Anhang zur Konzernrechnung
Die Comet Group ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets und ganze ebeam Systeme für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
01 Geschäftstätigkeit
Die Comet Group ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Röntgen-, Hochfrequenz- und ebeam Technologie. Mit hochwertigen Komponenten, Systemen und Dienstleistungen unterstützt die Gruppe mit ihren drei Marken Comet, Yxlon und ebeam Kunden dabei, die Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz ihrer Produkte und Prozesse zu optimieren. Yxlon beliefert Endkunden aus der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie sowie dem Energiesektor mit Röntgensystemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung. Comet produziert Komponenten und Module wie Röntgenquellen, Vakuumkondensatoren, RF-Generatoren und Matchboxen für verarbeitende Betriebe aus der Automobil-, Luftfahrt-, Halbleiter- und Solarindustrie sowie im Bereich Sicherheit an Flughäfen. Unter der Marke ebeam entwickelt und vertreibt die Gruppe zudem kompakte ebeam Sets und ganze ebeam Systeme für die Behandlung von Oberflächen in der Lebensmittel- und Druckindustrie.
02 Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die konsolidierte Jahresrechnung ist mit Ausnahme von bestimmten Finanz-instrumenten unter Anwendung des Prinzips historischer Kosten erstellt. Die Berichtsperioden der Tochtergesellschaften werden Ende Dezember abgeschlossen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden dann bilanziert, wenn der zukünftige wirtschaftliche Nutzen zugunsten oder zulasten der Gruppe wahrscheinlich ist und die damit verbundenen Beträge zuverlässig bewertet werden können. Der vorliegende konsolidierte Jahresabschluss 2017 wurde in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Aktienrecht sowie mit den «International Financial Reporting Standards» (IFRS) erstellt. Dabei wurden alle per Abschlusszeitpunkt gültigen IFRS-Standards sowie sämtliche IFRIC des «International Accounting Standards Board» (IASB) angewandt. Comet wendet neue Standards und Interpretationen nicht frühzeitig an, ausser dies sei nachfolgend spezifisch erwähnt. Die angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen bis auf die nachfolgend erläuterten Änderungen denjenigen des Vorjahrs.
02.1 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Comet hat per 1. Januar 2017 die folgenden neuen oder revidierten IFRS / IAS erstmalig angewandt:
Die erstmalige Anwendung der oben aufgeführten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatte keine Auswirkung auf die Bilanz und Erfolgsrechnung des vorliegenden Abschlusses.
02.2 Künftig anzuwendende neue Rechnungs- legungsvorschriften
Im Segment X-Ray Systems werden Kunden mit umfassenden, teils komplexen Systemen beliefert. Dabei werden nebst der Lieferung der eigentlichen Maschine auch andere Dienstleistungen wie Installation und vollständige Integration in die Prozesse der Kunden angeboten. Diese Dienstleistungen werden unter dem neuen Standard nicht mehr als separierbar betrachtet. In der Folge kann sich die Umsatzerfassung bei einigen Systemen um einige Monate verzögern und erfolgt in der Regel bei Endabnahme oder Inbetriebnahme durch den Kunden. Insbesondere die Inbetriebnahme wird in hohem Masse vom Kunden bestimmt. Das Restatement nach IFRS 15 des Geschäftsjahrs 2017 wird eine Erhöhung der Verkaufserlöse um 2.5 Mio. CHF zeigen. Das Eigenkapital wird zum 1.1.2017 um 6.6 Mio. CHF belastet, entsprechend dem tieferen Ausweis von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den höheren Warenvorräten.
Daneben wird es eher unbedeutende Änderungen in der Bilanz (zum Beispiel durch separate Posten für Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten bei der Erfassung von Verkaufskommissionen) und zusätzliche quantitative und qualitative Offenlegungen im Anhang geben.
In den übrigen Segmenten wurden von Kunden erhaltene Entgelte für Forschungs- und Entwicklungsleistungen neu beurteilt. Unter IFRS 15 werden rund zwei Drittel der bisher als übrige betriebliche Erträge ausgewiesenen Beträge aus Kundenbeteiligungen an Entwicklungsprojekten neu als Verkauf von Prototypen klassiert.
Nebst den erwähnten Änderungen und einer erweiterten Offenlegung erwartet Comet keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage.
