Anhang zur Konzernrechnung
Comet Group (nachfolgend «Comet», die «Gruppe») ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, HF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, und Halbleiterindustrie sowie für den Sicherheitsbereich. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittelindustrie.
01 Geschäftstätigkeit
Comet Group (nachfolgend «Comet», die «Gruppe») ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, HF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, und Halbleiterindustrie sowie für den Sicherheitsbereich. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittelindustrie.
02 Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Konzernrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanzinstrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Sämtliche Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Die vorliegende Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den «International Financial Reporting Standards» (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche IFRIC des «International Accounting Standards Board» (IASB) angewandt. Comet wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dies sei spezifisch erwähnt. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.
Aufgrund von Rundungen und der Darstellung in TCHF ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Comet hat per 1. Januar 2019 die folgenden neuen oder revidierten IFRS / IFRIC erstmalig angewandt:
Ausser IFRS 16 – Leasingverhältnisse haben die anderen neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
02.2 IFRS 16 – Leasingverhältnisse
IFRS 16 ersetzt IAS 17 und enthält Bilanzierungsvorschriften für alle Leasingverhältnisse. Nach den neuen Regelungen müssen Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse bilanziell auf Basis eines Nutzungsrechtsmodells (right-of-use model) erfassen. Unter dem neuen Modell setzt ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses das Nutzungsrecht in der Bilanz an und erfasst eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Leasinggeber. Ausgenommen sind Verträge, die in den Anwendungsbereich anderer IFRS fallen, sowie solche, welche bereits unter IAS 17 und IFRIC 4 als Finanzierungsleasing bilanziert wurden.
Comet wählte für die Einführung von IFRS 16 den vollständig rückwirkenden Ansatz. Dabei nimmt Comet die praktische Vereinfachung in Anspruch, wonach die erstmalige Anwendung von IFRS 16 nur Vereinbarungen berücksichtigt, die bereits unter IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Insbesondere bei Mietverträgen zur Nutzung von Gebäuden sowie bei geleasten Autos ist Comet von den neuen Rechnungslegungsvorschriften betroffen.
Die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des neuen Standards auf die Konzernerfolgsrechnung, Konzernbilanz und Konzerngeldflussrechnung der Vergleichsperioden sind in der nachfolgenden Übersicht tabellarisch dargestellt.
Effekt auf Positionen der Konzernerfolgsrechnung:
1) Angepasst (vgl. Anmerkung 02.4)
Der Effekt auf die Konzerngesamtergebnisrechnung ist unwesentlich.
Effekt auf Positionen der Konzernbilanz:
Effekt auf Positionen der Konzerngeldflussrechnung:
Einfluss aus erstmaliger Anwendung IFRS 16
Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 verändern sich die Zusammensetzung der Konzernbilanz wie auch der Ausweis und die Klassifizierung von Positionen in der Konzernerfolgsrechnung und Konzerngeldflussrechnung. Die Nutzungsrechte aus Leasing werden im Anlagevermögen separat ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung der Fälligkeit bilanziert. Die bisherigen Mietaufwendungen werden unter IFRS 16 durch Abschreibungen auf den Nutzungsrechten und Zinsaufwendungen auf den Leasingverbindlichkeiten ersetzt. Die Abschreibungen auf den Nutzungsrechten führen zu einer Erhöhung des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit. Hingegen ergibt sich durch die Rückzahlungen der Leasingverbindlichkeiten ein Geldabfluss aus Finanzierungstätigkeit.
Bei Comet resultierte aus der erstmaligen rückwirkenden Anwendung per 1. Januar 2018 die Bilanzierung von Nutzungsrechten aus Leasing im Umfang von 14.3 Mio. CHF und Leasingverbindlichkeiten von 16.6 Mio. CHF. Per 31. Dezember 2018 betragen die Nutzungsrechte aus Leasing 12.1 Mio. CHF und die Leasingverbindlichkeiten 14.2 Mio. CHF. Durch die vollständig rückwirkende Methode ergibt sich im Vergleich zum operativen Leasing unter IAS 17 eine zeitliche Vorverlagerung der Aufwendungen (sogenanntes «front loading»). Die Abschreibungen erfolgen in der Regel linear und über die Laufzeit, während der Zinsaufwand mit der Amortisation der Leasingverbindlichkeit über die Zeit abnimmt. Dieser Effekt führt bei Comet per 1. Januar 2018 zu einer Reduktion der Gewinnreserven im Betrag von 1.8 Mio. CHF (am 31. Dezember 2018 beträgt der Effekt 1.7 Mio. CHF). Auch resultiert aus diesem Effekt die Erfassung einer latenten Steuerforderung im Betrag von 0.5 Mio. CHF per 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018. Die Anwendung von IFRS 16 führt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 zu einem um 5.2 Mio. CHF höheren EBITDA (Erhöhung der EBITDA-Marge um 1.2 Prozentpunkte). In der Konzerngeldflussrechnung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Erhöhung des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit und eine Abnahme des Geldflusses aus Finanzierungstätigkeit von jeweils 5.3 Mio. CHF.
Erstmalige Erfassung von Leasingverhältnissen
Comet beurteilt zu Beginn jedes Vertragsabschlusses, ob dieser ein Leasingverhältnis enthält. Ein solches Verhältnis besteht nur, wenn Comet während eines bestimmten Zeitraums über das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert verfügt und Comet im Wesentlichen der gesamte wirtschaftliche Nutzen daraus zufliesst. Comet trennt Leasing- von Nichtleasingkomponenten für alle Leasingverhältnisse. Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu einem Jahr sowie solche von geringem Wert (Neuwert von weniger als 5 000 CHF) werden nicht angesetzt. Die Aufwendungen daraus werden direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt erfolgt zu Beginn des Leasingverhältnisses anhand der Barwertberechnung der Leasingzahlungen zuzüglich erstmaliger direkter Kosten, geschätzter Kosten für Rückbau und Wiederherstellung (sofern dazu verpflichtet) abzüglich erhaltener Leasinganreize.
Der Beginn des Leasingverhältnisses wird grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Vertragsstarts gesetzt, sofern keine stichhaltigen Gründe ein anderes Datum angemessener erscheinen lassen. Für die Nutzungsdauer wird auf die Periode abgestellt, in der durchsetzbare Rechte und Pflichten am Leasingobjekt durch Comet bestehen. Die Nutzungsdauer kann dabei durch Optionen beeinflusst werden. Das Nutzungsrecht wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte abgeschrieben.
Leasingzahlungen werden fest vereinbart oder enthalten variable Elemente, die an einen Index gekoppelt sind (bspw. Referenzzinssatz für Hypotheken). Comet hält vorwiegend Leasingverhältnisse mit fest vereinbarten Zahlungen, wobei darin solche mit mietfreien Perioden und ansteigenden Zahlungen enthalten sind. Leasingverhältnisse mit variablen Zahlungen sind unwesentlich.
