Revisionsstelle
Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Wer im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des Börsengesetzes (BEHG) 33 1⁄3 % der Stimmrechte erreicht, ist zur Unterbreitung eines öffentlichen Angebots verpflichtet. Die Comet Holding AG sieht in ihren Statuten weder eine Anhebungsklausel (Opting-up) noch einen Angebotsverzicht (Opting-out) vor.
Für Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung bestehen keine ungewöhnlich langen vertraglichen Verpflichtungen oder Regelungen für Abgangsentschädigungen infolge eines Kontrollwechsels. Im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms kann der Verwaltungsrat in seinem Ermessen das vorzeitige Ende der Sperrfrist für die im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung zugeteilten Aktien beschliessen. In jedem Fall endet die Sperrfrist automatisch auf den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Auflösung als Folge eines Kontrollwechsels erfolgt.
Ernst & Young AG (EY), Bern, ist seit 1999 Revisionsstelle der Comet Holding AG. Roland Ruprecht ist seit dem Geschäftsjahr 2017 als leitender Revisor für das Mandat verantwortlich. Der Rotationsrhythmus für den leitenden Revisor bei EY beträgt sieben Jahre. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils für ein Geschäftsjahr gewählt.
Revisionshonorar
EY hat für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Konzernrechnung sowie als Revisionsstelle der Mehrheit der Gruppengesellschaften folgende Entschädigung erhalten:
Unter Einbezug der übrigen Revisionsgesellschaften belaufen sich die Revisionshonorare im Geschäftsjahr auf insgesamt 428 TCHF (Vorjahr: 435 TCHF). Die Revisionshonorare werden jährlich nach Rücksprache mit dem Audit Committee festgelegt und basieren auf dem Prüfungsumfang der einzelnen Gruppengesellschaften, auf allfälligen Schwerpunktprüfungen sowie auf der Prüfung der Abdeckung speziell identifizierter Risiken.
Zusätzliche Honorare
Im Geschäftsjahr hat EY für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rechnungslegungsthemen und Steuerberatungen nachfolgende Entschädigungen erhalten:
Informationsinstrumente des Verwaltungsrats gegenüber der externen Revision
Das Audit Committee als Ausschuss des Verwaltungsrats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Es prüft zudem den Umfang der externen Revision sowie die damit verbundenen Programme für die Geschäftsleitung und schlägt zu Händen des Verwaltungsrats bzw. der Generalversammlung den externen Revisor zur Wahl vor. Der Verwaltungsrat hat keinen festen Rotationsrhythmus festgelegt. Bei der Auswahl der externen Revisionsstelle wird insbesondere auf die Unabhängigkeit und die nachweislich vorhandene Erfahrung abgestellt.
Im Halbjahr bespricht das Audit Committee an seiner Sitzung das ungeprüfte Halbjahresergebnis mit der Revisionsstelle. Zudem werden der Jahresabschluss geplant und die Kosten für die Revision des Geschäftsjahrs genehmigt. Bei Bedarf werden zusätzliche Sitzungen einberufen. Nach Prüfung des Jahresabschlusses bespricht das Audit Committee mit der Revisionsstelle an seiner Sitzung den revidierten Geschäftsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Die Berichterstattung durch die Revisionsstelle erfolgt auf der Basis eines umfassenden Berichts an den Verwaltungsrat sowie aufgrund der Berichte der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Aktionäre. Der CEO, der CFO und die interne Revision nehmen an den Audit-Committee-Sitzungen teil. Im Geschäftsjahr fanden zwei Sitzungen des Audit Committee statt.
Informationspolitik
Die Comet Group informiert ihre Aktionäre, die Medien und Analysten sowie weitere Anspruchsberechtigte mit grösstmöglicher Transparenz und nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Publiziert werden Geschäfts- und Halbjahresberichte, erstellt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie den International Financial Reporting Standards IFRS. Zudem werden im Rahmen der nachfolgenden Veranstaltungen weitere Interessengruppen informiert:
Meldungen zu Ereignissen, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht der SIX Exchange Regulation unterliegen, werden umgehend veröffentlicht.
Wichtige Termine
Die wichtigsten Daten betreffend Veröffentlichungen und Veranstaltungen sind:
Publikationsmedien
Die Comet Holding AG informiert ihre Aktionäre in halbjährlichen Medienmitteilungen über den Geschäftsverlauf. Der Geschäftsbericht wird den Aktionären auf Anfrage nach Erhalt der Einladung zur Generalversammlung in gedruckter Form zugeschickt. Die Comet Holding AG benutzt für Offenlegungsmeldungen die durch die SIX Swiss Exchange betriebene elektronische Veröffentlichungsplattform. Auf der Website www.comet-group.com können u. a. Informationen zu Geschäftstätigkeiten der Comet Group, Geschäftsberichte, Medienmitteilungen, Präsentationen anlässlich von Medienkonferenzen oder die Statuten der Comet Holding AG heruntergeladen werden. Zudem kann sich jeder Interessierte auf der Website registrieren lassen und erhält dadurch automatisch sämtliche Medienmitteilungen in elektronischer Form zugestellt.
Kontaktadressen
Nicola Rotondo
Vice President, Group Controlling
Herrengasse 10
nicola.rotondo@comet.ch
3175 Flamatt, Schweiz
T + 41 31 744 99 47
F + 41 31 744 90 90
Ines Najorka
Vice President Corporate Communications
Herrengasse 10
3175 Flamatt, Schweiz
T + 41 31 744 99 96
F + 41 31 744 90 90
ines.najorka@comet.ch