02.3 Schätzungen
Die konsolidierte Jahresrechnung der Comet Holding AG, Flamatt, Schweiz, enthält Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese Annahmen und Schätzungen wurden nach bestem Wissen aufgrund der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen gemacht. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben die folgenden Schätzungen:
02.4 Konsolidierung
02.4.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis ist zum Vorjahr unverändert. Der Jahresabschluss umfasst die unten aufgeführten Gesellschaften.
02.4.2 Konsolidierungsmethode
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den nach gruppenweit einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellten Jahresabschlüssen der einzelnen Gruppengesellschaften. Die von der Comet Group kontrollierten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung integriert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100 % erfasst. Alle konzerninternen Salden und Geschäftsvorfälle sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Akquisitionen und Goodwill
Unternehmen werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert und scheiden erst mit dem Verlust der effektiven Kontrolle aus. Dabei werden zum Akquisitionszeitpunkt die identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu Fair Value bewertet und gemäss der Akquisitions-Methode integriert. Aus Akquisitionen werden immaterielle Werte als solche separat bilanziert, die entweder auf ein vertragliches oder gesetzliches Recht zurückzuführen sind oder vom Geschäft separiert werden können und deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann. Der Goodwill, der sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung zum Fair Value der Nettoaktiven des erworbenen Tochterunternehmens ergibt, wird zum Übernahmezeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert. Ist die übertragene Gesamtgegenleistung kleiner als der Fair Value der erworbenen Nettoaktiven, wird die Differenz zum Übernahmezeitpunkt erfolgswirksam im übrigen betrieblichen Ertrag erfasst. Goodwill resp. immaterielle Werte werden zum Akquisitionszeitpunkt auf diejenigen Gesellschaften alloziert, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren bzw. die entsprechenden zukünftigen Cashflows generieren werden. Beim Verkauf von konsolidierten Gruppengesellschaften wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nettoaktiven zuzüglich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen als betrieblicher Erfolg in der Konzernrechnung ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in einer anderen als der funktionalen Währung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Umrechnungskurs umgerechnet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet und die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Konzernrechnung ist in Schweizer Franken dargestellt. Die Umrechnung der Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften erfolgt für die Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs und für die Bilanz zum Stichtagskurs. Die daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen auf konzerninternen Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Konzerngesellschaften werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern die Rückzahlung weder geplant noch absehbar ist.
Für die wichtigsten Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
02.5 Bewertungsgrundsätze
Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten
Die erstmalige Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value inkl. Transaktionskosten, ausser bei Finanzaktiven der Kategorie «at fair value through profit and loss», bei denen Transaktionskosten direkt im Finanzaufwand erfasst werden. Alle Käufe und Verkäufe werden am Handelstag verbucht.
Bei Derivaten im Rahmen von Cashflow Hedges, die die Voraussetzungen von IAS 39 erfüllen, wird die Anpassung an den Marktwert bis zum Eintreffen des Grundgeschäfts lediglich im sonstigen Ergebnis erfasst. Danach erfolgt eine Umbuchung dieses Erfolgs auf das Grundgeschäft.
Der Fair Value wird aufgrund von Börsenkursen resp. von Marktkursen ermittelt, die bei derivativen Finanzinstrumenten von den Banken ermittelt werden. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurde für keine Absicherungsgeschäfte Hedge Accounting nach IAS 39 angewandt. Finanzielle Aktiven werden dann ein- bzw. ausgebucht, wenn Comet die Kontrolle erhält respektive verliert und somit die Rechte verkauft hat oder diese verfallen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind.
Flüssige Mittel
Neben den Barbeständen und Kontokorrentguthaben bei Banken können die flüssigen Mittel auch Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten beinhalten.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Forderungen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Die Wertberichtigungen basieren auf einheitlichen Richtlinien, wonach für kritische Ausstände Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten oder tieferem Nettoveräusserungswert bilanziert. Der Nettoveräusserungswert ergibt sich aus dem geschätzten üblichen Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Fertigstellung, Marketing und Vertrieb. Rohmaterial und Fremdfabrikate werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode bewertet, Eigenfabrikate nach den Standardherstellkosten. In den Vorräten sind anteilige Produktionsgemeinkosten enthalten.