Optionen und Modifikationen
Leasingverhältnisse der Comet beinhalten unterschiedliche Verlängerungsoptionen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Optionen werden nur in die Berechnung einbezogen, wenn die Ausübung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Einflussfaktoren als hochwahrscheinlich gilt. Bei unbefristeten Leasingverhältnissen gelten ab Leasingbeginn oder ab Ablauf der Mindestmietlaufzeit folgende Grundsätze:
Abweichungen von diesen Grundsätzen werden nur bei Vorliegen stichhaltiger Nachweise vorgenommen.
Im Fall einer wesentlichen Änderung während der Dauer des Leasingverhältnisses bewertet Comet die Leasingverbindlichkeit auf das Datum der Veränderung neu. Anpassungen an der Leasingverbindlichkeit werden gegen das zugehörige Nutzungsrecht erfasst. Ein verbleibender Differenzbetrag bei einer vorzeitigen Auflösung eines Leasingverhältnisses wird erfolgswirksam ausgebucht.
Comet berücksichtigt bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 für alle am 1. Januar 2018 laufenden Leasingverhältnisse die Verlängerungsoptionen als ausgeübt und hat diese bei der Barwertberechnung zu Beginn des Leasingverhältnisses miteinbezogen.
Diskontierungszinssatz
Comet verwendet den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz zur Diskontierung der Leasingzahlungen oder, falls dieser nicht bestimmt werden kann, den Grenzkostensatz. Dieser Zinssatz wird anhand einer risikofreien Anleihe aus dem Währungsraum, in dem sich das Leasingobjekt befindet, bestimmt. Weiter wird bei der Festlegung dieses Zinssatzes das Jahr des Beginns und die Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt. Comet beachtet bei der Festlegung des Grenzkostensatzes das eigene Kreditrisiko. Diese entspricht dem Durchschnitt der Risikoaufschläge von verzinslichen Fremdfinanzierungen, die in naher Vergangenheit abgeschlossen wurden. Die Grenzkostensatzberechnung wird in regelmässigen Abständen, oder wenn ein wesentliches Ereignis es verlangt, aktualisiert.
Impairment-Test
Comet wendet IAS 36 an, der die periodische Durchführung von Impairment-Tests für alle zahlungsgenerierenden Einheiten vorsieht. Da Leasingverhältnisse der Comet für sich genommen keine zahlungsgenerierende Einheiten darstellen, werden sie für den Impairment-Test der übergeordneten Einheit zugewiesen.
Die Nutzungsrechte werden bei Vorliegen eines Indikators auf ihre Werthaltigkeit getestet. Weitere Informationen über den Impairment- Test sind unter den Bewertungsgrundsätzen (Anmerkung 02.7) sowie in Anmerkung 20 enthalten.
02.3 Künftig anzuwendende neue Rechnungslegungsvorschriften
1) Keine oder unbedeutende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage erwartet.
02.4 Änderung in der Darstellung
Comet weist Fremdwährungsgewinne und -verluste, die auf einer Position entstehen, nicht mehr brutto sondern netto aus. Die Änderung betrifft bspw. unrealisierte Kursgewinne und -verluste von in Fremdwährung geführten Darlehen. Die Anpassung verbessert die Aussagekraft und Verständlichkeit des ausgewiesenen Finanzaufwands/-ertrags und hat keinen Einfluss auf das Konzernergebnis. Die Vergleichszahlen wurden wie folgt angepasst:
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
02.5 Schätzungen
Die Konzernrechnung der Comet enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen aufgrund der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:
02.6 Konsolidierung
02.6.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis ist zum Vorjahr unverändert. Der Jahresabschluss umfasst die unten aufgeführten Gesellschaften.
02.6.2 Konsolidierungsmethode
Die Konzernrechnung basiert auf den gruppenweit nach einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die von der Comet Holding AG kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100 % erfasst. Sämtliche konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Akquisitionen und Goodwill
Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu Fair Value bewertet und gemäss der Akquisitionsmethode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen Gesellschaften alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von Konzerngesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs und für die Bilanz zum Stichtagskurs. Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.
Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
02.7 Bewertungsgrundsätze
Umsatz und übrige Erträge
Der Umsatz entspricht Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatzerlös setzt sich aus dem Verkauf von Waren und Ersatzteilen der Divisionen PCT, IXT und EBT sowie aus Systemlieferungen der Division IXS, die Dienstleistungen wie Installation beinhalten, zusammen. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, Ersatzteilen und Systemen werden grundsätzlich auf Basis einer einzelnen Leistungsverpflichtung erfasst, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn der Kunde die Kontrolle über die Produkte oder Dienstleistung erlangt. Für Verkäufe von Waren und Ersatzteilen erfolgt die Übertragung der Kontrolle generell im Zeitpunkt der Lieferung. Leistungsverpflichtungen für Systemverkäufe (inkl. Installation) erfüllen sich im Zeitpunkt der Abnahme durch die Kunden. Comet bietet seinen Kunden ebenfalls Serviceleistungen im Zusammenhang mit Waren und Systemen an. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, welche eine zusätzliche Leistung für den Kunden darstellen (service-type warranties), z. B. eine Verlängerung der Garantieperiode, sind separate Leistungsverpflichtungen, wobei der Umsatz über einen Zeitraum erfasst wird. Bei generellen Unterhaltsarbeiten und Fehlerbehebungen, um sicherzustellen, dass das gelieferte Gut den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (assurance-type warranties), werden die geschätzten Kosten nach den Bestimmungen von IAS 37 als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.
Als übrige betriebliche Erträge werden Beiträge an Entwicklungsprojekte und Entgelte für die Auslieferung des jeweils ersten Prototyps erfasst (Folgelieferungen von Prototypen werden als Umsatz ausgewiesen).
Variable Preiskomponenten bestehen einerseits bei rückwirkend gewährten Rabatten, wenn die Menge an gekauften Produkten einen gewissen Schwellenwert im Kalenderjahr überschreitet, sowie bei individuellen Preisnachlässen auf Produkten. Die Höhe des Rabatts wird anhand der Methode des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt und in der Regel proportional auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags verteilt.
Geschuldete Verkaufskommissionen für Agententätigkeit werden bei Vertragsabschluss als zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert und in gleicher Höhe als Verbindlichkeit aus Verkaufsprovisionen passiviert. Die Erfassung als Aufwand erfolgt, sobald Comet die Kontrolle über die Produkte auf den Kunden übertragen hat. Bei Vertragsverbindlichkeiten bzw. Vorauszahlungen von Kunden wird kein Zinseffekt erfasst, weil der Zeitraum zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung maximal ein Jahr beträgt.
Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Marktwerten (Fair Value) inkl. Transaktionskosten, ausser bei erfolgswirksam zu Marktwerten (FVTPL) bewerteten Finanzaktiven, bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.
Der Fair Value wird aufgrund von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accounting nach IFRS 9 bzw. IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn Comet die Kontrolle erhält resp. verliert und somit die Rechte verkauft hat oder diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind.
Flüssige Mittel
Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken können flüssige Mittel auch Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten beinhalten.
Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Comet bildet Wertberichtigungen nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell, wobei eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird (Expected-credit-loss-Modell). Für kritische Ausstände mit objektiven Hinweisen auf Wertminderung werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Erfassung einer Forderung oder eines Vertragsvermögenswerts basiert auf dem Grundsatz, ob der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt (Forderung) oder bedingt (Vertragsvermögenswert) ist.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder tieferem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Der Aufwand für Abschreibungen auf Sachanlagen wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion der Sachanlage in der Gruppe entspricht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder bspw. die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Immaterielle Werte
Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namensrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namensrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. auch Abschnitt «Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)»). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Werts in der Gruppe entspricht. Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn Comet eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert.
Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Falls sich ein wesentlicher Zinseffekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.
Personalvorsorge «post employment benefits»
Comet hat für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (defined benefit plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der «projected unit credit method» berechnet. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).
Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Comet gewährt ihren Mitarbeitenden Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Comet erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der «projected unit credit method». Die Berechnung wird jährlich aktualisiert. Allfällige versicherungstechnische Veränderungen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen
Comet leistet einen Teil der variablen Entschädigung aus dem Short-Term Incentive Plan (STIP) an Mitglieder der Geschäftsleitung und einen Teil der fixen Vergütung an den Verwaltungsrat in Form von Aktien. Zusätzlich werden der Geschäftsleitung aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Als Aufwand erfasst wird der Wert der erdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (equity settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, für die der Begünstigte ein Wahlrecht besitzt, Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert des Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Ertragssteuern
Der Steueraufwand der Berichtsperiode setzt sich aus laufenden Ertragssteuern und latenten Steuern zusammen.
Laufende Ertragssteuern
Laufende Steuerverbindlichkeiten und -forderungen für die aktuelle Periode und vorhergehende Berichtszeiträume werden aufgrund des voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Betrags oder aufgrund der erwarteten Rückvergütung erfasst. Für die Berechnung werden die steuerlichen Bestimmungen und die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag in Kraft waren.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bilanzwerten und den in die Konzernrechnung einfliessenden Werten im langfristigen Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über die Ertragssteuer in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Immaterielle Anlagen in Arbeit werden jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine ausserplanmässige Abschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder, wenn höher, der Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Geldflüsse errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namensrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.
03 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
In den folgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse einerseits nach geografischen Gesichtspunkten sowie nach Märkten aufgeschlüsselt.
Die Gesamthöhe der Transaktionspreise, die den per 31. Dezember 2019 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wurden, beträgt 138 Mio. CHF (Vorjahr: 114 Mio. CHF). Comet wird diesen Umsatz realisieren, sobald die Leistungsverpflichtungen erfüllt wurden und die Kunden Kontrolle über die Produkte oder Dienstleistungen erlangt haben. Dies dürfte im Wesentlichen in den kommenden 12 bis 24 Monaten der Fall sein.
Vertragssalden
Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen und Vertragsvermögenswerten sind in der Anmerkung 13 ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden sind aus der Bilanz ersichtlich. Die Vertragsvermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus den Ansprüchen auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen aus der Division X-Ray Systems. Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden. Der Betrag der im Jahr 2019 erfassten Umsatzerlöse aus Vertragsverbindlichkeiten zu Beginn der Periode umfasst 14.7 Mio. CHF (Vorjahr: 22.6 Mio. CHF).
Wesentliche Veränderungen der Vertragssalden ergeben sich aus Zahlungseingängen der Kunden sowie bei Fakturierung von erfüllten Leistungsverpflichtungen.
04 Segmentberichterstattung
Die Gruppe wird in den nachfolgenden vier operativen Divisionen geführt. Basis für die Aufteilung sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Für die Finanzberichterstattung werden die Divisionen auch als «operative Segmente» oder «Segmente» bezeichnet.
Die Segmentergebnisse beinhalten alle Erträge und Aufwendungen, die einer Division zurechenbar sind. Einzig die Kosten und Erträge der Comet Holding AG, bestimmte Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie das Finanzergebnis und die Ertragssteuern werden nicht den Segmentergebnissen zugeteilt. Diese nicht zurechenbaren Kosten und Erträge werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen. Die Verrechnung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt zu Preisen, wie sie auch mit Dritten angewendet werden.
Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Segmente beinhalten alle operativen Positionen. Nicht einem operativen Segment zugerechnet werden die Aktiven und Verbindlichkeiten der Comet Holding AG, sämtliche flüssigen Mittel, Finanzverbindlichkeiten sowie alle Aktiven und Passiven in Zusammenhang mit Ertragssteuern. Diese nicht zurechenbaren Aktiven und Passiven werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen.
04.1 Operative Segmente
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Überleitung der Segmentaktiven und -verbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
04.2 Geografische Informationen
Comet vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in der ganzen Welt und ist in den Ländern Schweiz, Deutschland, Dänemark, USA, China, Japan und Südkorea mit eigenen Gesellschaften vertreten. Die Zuteilung der Nettoumsätze auf Länder erfolgt auf Basis der Kundenstandorte.
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
04.3 Umsätze mit Grosskunden
Die Division Plasma Control Technologies erzielte im Berichtsjahr mit ihrem grössten Kunden 84 Mio. CHF Umsatz, was 22.7 % des Gruppenumsatzes entspricht (Vorjahr: 115 Mio. CHF, entsprechend 26.4 %).
05 Übrige betriebliche Erträge
06 Personalaufwand und Anzahl Mitarbeitende
06.1 Personalaufwand
06.2 Anzahl Mitarbeitende
07 Entwicklungsaufwand
Der Entwicklungsaufwand beinhaltet die Kosten für Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Aufwendungen für die Verfahrenstechnik. Die Entwicklungsschwerpunkte von Comet liegen auf den Gebieten der Vakuumtechnologie, Hochspannungstechnik und Materialwissenschaft sowie auf der Weiterentwicklung der Kernprodukte der Divisionen. Aufgrund der Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklungsprojekte werden Entwicklungskosten grundsätzlich nicht aktiviert, sondern direkt der Erfolgsrechnung belastet.
