Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung von 1.00 CHF pro Aktie aus dem Bilanzgewinn vorzunehmen.

01 Bilanzgewinn 2019

in TCHF

2019

Gewinnvortrag

104 955

Jahresergebnis

14 044

Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung

118 999

02 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn verändert sich dadurch wie folgt:

in TCHF

2019

Bilanzgewinn per 31.12.2019

118 999

Auszahlung von 1.00 CHF je Aktie

– 7 764

Vortrag auf neue Rechnung

111 235

Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von 1.00 CHF pro berechtigte Aktie, abzüglich 35% Verrechnungssteuer, am 29. April 2020 ausbezahlt.