Kapitalstruktur
Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2019 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 759 882 CHF, eingeteilt in 7 759 882 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde das Aktienkapital um 4 326 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 4 326 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2019 somit neu 7 764 208 CHF, eingeteilt in 7 764 208 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.
Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2019 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2019 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2018 von 153 948 CHF insgesamt 1 679 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2019 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2019 bis zur Generalversammlung 2019 für Honoraransprüche von 76 561 CHF insgesamt 835 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 91.69 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.
Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahrs 2019 von 166 142 CHF insgesamt 1 812 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 91.69 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 4 326 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital wie folgt verändert:
Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 198 912 CHF, was 2.6 % des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.
Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2019 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 26. April 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18 % des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
Kapitalveränderungen
Das Eigenkapital der Comet Holding AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:
Die entsprechenden Informationen für die zwei vorangehenden Geschäftsjahre finden Sie im Geschäftsbericht 2017 auf Seite 106 und im Geschäftsbericht 2018 auf Seite 112. Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen wird auf den konsolidierten Eigenkapitalnachweis auf Seite 38 des Geschäftsberichts verwiesen.
Aktien
Das Aktienkapital der Gesellschaft setzt sich per 31. Dezember 2019 aus 7 764 208 Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF zusammen. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien ist jede Aktie dividendenberechtigt. Jede Aktie entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt, der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.
Partizipationsscheine
Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Genussscheine
Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.
Wandelanleihen und Optionen
Die Gesellschaft hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.
Anleihe
Die Comet Holding AG hat per 20. April 2016 eine Anleihe über 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5 000 CHF). Die Laufzeit beträgt fünf Jahre mit Rückzahlung per 20. April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875 %, zahlbar jährlich am 20. April. Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren-Nr. 32 061 943, ISIN-Nr. CH0320619437, Ticker Symbol COT16).
Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der Comet Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutzniessungen an Namenaktien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. die Nutzniessung für eigene Rechnung erworben haben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktienbuch setzt den Ausweis über den Erwerb der Aktien zu Eigentum oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat trägt Nominees bis zu maximal 5 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise in Umgehung der Bestimmungen über die Nominees koordiniert vorgehen. Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Eintragungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendigen Anordnungen. Er kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen. Im Geschäftsjahr wurden keine diesbezüglichen Anträge gestellt.
Managementtransaktionen
Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Meldepflicht für Managementtransaktionen. Der Verwaltungsrat hat zur Einhaltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Geschäftsjahr wurden vier Meldungen eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Website der SIX Swiss Exchange abrufbar.