08 Verlust aus Veräusserung von Unternehmensteilen
Im Berichtsjahr haben keine Veräusserungen von Unternehmensteilen stattgefunden.
Im Vorjahr hatte Comet per 12. November 2018 das ebeam Systemgeschäft (Division EBT) auf einen neuen Eigentümer (Tri-City Electric Co. in Davenport, Iowa, USA) übertragen. Der neue Eigentümer übernahm nachfolgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Niederlassung in Davenport:
Der Verlust aus der Transaktion war steuerlich abzugsfähig. Der Steuereffekt betrug 1.7 Mio. CHF.
09 Amortisationen und Abschreibungen
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Weitere Informationen zu den Wertberichtigungen, die mit der Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport im Jahr 2018 zusammenhängen, sind in der Anmerkung 20 offengelegt.
10 Finanzergebnis
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
2) Angepasst (vgl. Anmerkung 02.4)
1) Angepasst (vgl. Anmerkung 02.4)
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Währungsgewinne und -verluste betreffen überwiegend US-Dollar- und Euro-Positionen.
11 Ertragssteuern
11.1 Laufender und latenter Ertragssteueraufwand
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
11.2 Analyse der Steuerbelastung
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Der Kanton Freiburg gewährte der Comet AG Flamatt für kantonale und kommunale Steuern eine bedingte Steuererleichterung bis 2022. Für 2019 betrug die Steuererleichterung 50 % (Vorjahr: 50 %).
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können wie folgt aufgegliedert werden:
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
11.3 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind zu lokalen Steuersätzen, die 13 % bis 35 % betragen, bewertet. Für temporäre Differenzen auf Beteiligungswerten der Konzerngesellschaften in Höhe von 68.0 Mio. CHF (Vorjahr: 75.6 Mio. CHF) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet. Aus der Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne von Tochtergesellschaften ist, ausser für zukünftige Ausschüttungen aus China und Korea, kein Einfluss auf die Ertragssteuern zu erwarten. Es bestehen keine Steuerrückstellungen für nicht rückforderbare Quellensteuern auf zukünftigen Ausschüttungen ausländischer Konzerngesellschaften an die Comet Holding AG. Die Ausschüttung von Dividenden der Comet Holding AG an ihre Aktionäre hat keinen Einfluss auf die ausgewiesenen oder künftigen Ertragssteuern.
11.4 Nachweis latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
11.5 Steuerliche Verlustvorträge
Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen und zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen die die genannten Forderungen steuerlich verwendet werden können. Es bestehen keine temporären Differenzen, für die keine Steuerforderungen bilanziert wurden (Vorjahr: keine).
Per Stichtag 31. Dezember 2019 betragen die steuerlich verwendbaren Verlustvorträge 5.0 Mio. CHF (Vorjahr: 13.0 Mio. CHF). Zusammen mit Steuergutschriften für F&E und inländische Fertigung resultiert eine latente Steuerforderung von 2.2 Mio. CHF (Vorjahr: 4.0 Mio. CHF). Die bestehenden Verlustvorträge können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Im Berichtsjahr bestehen keine nicht aktivierten latenten Steuerforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen (Vorjahr: keine).
12 Gewinn pro Aktie
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem konsolidierten Reingewinn der Berichtsperiode, dividiert durch die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien.
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Es bestehen keine ausstehenden Aktienoptionen oder Aktienbezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen könnten.
13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt verändert:
Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 0.4 Mio. CHF (Vorjahr: 0.5 Mio. CHF) vollständig wertberichtigt. Die sonstigen Forderungen sowie die Vertragsvermögenswerte enthalten weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen. Die Gruppe hält keine Sicherheiten für Forderungen.
Altersstruktur der überfälligen und wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1) Einzelwertberichtigungen enthalten
1) Einzelwertberichtigungen enthalten
14 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
14.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
14.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
14.3 Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte offen:
Die Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften werden als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst (vgl. Anmerkung 28). Die dargestellten Kontraktvolumen zeigen die Höhe der eingegangenen Termingeschäfte auf. Den Aktivitäten der Gruppe entsprechend haben die Devisentermingeschäfte Fälligkeiten von weniger als einem Jahr, wobei die meisten innerhalb von sechs Monaten fällig werden.
15 Warenvorräte
Die Vorräte beinhalten die notwendigen Einzelwertberichtigungen für Artikel, deren Marktwert unter den Herstellkosten liegt. Der erfasste Aufwand für Wertberichtigungen von Vorräten beträgt 4.6 Mio. CHF (Vorjahr: 5.5 Mio. CHF).
16 Aktive Rechnungs- abgrenzungen
Die Vertragskosten bestehen aus aktivierten Verkaufskommissionen für Agententätigkeiten (direkt zurechenbare zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung). Der Betrag der in der Periode in der Erfolgsrechnung erfassten Verkaufskommissionen beträgt 3.4 Mio. CHF (Vorjahr: 3.6 Mio. CHF).
Bei den übrigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich hauptsächlich um vorausbezahlte Aufwendungen für das nachfolgende Geschäftsjahr.
17 Sachanlagen
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten im Berichtsjahr 0.1 Mio. CHF Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte (Vorjahr: 0.5 Mio. CHF).
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven
Sämtliche Grundpfandrechte (Schuldbriefe im Umfang von 30.0 Mio. CHF) im Zusammenhang mit Immobilien befanden sich per 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 im Eigenbesitz.
Für den Ende 2018 fertiggestellten Erweiterungsbau und dessen Ausbauten wurden 0.6 Mio. CHF Zinsen aktiviert (im Berichtsjahr keine). Der dabei verwendete Zinssatz entsprach dem Effektivzinssatz der Anleihe (vgl. Anmerkung 21).
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport wirkte sich im Vorjahr mit einer Wertberichtigung von 0.7 Mio. CHF sowie einer Abnahme von Anschaffungswerten und kumulierten Abschreibungen von 1.4 Mio. CHF bei den Maschinen und Einrichtungen und 0.4 Mio. CHF bei den übrigen Sachanlagen aus. Alle Sachanlagen waren im Veräusserungszeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben. Weitere Informationen über die Veräusserung sind in Anmerkung 8 offengelegt.
18 Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Die Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen haben sich wie folgt verändert:
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten sind mehrheitlich innerhalb von 2 bis 5 Jahren fällig. Die zukünftig zu erwarteten Leasingzahlungen sind in der Anmerkung 29 offengelegt.
Die Zugänge der Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sind nicht geldwirksam erfolgt und entsprechend nicht im Geldfluss aus Investitionstätigkeiten enthalten.
