Anhang zur Jahresrechnung der Comet Holding AG
Die Comet Holding AG mit Sitz in Flamatt, Schweiz, ist die an der Schweizer Börse kotierte Dachholding der Comet Group. Die Jahresrechnung per 31. Dezember 2018 entspricht den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für den Einbezug der Comet Holding AG in die Konsolidierung gelten die im Anhang zur Konzernrechnung aufgeführten Bewertungsgrundsätze.
01 Rechnungslegungsgrundsätze
Die vorliegende Jahresrechnung wurde nach den Grundsätzen des schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts) erstellt.
Forderungen und Darlehen
Forderungen und Darlehen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.
Immaterielle Werte
Immaterielle Werte, die Marken- und Namenrechte «FeinFocus», sind zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen erfasst. Die Rechte wurden im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben.
Beteiligungen
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen erfasst und jährlich einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
02 Beteiligungen
Zum Konsolidierungskreis der Comet Holding AG gehörten per 31. Dezember 2018 folgende Gesellschaften:
* Für alle Gesellschaften jeweils auch 100% Stimmenanteil
03 Finanzanlagen
Es bestanden die folgenden Darlehen an Beteiligungen:
04 Kotierung und Aktionäre
Die Comet Holding AG ist die einzige zum Konsolidierungskreis gehörende kotierte Gesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Flamatt, Schweiz. Die Namenaktien der Comet Holding AG sind seit dem 17. Dezember 2002 am Hauptsegment der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert.
Verschiedene Kennzahlen zur Aktie der Comet Holding AG befinden sich in der Umschlagklappe zu Beginn des Geschäftsberichts.
Kotierte und nicht kotierte Konzerngesellschaften
Es sind keine Tochtergesellschaften kotiert. Die zum Konsolidierungskreis der Comet Group gehörenden Tochtergesellschaften sind oben unter 02 Beteiligungen aufgeführt.
Eingetragene Aktionäre
Per 31. Dezember 2018 waren im Aktienregister der Comet Holding AG 5 121 Aktionäre (Vorjahr: 3 303) mit Stimmrecht eingetragen. Von den total ausgegebenen Namenaktien befinden sich 100 % (Vorjahr: 100 %) im Publikum. Die Comet Holding AG hat per 31. Dezember 2018 wie auch im Vorjahr keine eigenen Aktien gehalten. Der Aktienbesitz der eingetragenen Aktionäre verteilt sich per 31. Dezember 2018 wie folgt:
Die Aufstellung beinhaltet nur Aktien von im Aktienregister eingetragenen Aktionären. Der Dispobestand (nicht im Aktienregister eingetragene Aktionäre) belief sich am 31. Dezember 2018 auf 27 % (Vorjahr: 40 %).
Bedeutende Aktionäre
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht bzw. über- oder unterschritten werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1⁄3, 50 und 66 2⁄3 % des Stimmrechts. Die Details sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) sowie in der Börsenverordnung FINMA geregelt.
Am 31. Dezember 2018 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der Comet Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
Mit Datum vom 9. Januar 2019 hat VERAISON eine Erhöhung ihres Stimmrechtsanteils auf 10.04% bekannt gegeben.
Offenlegungspflichtige Veränderungen während des Geschäftsjahrs 2018
Im Geschäftsjahr wurden 15 offenlegungspflichtige Meldungen publiziert. Für eine vollständige Aufstellung aller Meldungen gemäss Art. 20 BEHG verweisen wir auf die Veröffentlichungsplattform der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange: www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html
Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Aktiengesellschaften.
05 Aktienkapital
Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2018 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 753 658 CHF, eingeteilt in 7 753 658 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF (nach Berücksichtigung des Aktiensplits).
Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Aktienkapital um 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 6 224 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2018 somit neu 7 759 882 CHF, eingeteilt in 7 759 882 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.
Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2018 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2018 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2017 von 153 750 CHF insgesamt 1 141 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2018 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2018 bis zur Generalversammlung 2018 für Honoraransprüche von 76 538 CHF insgesamt 568 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.
Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahrs 2018 von 608 396 CHF insgesamt 4 515 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 134.75 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 6 224 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:
Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 203 238 CHF, was 2.6% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.
Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2018 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 26. April 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
06 Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Nachfolgend werden die Beteiligungen von gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung offengelegt. Aufgeführt sind sämtliche Personen, die im Geschäftsjahr oder im Vorjahr wenigstens teilweise noch Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung waren, unabhängig davon, ob das Mandat am Stichtag noch Bestand hatte oder nicht. Die ausgewiesenen Aktienbestände beinhalten den Aktienbestand nahestehender Personen.
10 000 Namenaktien zu 1 CHF Nennwert der Comet Holding AG entsprechen insgesamt 0.1289 % sämtlicher Stimmrechte (Vorjahr: 0.1290 %). Verwaltungsrat und Geschäftsleitung verfügen insgesamt über 1.1 % der Stimmrechte (Vorjahr: 1.2 %). Nach dem Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2018 haben sich keine wesentlichen Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben.
07 Optionen, Wandelrechte und eigene Aktien
Die Comet Holding AG hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.
08 Anleihe
Im Geschäftsjahr 2018 verfügte die Comet Holding AG wie im Vorjahr über keine eigenen Aktien.
Die Comet Holding AG hat per 20. April 2016 eine Anleihe über nominal 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5 000 CHF). Die Laufzeit beträgt fünf Jahre mit Rückzahlung per 20. April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875 %, zahlbar jährlich am 20. April.
Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren Nr. 32 061 943, ISIN Nr. CH0320619437, Ticker-Symbol COT16).
09 Bürgschaften, Pfandbestellungen und Garantieverpflichtungen zugunsten Dritter
Aufgrund der Mehrwertsteuer-Gruppenbesteuerung haftet die Comet Holding AG solidarisch für die Mehrwertsteuer-Verpflichtungen der schweizerischen Tochtergesellschaft.
10 Anzahl Vollzeitstellen
Die Anzahl Vollzeitstellen lag für 2018 und 2017 im Jahresdurchschnitt unter 10.
11 Freigabe der Jahresrechnung zur Veröffentlichung
Der Verwaltungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung am 7. März 2019 zur Veröffentlichung freigegeben und wird diese der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2019 zur Genehmigung vorlegen.