Gruppenstruktur und Aktionariat
Die operative Gruppenstruktur der Comet Group
Die industriellen Aktivitäten der Gruppe sind in die vier Divisionen Plasma Control Technologies (PCT), X-Ray Systems (IXS), Industrial X-Ray Modules (IXM) sowie ebeam Technologies (EBT) gegliedert. Die Finanzberichterstattung erfolgt auf Stufe Division. Die finanziellen Kennzahlen der einzelnen Divisionen sind aus der Segmentberichterstattung im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung ab Seite 54 des Geschäftsberichts ersichtlich.
Kotierte Konzerngesellschaft: Comet Holding AG
Die Comet Holding AG ist die einzige zum Konsolidierungskreis gehörende kotierte Gesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Flamatt, Schweiz. Die Namenaktien der Comet Holding AG sind seit dem 17. Dezember 2002 am Hauptsegment der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert.
Verschiedene Kennzahlen zur Aktie der Comet Holding AG befinden sich auf Seite 32 des Geschäftsberichts.
Nicht kotierte Konzerngesellschaften
Es sind keine Tochtergesellschaften der Comet Holding AG kotiert.
Konsolidierungskreis
Zum Konsolidierungskreis der Comet Group gehörten per 31. Dezember 2019 folgende Gesellschaften:
* Für alle Gesellschaften jeweils auch 100% Stimmenanteil
Eingetragene Aktionäre
Per 31. Dezember 2019 waren im Aktienregister der Comet Holding AG 3 932 Aktionäre (Vorjahr: 5 121) mit Stimmrecht eingetragen. Von den total ausgegebenen Namenaktien befinden sich 100 % (Vorjahr: 100 %) im Publikum. Die Comet Holding AG hat per 31. Dezember 2019 wie auch im Vorjahr keine eigenen Aktien gehalten.
Der Aktienbesitz der eingetragenen Aktionäre verteilte sich per 31. Dezember 2019 wie folgt:
Die Aufstellung beinhaltet nur Aktien von im Aktienregister eingetragenen Aktionären. Der Dispobestand (nicht im Aktienregister eingetragene Aktionäre) belief sich am 31. Dezember 2019 auf 31 % (Vorjahr: 27 %).
Bedeutende Aktionäre
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht oder über- bzw. unterschritten werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1⁄3, 50 und 66 2⁄3 % des Stimmrechts. Die Details sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) sowie in der Börsenverordnung der FINMA geregelt.
Am 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der Comet Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
Offenlegungspflichtige Meldungen während des Geschäftsjahrs
Im Geschäftsjahr wurden drei offenlegungspflichtige Meldungen publiziert. Für eine vollständige Aufstellung aller Meldungen gemäss Art. 20 BEHG verweisen wir auf die Veröffentlichungsplattform der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange: www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html
Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Aktiengesellschaften.