Die Zusammensetzung der Leasingaufwendungen der Geschäftsjahre 2019 und 2018 ist nachfolgend dargestellt:
Comet verfügt über Leasingverträge, welche Verlängerungs- und auch Beendigungsoptionen enthalten (vgl. Anmerkung 02.2). Per 31. Dezember 2019 sind alle Optionen, soweit deren Ausübung oder Nichtausübung als wahrscheinlich zu betrachten ist, in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten eingeflossen und berücksichtigt worden.
Die undiskontierten Zahlungen von per 31. Dezember 2019 nicht ausgeübten Optionen belaufen sich auf 6.4 Mio. CHF innerhalb der kommenden fünf Jahre (Vorjahr: 5.9 Mio. CHF) sowie 11.8 Mio. CHF für Optionsperioden über fünf Jahre (Vorjahr: 8.9 Mio. CHF).
19 Immaterielle Werte
Die Kategorien Goodwill und Markenrechte, Kundenlisten sowie Technologie wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aktiviert. Die verbleibenden Restnutzungsdauern der Kundenlisten betragen bis fünf Jahre.
Yxlon wird als etablierte Marke nebst Comet im Sinne einer langfristigen Markenstrategie geführt. Die Comet Group geht deshalb bei der aktivierten Marke Yxlon von einer unbestimmten Nutzungsdauer aus.
Die Trennung vom ebeam Systemgeschäft in Davenport im Vorjahr wirkte sich mit einer Wertberichtigung von 5.4 Mio. CHF sowie einer Abnahme von Anschaffungswerten und kumulierten Abschreibungen von 4.4 Mio. CHF bei den Kundenlisten und 2.7 Mio. CHF bei der Technologie aus. Weitere Informationen über die Veräusserung sind in Anmerkung 8 offengelegt.
20 Impairment-Test für Goodwill und immaterielle Werte mit unbestimmter Lebensdauer
Der Impairment-Test für Goodwill und die übrigen immateriellen Werte mit unbestimmter Lebensdauer wurde per 30. September 2019 durchgeführt, und entsprechend der Zuteilung der zu testenden Aktiven wurden die folgenden zwei «Cash Generating Units» auf Stufe Division IXS bzw. Business Unit IXT (Division IXM) bewertet:
Der Impairment-Test basiert auf der Nutzwertmethode (value in use). Der erzielbare Betrag wurde aus dem Barwert der künftigen Cashflows ermittelt (DCF-Bewertung). Die Berechnungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2020 bis 2022. Ausgehend von Erfahrungswerten basiert die Planung auf Wachstumserwartungen u. a. für den Nettoumsatz und das Betriebsergebnis. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschätzten Marktentwicklung in den unterschiedlichen Regionen. Cashflows jenseits der Planperiode werden mit einer Wachstumsrate von 1.5 % angenommen, was innerhalb des erwarteten Marktwachstums liegt. Die für die Berechnung des Nutzwerts verwendeten Annahmen entsprechen der durchschnittlichen langfristig erwarteten Wachstumsrate des operativen Geschäfts der Division X-Ray Systems und des Generatorengeschäfts von Industrial X-Ray Modules. Auf das Ergebnis des Impairment-Tests haben das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die geplante Entwicklung des Betriebsergebnisses entscheidenden Einfluss.
Sensitivitäten in Bezug auf die getroffenen Annahmen im Bewertungsmodell
Die Bewertung der Nutzwerte der CGU X-Ray Systems (IXS) und der CGU Industrial X-Ray Technology (IXT) ist sensitiv gegenüber folgenden Annahmen im Planungszeitraum (Planjahre 2020 bis 2022):
Im Berichtsjahr wurde keine Wertminderung erfasst und Comet erwartet, dass eine realistische Veränderung der wesentlichen Annahmen nicht dazu führen würde, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
Im Vorjahr lagen für den Geschäftsbereich ebeam Systems (EBS, Teil der Division EBT) aufgrund von tieferen Erwartungen der Ertragskraft zum Halbjahr 2018 Anhaltspunkte einer Wertminderung der Vermögenswerte vor, sodass zum 30. Juni 2018 ein Impairment-Test durchgeführt wurde. Die Berechnungen basierten auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2019 bis 2021. Der Impairment-Test ergab einen Wertminderungsbedarf auf bestimmten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten der CGU EBS von 6.1 Mio. CHF. Der Aufwand wurde in der Erfolgsrechnung unter den Gestehungskosten der verkauften Produkte (2.2 Mio. CHF), dem Entwicklungsaufwand (0.2 Mio. CHF) und dem Marketing- und Verkaufsaufwand (3.7 Mio. CHF) ausgewiesen.
Comet hatte sich per 12. November 2018 vom ebeam Systemgeschäft getrennt, woraus weitere Verluste entstanden. Für Details wird auf die Anmerkung 8 verwiesen.
21 Finanzverbindlichkeiten
Am 20. April 2016 wurde eine Obligationenanleihe über 60 Mio. CHF mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgegeben. Die Anleihe wird zu 1.875 % verzinst. Die Anleihe ist an der SIX kotiert (Symbol: COT16; Valoren-Nr. 32061943). Der Effektivzinssatz beträgt 2 %.
Die Comet Group verfügte per Ende des Berichtsjahrs über nicht beanspruchte Kreditlimiten in der Höhe von 46.6 Mio. CHF (Vorjahr: 51.4 Mio. CHF). Davon sind 4.3 Mio. CHF (Vorjahr: 5.8 Mio. CHF) für Absicherungsgeschäfte vorbehalten.
21.1 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Berichtsjahr handelt es sich ausschliesslich um die Obligationenanleihe 2016–2021 (im Vorjahr waren zusätzlich feste Vorschüsse in Schweizer Franken enthalten). Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Zinszahlungen und Schuldentilgungen wie vertraglich vereinbart vorgenommen.
Innerhalb des nächsten Jahres zur Rückzahlung fällige Kredite mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
21.2 Veränderung der Finanzverbindlichkeiten
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
23 Passive Rechnungsabgrenzungen
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Die passiven Rechnungsabgrenzungen für Personalaufwand beinhalten im Wesentlichen die Abgrenzung für erfolgsabhängige Vergütungen sowie Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden. Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungen beziehen sich auf ausstehende Rechnungen und Verbindlichkeiten des abgelaufenen Geschäftsjahrs wie bspw. für Miete, Energie oder Beratung.
24 Rückstellungen
Garantierückstellungen decken das Risiko von Aufwendungen für bisher noch nicht aufgetretene, jedoch bis zum Ablauf der gewährten Garantiezeit noch mögliche Defekte ab. Garantierückstellungen werden auf Basis von Erfahrungswerten gebildet.
