die Divisionen Industrial X-Ray Modules, ebeam Technologies und Plasma Control Technologies sichern pauschal einen Grossteil der erwarteten Cashflows bis zu einem Zeithorizont von einem Jahr in Fremdwährung mit Devisentermingeschäften ab. Da Comet nur Cashflows absichert, bestehen für Nettoinvestitionen in ausländischen Gruppengesellschaften keine Absicherungsinstrumente. In der nachstehenden Tabelle ist die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals gegenüber einer möglichen Veränderung der für Comet wesentlichen Wechselkurse ersichtlich, wobei alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die wichtigsten monetären Fremdwährungspositionen in den Bilanzen der Konzerngesellschaften betreffen den Euro und den US-Dollar. Für die Veränderung der Wechselkurse in Prozent wurde auf eine geschätzte mögliche Schwankungsbreite abgestellt.
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Eine Reduktion der Wechselkurse in gleicher Höhe ergibt dieselbe Auswirkung mit umgekehrtem Effekt. Die Sensitivitätsanalyse umfasst einzig monetäre Bilanzpositionen, die in Bezug auf die funktionale Währung der Gruppengesellschaft in Fremdwährungen ausgeglichen werden.
Zinsrisiko
Durch die Fremdfinanzierung ist Comet dem Risiko sich ändernder Zinssätze ausgesetzt. Da die Darlehen und die Anleihe von Comet fixe Zinsen haben, ergibt sich kurzfristig aus Änderungen der Marktzinsen kein Einfluss auf die zu bezahlenden Zinsen und damit auf die Erfolgsrechnung. Da die Bewertung sämtlicher Darlehen zu amortisierten Kosten (amortized cost) erfolgt, hatten Änderungen der Marktzinsen sowohl im Berichts- wie auch im Vorjahr keinen Einfluss auf die bilanzierten Werte der Darlehen und somit auch nicht auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital. Die auf Basis der aktuellen Zinssituation berechneten Marktwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind indikativ in der Anmerkung 26.1 ersichtlich.
27.2.2 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht willens oder in der Lage sein könnte, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Comet arbeitet aus diesem Grund mit verschiedenen etablierten Banken zusammen und verteilt das Risiko so weit als notwendig und sinnvoll.
Bankgeschäfte: Comet verteilt ihre flüssigen Mittel auf unterschiedliche Banken, um Verluste aus Kreditrisiken zu minimieren. Bankgeschäfte werden ausschliesslich mit national und international renommierten Banken geführt. Die Art der Geschäfte, die durch Tochtergesellschaften getätigt werden können, wird zentral festgelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand bei den wichtigsten Gegenparteien zum Bilanzstichtag:
* Langfristiges Kreditrating Standard & Poor’s
Kundenguthaben: Comet ist weltweit tätig und verkauft ihre Produkte in verschiedene Länder an eine Vielzahl von Kunden. Die Zahlungskonditionen unterscheiden sich je nach Absatzmärkten und Kunden. Die Kreditlimiten und Zahlungseingänge je Kunde werden von den einzelnen Gruppengesellschaften überwacht und das Resultat wird in Form von monatlichen Sonderberichten dem Gruppenmanagement zur Verfügung gestellt. Dem vermuteten Ausfallrisiko wird durch Wertberichtigungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Forderungen und Vertragsvermögenswerte werden nur ausgebucht, wenn mit grosser anzunehmender Sicherheit keine Zahlung mehr erwartet werden kann. Detaillierte Angaben zu den Wertberichtigungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerten und deren Entwicklung finden sich in Anmerkung 05.
Das Kreditrisiko entspricht den bilanzierten Buchwerten der entsprechenden Finanzinstrumente.
27.2.3 Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko verstehen Comet die Gefahr, dass die Gruppe zu irgendeinem Zeitpunkt ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht fristgerecht oder vollumfänglich nachkommen kann. Das oberste Ziel des Finanzmanagements ist die dauernde Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gruppe. Dazu werden, basierend auf der Liquiditätsplanung, stets ausreichend flüssige Mittel und Kreditlinien gehalten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gehört auch das aktive Management des Nettoumlaufvermögens. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe wird durch die Überwachung des Verschuldungsfaktors, ausgedrückt als Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA, sichergestellt. Die Liquiditätsplanung und -beschaffung wird weitgehend zentral für die gesamte Gruppe durchgeführt. Monatlich wird basierend auf einem dezentralen Bottom-up-Ansatz eine rollende Liquiditätsplanung über einen Planhorizont von drei Monaten erstellt. Die langfristige Finanzierung der Tochtergesellschaften wird im Normalfall über Darlehen der Comet Holding AG sichergestellt. Eine Auflistung sämtlicher vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ergibt auf nicht diskontierter Basis das folgende Bild:
1) Angepasst aufgrund IFRS 15 (vgl. Anmerkung 02.1)
Die Finanzverbindlichkeiten enthalten den Nominalwert der kurz- und langfristigen Schulden sowie die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen.
