Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung von 1.00 CHF pro Aktie aus dem Bilanzgewinn vorzunehmen.
01 Bilanzgewinn 2019
02 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn verändert sich dadurch wie folgt:
Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von 1.00 CHF pro berechtigte Aktie, abzüglich 35% Verrechnungssteuer, am 29. April 2020 ausbezahlt.