Im Rahmen einer internen Überprüfung der Einhaltung von Exportregulierungen wurde im Jahr 2017 in den USA ein formeller Fehler im Zusammenhang mit einer Transferlizenz festgestellt. Die zuständigen Behörden wurden durch Comet darüber informiert und die nötigen Korrekturmassnahmen eingeleitet. Comet wurde im Berichtsjahr durch die zuständigen Behörden verwarnt, wodurch der Fall abgeschlossen werden konnte. Die nicht notwendige Rückstellung im Umfang von 1.1 Mio. CHF wurde im Berichtsjahr erfolgswirksam aufgelöst.
Weiter wurden im Berichtsjahr nicht notwendige Rückstellungen aus der Reorganisation der Division IXS im Umfang von 1.0 Mio. CHF aufgelöst.
25 Personalvorsorge
25.1 Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Die Comet Group unterhält leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Schweiz und in Deutschland. Diese unterscheiden sich entsprechend ihren Vorsorgezielen und basieren auf den rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Länder.
Schweiz
Die Vorsorgepläne werden in einer rechtlich eigenständigen Vorsorgeeinrichtung verwaltet, die dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) untersteht. Die Vorsorgeeinrichtung unterhält für die Mitarbeitenden einen Basisplan, der die gesetzlich zwingenden Leistungen abdeckt, sowie einen Zusatzplan, der Vorsorgeleistungen für Lohnbestandteile oberhalb der gesetzlichen Bandbreite erbringt. Der Basisplan wurde per 1. Januar 2018 und der Zusatzplan per 1. Januar 2019 in ein Vollversicherungsmodell überführt, wodurch das Anlagerisiko ab 2019 ausschliesslich bei der Vorsorgeeinrichtung bzw. beim Versicherer verbleibt. Beide Pläne werden im Rahmen eines Anschlusses an eine Sammelstiftung eines Versicherers geführt. Die Führung der Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch den zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzten Stiftungsrat, der verpflichtet ist, im Interesse der Planteilnehmer zu handeln.
Planteilnehmer sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Die Leistungen sind in einem Reglement festgelegt. Es bestehen gesetzliche Minimalleistungen. Die Beiträge sind in Prozent des (versicherten) Lohns definiert. Die Altersrente ergibt sich aus dem zum Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben, multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz. Der Planteilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle der Rente das Kapital zu beziehen. Im Zusatzplan ist grundsätzlich ein Alterskapital vorgesehen. Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten sind als Anteil des versicherten Lohns definiert.
Deutschland
In Deutschland besteht ein geschlossener Plan mit Pensionszusagen, der keine aktiven Mitglieder mehr beinhaltet. Die Verpflichtungen aus den laufenden Rentenzahlungen sowie den aufgeschobenen Ansprüchen werden bilanziert.
Nachweis der Veränderung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, des Planvermögens und des Nettobuchwerts aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Bei den leistungsorientierten Vorsorgeplänen der Schweiz hat der Stiftungsrat der Vorsorgeeinrichtung 2019 sowie 2018 eine Senkung der Umwandlungssätze ab 2022 bzw. 2021 beschlossen. Diese Planänderungen führten zu negativen Past Service Costs (Erträgen) und einer entsprechenden Reduktion der Vorsorgeverpflichtung (defined benefit obligation). Der positive Vorsteuereffekt von 0.6 Mio. CHF verteilte sich wie folgt auf die Betriebsergebnisse 2019 der Divisionen: PCT 0.2 Mio. CHF; IXM 0.3 Mio. CHF; EBT 0.1 Mio. CHF (2018: PCT 0.2 Mio. CHF; IXM 0.3 Mio. CHF; EBT 0.1 Mio. CHF).
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 12.4 Jahre.
Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge für die Pläne in der Schweiz für das Geschäftsjahr 2020 betragen 2.8 Mio. CHF.
Da der Basisplan und ab dem 1. Januar 2019 auch der Zusatzplan in einem Vollversicherungsmodell geführt werden, verbleibt das Anlagerisiko ausschliesslich bei der Vorsorgeeinrichtung bzw. beim Versicherer. Der Ausweis des Planvermögens erfolgt daher als Aktiven aus einem Versicherungsvertrag. In Vorbereitung auf die Überführung des Zusatzplans in ein Vollversicherungsmodell wurde das Planvermögen per Stichtag 31. Dezember 2018 in Geld und geldnahen Mitteln gehalten.
Gesellschaften der Gruppe gewähren den Vorsorgeplänen keine Darlehen und nutzen auch keine Immobilien der Vorsorgeeinrichtungen.
Sensitivitäten
In der nachstehenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Vorsorgeverpflichtung bei den aufgeführten Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen ausgefallen wäre.
25.2 Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die bezahlten Beiträge für beitragsorientierte Pläne beliefen sich auf 6.1 Mio. CHF (Vorjahr: 6.3 Mio. CHF).
25.3 Dienstaltersprämien
Comet gewährt ihren Mitarbeitenden Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Die entsprechende Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
26 Kapitalstruktur und Aktionäre
26.1 Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2019 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 759 882 CHF, eingeteilt in 7 759 882 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde das Aktienkapital um 4 326 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 4 326 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2019 somit neu 7 764 208 CHF, eingeteilt in 7 764 208 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.
Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2019 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
26.2 Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2019 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2018 von 153 948 CHF insgesamt 1 679 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2019 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2019 bis zur Generalversammlung 2019 für Honoraransprüche von 76 561 CHF insgesamt 835 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 91.69 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.
Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahrs 2019 von 166 142 CHF insgesamt 1 812 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 91.69 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 4 326 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:
Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 198 912 CHF, was 2.6 % des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.
26.3 Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2019 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 26. April 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18 % des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
26.4 Bedeutende Aktionäre
Am 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der Comet Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
27 Ausserbilanzgeschäfte
27.1 Eventualverbindlichkeiten
Als international tätiges Unternehmen ist Comet einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Dazu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Exportvorschriften, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht gehören. Die Ergebnisse gegenwärtig hängiger bzw. künftiger Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und daher Auswirkungen auf das Geschäft und zukünftige Ergebnisse haben können.
Sofern eine zuverlässige Schätzung der finanziellen Folgen eines vergangenen Ereignisses möglich ist und diese durch sachverständige Dritte bestätigt werden kann, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Eventualverbindlichkeiten, die wahrscheinlich zu einer Verpflichtung führen werden, sind unter Rückstellungen bilanziert.
Comet hat im Jahr 2006 eine Liegenschaft in der Schweiz verkauft, die im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt ist. Bis im September 2019 wurde der Standort überwacht und mit Probebohrungen kontrolliert. Die Überwachungsaktivitäten wurden mit dem Abschlussbericht vom November 2019 abgeschlossen. Es sind keine Konzentrationsüberschreitungen oder eine Verschlechterung der Grundwasserqualität gemessen worden, wodurch der Standort nicht mehr als überwachungsbedürftig gilt. Eine Sanierung entfällt somit. Comet würde einzig haftbar, sollte bei einem Neubau vom Aushub kontaminiertes Material entsorgt werden müssen (Verursacherprinzip). Comet schätzt, dass zum heutigen Zeitpunkt mit keinen wesentlichen Kostenfolgen zu rechnen ist.