Die wesentlichen Annahmen der Liquiditätsübersicht sind:
Das den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegende Kontraktvolumen ist in Anmerkung 06.3 ersichtlich.
28 Kapitalstruktur und Aktionäre
28.1 Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2018 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 753 658 CHF, eingeteilt in 7 753 658 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Aktienkapital um 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2018 somit neu 7 759 882 CHF, eingeteilt in 7 759 882 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.
Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2018 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
28.2 Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2018 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2017 von 153 750 CHF insgesamt 1 141 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2018 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2018 bis zur Generalversammlung 2018 für Honoraransprüche von 76 538 CHF insgesamt 568 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.
Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahrs 2018 von 608 396 CHF insgesamt 4 515 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 6 224 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:
Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 203 238 CHF, was 2.6% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.
28.3 Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2018 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 26. April 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
28.4 Bedeutende Aktionäre
Am 31. Dezember 2018 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der Comet Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
Mit Datum vom 9. Januar 2019 hat VERAISON eine Erhöhung ihres Stimmrechtsanteils auf 10.04% bekannt gegeben.
29 Aktienbezogene Vergütungen
Hauptelemente des Vergütungssystems
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst einen fixen Gehaltsanteil sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers.
Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung als jährliche Vergütungskomponente im Sinne eines Short-Term Incentive Plan (STIP) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien ausbezahlt. Zusätzlich weden aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Für die gesamte variable Vergütung (STIP und LTIP) wurde eine Obergrenze festgelegt. Erfolgsbeteiligungen an Mitarbeitende, die nicht der Geschäftsleitung angehören, werden ausschliesslich in bar ausbezahlt.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder des Verwaltungsrats
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich ein fixes Honorar, das zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von Aktien ausbezahlt wird. Die zugeteilten Aktien unterliegen einer Veräusserungssperre von drei Jahren.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung können zusätzlich zum fixen Gehaltsanteil eine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente (STIP) verdienen, die zu einem Drittel in Aktien entrichtet wird. Der verbleibende Betrag wird in bar ausbezahlt. Zusätzlich können im Rahmen einer langfristigen Erfolgsbeteiligung (LTIP)weitere Aktien zugeteilt werden. Die im Rahmen des STIP abgegebenen Aktien unterliegen ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Sperrfrist von drei Jahren. Aktien, die im Rahmen des LTIP übertragen werden, unterliegen keiner Sperrfrist.
Berechnung Bezugspreis für Aktienbezüge
Der Bezugspreis der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Wert der Aktie zwischen dem Zeitpunkt der Bilanzpressekonferenz und der Generalversammlung.
Verbuchte Aufwendungen
Der für aktienbasierte Vergütungen im Geschäftsjahr erfasste Aufwand beträgt 0.3 Mio. CHF (Vorjahr: 0.9 Mio. CHF). Der Betrag enthält 0.1 Mio. CHF für bereits 2018 an den Verwaltungsrat zugeteilte Aktien.
30 Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Der für Entschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats erfasste Aufwand beträgt:
Der Aufwand 2018 für aktienbezogene Vergütung von TCH 349 ist um TCHF 72 tiefer als der im Konzerneigenkapitalnachweis dafür ausgewiesene Zugang von Eigenkapital im Betrag von TCHF 421 (im Vorjahr ist der Aufwand um TCHF 36 höher). Die Differenz ergibt sich jeweils aus der Abgrenzung des Aufwands für aktienbezogene Vergütung und der effektiven Kapitalerhöhung sowie der auf der Kapitalerhöhung geschuldeten Emissionsabgabe, die direkt den Kapitalreserven belastet wird.
Zusätzliche Vergütungen als Entgelt für juristische Beratung
Im Geschäftsjahr wurden von der Anwaltskanzlei Bär & Karrer, Zürich, Vergütungen in der Höhe von 8 TCHF für Beratungsleistungen in Rechnung gestellt. Mariel Hoch (Verwaltungsrätin) ist Partnerin der Anwaltskanzlei Bär & Karrer, Zürich. Im Vorjahr wurden von Mitgliedern des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehenden Personen keine Leistungen bezogen oder in Rechnung gestellt.
31 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Werte der Konzernrechnung haben.
32 Beantragte Ausschüttung an die Aktionäre
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung an die Aktionäre aus den Reserven aus Kapitaleinlagen von 1.00 CHF (Vorjahr: 1.50 CHF) und aus dem Bilanzgewinn von 0.20 CHF (Vorjahr: keine) je Namenaktie vorzunehmen. Insgesamt beträgt die vorgeschlagene Ausschüttung 9.3 Mio. CHF (Vorjahr: 11.6 Mio. CHF).
33 Freigabe der Konzernrechnung zur Veröffentlichung
Der Verwaltungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung am 7. März 2019 zur Veröffentlichung freigegeben und wird diese der Generalversammlung vom 25. April 2019 zur Genehmigung vorlegen.