27.2 Weitere nicht bilanzierte Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit hat Comet Abnahmeverpflichtungen zum Bilanzstichtag von gesamthaft 16.6 Mio. CHF, wovon 10.7 Mio. CHF kurzfristiger Natur sind und 5.9 Mio. CHF innerhalb der nächsten fünf Jahre anfallen. Die Zahlungsverpflichtungen entstehen aus nicht bilanzierungspflichtigen Abnahmeverträgen mit Lieferanten, die vorwiegend in Rahmenverträgen festgehalten sind.
Investitions- und auch Kapitalverpflichtungen liegen per 31. Dezember 2019 keine vor.
28 Finanzinstrumente
28.1 Klassen von Finanzinstrumenten
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert
IFRS schreibt vor, dass alle zum Marktwert bilanzierten Finanzinstrumente und alle Angaben der Marktwerte nach drei Klassen zu kategorisieren sind (Level 1: aktive Märkte; Level 2: aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitete Verkehrswerte; Level 3: aus Modellen entwickelte Verkehrswerte).
Die Comet Group hat einzig derivative Finanzinstrumente aus Währungsabsicherung zu Verkehrswerten erfasst. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente entspricht Level 2 der IFRS-13-Bewertungshierarchie.
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert
.
28.2 Marktwerte der Finanzinstrumente
Abweichungen zwischen Marktwerten und Buchwerten ergeben sich einzig für die festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Für die Anleihe über 60 Mio. CHF wird der Kurswert als Marktwert eingesetzt (Level 1). Die Bestimmung der Marktwerte der übrigen festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten erfolgt durch das Diskontieren der künftigen Cashflows zum am Jahresende herrschenden Zinsniveau. Die Zins-Spreads werden dabei wie in den zuletzt aufgenommenen bzw. erneuerten Krediten eingesetzt.
29 Management von Finanzrisiken
Comet ist in verschiedenen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten und exportiert zusätzlich in weitere Länder. Die Gruppe ist als international tätiges Unternehmen unterschiedlichen Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln der Gruppe verbunden sind. Comet ist dabei bestrebt, unangemessene Risiken im Finanzbereich zu vermeiden resp. diese durch eine geeignete Absicherung zu minimieren. Die Grundzüge des Risikomanagements sind Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit klar definierten Managementinformations- und kontrollsystemen werden Risiken gemessen, überwacht und kontrolliert. Ein ausführliches Reporting dazu wird regelmässig erstellt.
29.1 Eigenkapitalmanagement
Vorrangiges Ziel ist es, im Rahmen der Kapitalbewirtschaftung sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eine hohe Bonität und eine dem Unternehmensrisiko angemessene Eigenkapitalquote bestehen. Comet steuert im Spannungsfeld von Liquiditätsbedürfnissen sowie Wachstums- und Rentabilitätszielen die Kapitalstruktur der Gruppe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der erreichten und geplanten Geschäftsergebnisse. Basierend darauf schlägt der Verwaltungsrat Dividendenzahlungen oder Kapitalrückzahlungen an die Aktionäre vor oder empfiehlt die Erhöhung des Aktienkapitals.
Comet überwacht und beurteilt ihre Kapitalstruktur mittels der Kennzahlen Nettoverschuldung und Eigenkapitalquote mit dem Ziel, dass die Kapitalstruktur das Geschäftsrisiko deckt und die finanzielle Flexibilität der Gruppe erhalten bleibt.
1) Finanzverbindlichkeiten inkl. Leasingverbindlichkeiten. Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2).
29.2 Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Comet ist einer Vielzahl von Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese lassen sich in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken gliedern.
29.2.1 Marktrisiko
Als Marktrisiken werden die Risiken aus Preisänderungen von Finanzanlagen, Fremdwährungen, Zinsen und an Börsen gehandelten Rohstoffen (Commodities) bezeichnet. Als produzierende Gruppe ist Comet grundsätzlich den Risiken einer Preisänderung von Rohstoffen (z. B. Energie, Kupfer, Keramik) ausgesetzt, die jedoch nicht als finanzielle Risiken im Sinne von IFRS 7 gelten, da Rohstoffe einzig zur Herstellung von Produkten beschafft werden und nicht mit entsprechenden Kontrakten gehandelt wird. Demnach werden diese Risiken nicht explizit ermittelt und im Konzernabschluss auch nicht separat ausgewiesen.
Fremdwährungsrisiko
Durch die weltweite Tätigkeit und globale Ausrichtung ist Comet als stark exportorientierte Unternehmung in besonderem Masse Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, da Erlöse und Kosten in unterschiedlichen Währungen anfallen. Das aus dem operativen Geschäft anfallende Fremdwährungsrisiko wird vermindert, indem Einkäufe und Verkäufe wo möglich in lokaler Währung getätigt werden (Natural Hedging). Um sich gegen Wechselkursänderungen abzusichern, werden in der Division X-Ray Systems grössere Aufträge in Fremdwährungen bereits bei Bestellungseingang mittels Devisentermintransaktionen abgesichert. Die Divisionen Industrial X-Ray Modules, ebeam Technologies und Plasma Control Technologies sichern pauschal einen Grossteil der erwarteten Cashflows bis zu einem Zeithorizont von einem Jahr in Fremdwährung mit Devisentermingeschäften ab. Da Comet nur Cashflows absichert, bestehen für Nettoinvestitionen in ausländischen Gruppengesellschaften keine Absicherungsinstrumente. In der nachstehenden Tabelle ist die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals gegenüber einer möglichen Veränderung der für Comet wesentlichen Wechselkurse ersichtlich, wobei alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die wichtigsten monetären Fremdwährungspositionen in den Bilanzen der Konzerngesellschaften betreffen den Euro und den US-Dollar. Für die Veränderung der Wechselkurse in Prozent wurde auf eine geschätzte mögliche Schwankungsbreite abgestellt.
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Eine Reduktion der Wechselkurse in gleicher Höhe ergibt dieselbe Auswirkung mit umgekehrtem Effekt. Die Sensitivitätsanalyse umfasst einzig monetäre Bilanzpositionen, die in Bezug auf die funktionale Währung der Gruppengesellschaft in Fremdwährungen ausgeglichen werden.
Zinsrisiko
Durch die Fremdfinanzierung ist Comet dem Risiko sich ändernder Zinssätze bei der Refinanzierung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgesetzt. Die Bewertung sämtlicher Darlehen erfolgt zu amortisierten Kosten (amortized cost), wodurch Änderungen der Marktzinsen sowohl im Berichts- wie auch im Vorjahr keinen Einfluss auf die bilanzierten Werte der Darlehen und somit auch nicht auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital hatten. Die auf Basis der aktuellen Zinssituation berechneten Marktwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind indikativ in der Anmerkung 28.1 ersichtlich.
29.2.2 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht willens oder in der Lage sein könnte, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Comet arbeitet aus diesem Grund mit verschiedenen etablierten Banken zusammen und verteilt das Risiko so weit als notwendig und sinnvoll.
Bankgeschäfte: Comet verteilt ihre flüssigen Mittel auf unterschiedliche Banken, um Verluste aus Kreditrisiken zu minimieren. Bankgeschäfte werden ausschliesslich mit national und international renommierten Banken geführt. Die Art der Geschäfte, die durch Tochtergesellschaften getätigt werden können, wird zentral festgelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand bei den wichtigsten Gegenparteien zum Bilanzstichtag:
* Langfristiges Kreditrating Standard & Poor’s
Kundenguthaben: Comet ist weltweit tätig und verkauft ihre Produkte in verschiedene Länder an eine Vielzahl von Kunden. Die Zahlungskonditionen unterscheiden sich je nach Absatzmärkten und Kunden. Die Kreditlimiten und Zahlungseingänge je Kunde werden von den einzelnen Gruppengesellschaften überwacht und das Resultat wird in Form von monatlichen Sonderberichten dem Gruppenmanagement zur Verfügung gestellt. Dem vermuteten Ausfallrisiko wird durch Wertberichtigungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Forderungen und Vertragsvermögenswerte werden nur ausgebucht, wenn mit grosser anzunehmender Sicherheit keine Zahlung mehr erwartet werden kann. Detaillierte Angaben zu den Wertberichtigungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerten und deren Entwicklung finden sich in Anmerkung 13.
Das Kreditrisiko entspricht den bilanzierten Buchwerten der entsprechenden Finanzinstrumente.
29.2.3 Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko versteht Comet die Gefahr, dass die Gruppe zu irgendeinem Zeitpunkt ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht fristgerecht oder vollumfänglich nachkommen kann. Das oberste Ziel des Finanzmanagements ist die dauernde Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gruppe. Dazu werden, basierend auf der Liquiditätsplanung, stets ausreichend flüssige Mittel und Kreditlinien gehalten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gehört auch das aktive Management des
Nettoumlaufvermögens. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe wird durch die Überwachung des Verschuldungsfaktors, ausgedrückt als Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA, sichergestellt. Die Liquiditätsplanung und -beschaffung wird weitgehend zentral für die gesamte Gruppe durchgeführt. Monatlich wird basierend auf einem dezentralen Bottom-up-Ansatz eine rollende Liquiditätsplanung über einen Planhorizont von drei Monaten erstellt. Die langfristige Finanzierung der Tochtergesellschaften wird im Normalfall über Darlehen der Comet Holding AG sichergestellt. Eine Auflistung sämtlicher vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ergibt auf nicht diskontierter Basis das folgende Bild:
1) Angepasst aufgrund IFRS 16 (vgl. Anmerkung 02.2)
Die Finanzverbindlichkeiten enthalten den Nominalwert der kurz- und langfristigen Schulden sowie die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen. Die wesentlichen Annahmen der Liquiditätsübersicht sind:
Das den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegende Kontraktvolumen ist in Anmerkung 14.3 ersichtlich.
30 Aktienbezogene Vergütungen
Hauptelemente des Vergütungssystems
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst einen fixen Gehaltsanteil sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers.
Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung als jährliche Vergütungskomponente im Sinne eines Short-Term Incentive Plan (STIP) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien ausbezahlt. Zusätzlich werden aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt. Für die gesamte variable Vergütung (STIP und LTIP) wurde eine Obergrenze festgelegt. Erfolgsbeteiligungen an Mitarbeitende, die nicht der Geschäftsleitung angehören, werden ausschliesslich in bar ausbezahlt.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder des Verwaltungsrats
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich ein fixes Honorar, das zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von Aktien ausbezahlt wird. Die zugeteilten Aktien unterliegen einer Veräusserungssperre von drei Jahren.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung können zusätzlich zum fixen Gehaltsanteil eine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente (STIP) verdienen, die zu einem Drittel in Aktien entrichtet wird. Der verbleibende Betrag wird in bar ausbezahlt. Zusätzlich können im Rahmen einer langfristigen Erfolgsbeteiligung (LTIP) weitere Aktien zugeteilt werden. Die im Rahmen des STIP abgegebenen Aktien unterliegen ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Sperrfrist von drei Jahren. Aktien, die im Rahmen des LTIP übertragen werden, unterliegen keiner Sperrfrist.
Berechnung Bezugspreis für Aktienbezüge
Der Bezugspreis der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Wert der Aktie zwischen dem Zeitpunkt der Bilanzpressekonferenz und der Generalversammlung.
Verbuchte Aufwendungen
Der für aktienbasierte Vergütungen im Geschäftsjahr erfasste Aufwand beträgt 0.3 Mio. CHF (Vorjahr: 0.3 Mio. CHF). Der Betrag enthält 0.1 Mio. CHF für bereits 2019 an den Verwaltungsrat zugeteilte Aktien.
31 Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Der für Entschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats erfasste Aufwand beträgt:
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Im Berichtsjahr wurden keine Transaktionen mit nahestehenden Personen getätigt (Vorjahr: Einkauf von Beratungsleistungen in der Höhe von 8 TCHF).
32 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 3. Februar 2020 wurde Comet Technologies Malaysia Sdn. Bhd. in Penang (Malaysia) gegründet. Die Gesellschaft ist zu 100 % im Besitz der Comet Holding AG. Weiter sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Werte der Konzernrechnung haben.
33 Beantragte Ausschüttung an die Aktionäre
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung an die Aktionäre aus dem Bilanzgewinn von 1.00 CHF je Namenaktie vorzunehmen. Im Vorjahr erfolgte eine Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen von 1.00 CHF und aus dem Bilanzgewinn von 0.20 CHF je Namenaktie. Insgesamt beträgt die vorgeschlagene Ausschüttung 7.8 Mio. CHF (Vorjahr: 9.3 Mio. CHF).
34 Freigabe der Konzernrechnung zur Veröffentlichung
Der Verwaltungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung am 12. März 2020 zur Veröffentlichung freigegeben und wird diese der Generalversammlung vom 23. April 2020 zur Genehmigung vorlegen.