Umsatz und übrige Erträge
Der Umsatz entspricht Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Rabatten und anderen Preisminderungen. Der Umsatz wird zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem Nutzen und Risiken an den verkauften Produkten auf die Kunden übergehen. Dies geschieht je nach Produkt und vereinbarten Konditionen (Incoterms) zum Zeitpunkt des Versands der Produkte oder erst bei der Bestätigung durch den Kunden (customer acceptance). Erträge werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe ein wirtschaftlicher Nutzen zufliesst und die Beträge zuverlässig bestimmt werden können. Als übrige betriebliche Erträge werden Beiträge an Entwicklungsprojekte inkl. Entgelten für Prototypen erfasst. Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts verbucht, sofern der Anspruch nicht fraglich ist. Dividenden werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen von qualifizierenden Aktiven sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Wertminderungen aufgrund von Impairments werden in den Abschreibungen erfasst und separat ausgewiesen. Unterhaltskosten werden nur dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Lebensdauer der Sachanlagen verlängert oder beispielsweise die Produktionskapazität erhöht wird. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Immaterielle Werte
Als immaterielle Werte werden Goodwill, Marken- und Namensrechte, Kundenlisten, Technologie, Lizenzen, Patente sowie Software bilanziert. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Regel linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Goodwill sowie die erworbenen Marken- und Namensrechte werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ein mögliches Impairment überprüft (vgl. nachfolgenden Abschnitt «Wertminderungen im Anlagevermögen»). Der Aufwand für Amortisationen auf immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Erfolgsrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Werts in der Gruppe entspricht.
Für planmässige Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern angenommen:
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn Comet eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Mögliche Verluste aus zukünftigen Ereignissen werden nicht bilanziert. Garantierückstellungen decken das Risiko von Aufwendungen für bisher noch nicht aufgetretene, jedoch bis zum Ablauf der gewährten Garantiezeit noch mögliche Defekte ab. Garantierückstellungen werden auf Basis von Erfahrungswerten gebildet.
Rückstellungen werden in dem Umfang als kurzfristig klassiert, für den der Mittelabfluss innert Jahresfrist erwartet wird. Entsprechend wird der Mittelabfluss bei langfristigen Rückstellungen mehr als zwölf Monate nach Bilanzstichtag erwartet. Falls sich ein wesentlicher Zinseffekt ergibt, wird der Mittelabfluss diskontiert.
Personalvorsorge «post employment benefits»
Die Comet Group hat für ihre Mitarbeitenden verschiedene Vorsorgepläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen der einzelnen Konzerngesellschaften unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge an rechtlich selbstständige Vorsorgepläne (Stiftungen, Versicherungen) oder mittels Äufnung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der betreffenden Konzerngesellschaft selbst. Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) oder wirtschaftlich gleichgestellten Vorsorgelösungen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaft. Bei leistungsorientierten Plänen (defined benefit plans) werden die Dienstzeitaufwendungen und der Barwert der Vorsorgeverpflichtung durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der «projected unit credit method» berechnet.
Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die zu bilanzierende Über- oder Unterdeckung ergibt sich aus dem durch den Aktuar bestimmten Barwert der Vorsorgeverpflichtung (DBO) abzüglich der zum Marktwert erfassten Aktiven. Ein allfälliger Nettoüberschuss wird nur im Ausmass des zukünftigen Nutzenpotenzials unter Berücksichtigung der Bestimmungen von IFRIC 14 als Vermögenswert bilanziert. Der in der Erfolgsrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Dienstzeitaufwendungen und dem Nettozinsaufwand. Aktuarische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie ergeben sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen der Erwartungswerte an die tatsächlichen Ergebnisse sowie aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Diskontierungszinssatz und Lebenserwartung).
Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Comet gewährt ihren Mitarbeitern Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Comet erfasst die daraus resultierende Verpflichtung nach der «projected unit credit method». Die Berechnung wird jährlich aktualisiert. Allfällige versicherungstechnische Varianzen aus der Neuberechnung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen
Comet leistet einen Teil der Vergütungen an den Verwaltungsrat, einen Teil der variablen Entschädigungen an das Management und die Entschädigungen im Sinne des Long Term Incentive Plan in Form von Aktien der Comet Holding AG. Als Aufwand erfasst wird der Wert der verdienten Aktien, bewertet zum Börsenkurs (Fair Value) am Tag der Zuteilung. Dabei erfolgt die Erfassung der Abgrenzung für ausschliesslich in Aktien zu leistende Teile der Vergütungen (equity settled) direkt im Eigenkapital. Für Teile, für die der Begünstigte ein Wahlrecht besitzt, Aktien oder Geld zu beziehen, wird der Wert des Wahlrechts bestimmt und als Zunahme des Eigenkapitals erfasst und die übrige Abgrenzung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bilanzwerten und den in die konsolidierte Jahresrechnung einfliessenden Werte im langfristigen Fremdkapital bzw. übrigen Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand in der Erfolgsrechnung – ausser für latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen. Diese werden ebenfalls erfolgsneutral entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet, mit Ausnahme des Goodwills. Latente Steuerforderungen werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Dividenden
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz und mit den Statuten werden die Dividenden und andere Ausschüttungen an die Aktionäre in dem Geschäftsjahr, in dem sie von der Generalversammlung beschlossen und anschliessend bezahlt werden, als Ausschüttung behandelt und nicht dem Geschäftsjahr belastet, auf das sie sich beziehen.
Leasing
Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, die die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentümer gleichsetzen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Nettobarwert der zukünftigen, unkündbaren Leasingzahlungen als Anlagevermögen bilanziert. Anlagen im Finanzleasing werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder eine allfällig kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Dienstleistungsverträge (insbesondere Outsourcing-Vereinbarungen), die direkt oder indirekt Bestimmungen über die Nutzung definierter Anlagen enthalten, werden bei Abschluss daraufhin überprüft, ob diese Vereinbarungen unter IFRS ein Leasingverhältnis enthalten.
Zahlungen aus «operating leasing» werden als Betriebsaufwand erfasst und entsprechend linear der Erfolgsrechnung belastet.
Wertminderung im Anlagevermögen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich immaterieller Werte, wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Immaterielle Anlagen in Bau werden jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt, erfolgt eine ausserplanmässige Abschreibung auf diesen Wert. Der erzielbare Wert ist der Veräusserungswert oder der höhere Nutzungswert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Geldflüsse errechnet wird. Ein allfällig erworbener Goodwill sowie Marken- und Namensrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht systematisch abgeschrieben, sondern jährlich zum selben Zeitpunkt einem Impairment-Test unterzogen. Als Basis dazu dienen die Ergebnisse des Geschäftsjahrs, der rollierende Forecast sowie die Mittelfristplanung.
03 Segmentberichterstattung
Die Gruppe wird in den nachfolgend beschriebenen vier operativen Segmenten geführt. Basis für die Aufteilung sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Die Segmentergebnisse beinhalten alle Erträge und Aufwendungen, die einem Segment zurechenbar sind. Einzig die Kosten und Erträge der Comet Holding AG, bestimmte Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie das Finanzergebnis und die Ertragssteuern werden nicht den Segmentergebnissen zugeteilt. Diese nicht zurechenbaren Kosten und Erträge werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen. Die Verrechnung von Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgt zu Preisen wie sie auch mit Dritten angewendet werden.
Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Segmente beinhalten alle operativen Positionen. Nicht einem operativen Segment zugerechnet werden die Aktiven und Verbindlichkeiten der Comet Holding AG, sämtliche flüssigen Mittel, Finanzschulden sowie alle Aktiven und Passiven in Zusammenhang mit Ertragssteuern. Diese nicht zurechenbaren Aktiven und Passiven werden in der Spalte «Corporate» ausgewiesen.
03.1 Operative Segmente
Überleitung der Segmentaktiven und -verbindlichkeiten
03.2 Geografische Information
Die Comet Group vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in der ganzen Welt und ist in den Ländern Schweiz, Deutschland, Dänemark, USA, China, Japan und Südkorea mit eigenen Gesellschaften vertreten. Die Zuteilung der Nettoumsätze auf Länder erfolgt auf Basis der Kundenstandorte.
03.3 Umsätze mit Grosskunden
Das Segment Plasma Control Technologies erzielte im Berichtsjahr mit seinem grössten Kunden 120 Mio. CHF Umsatz, was 27.3 % des Gruppenumsatzes entspricht (Vorjahr: 75 Mio. CHF entsprechend 22.7 %).
04 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Comet bildet Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei Vorliegen von Hinweisen auf Zahlungsschwierigkeiten von Kunden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt verändert:
Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von 460 TCHF (Vorjahr: 472 TCHF) vollständig wertberichtigt. Die übrigen Forderungen enthalten weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen. Die Gruppe hält keine Sicherheiten für Forderungen.
Altersstruktur der überfälligen und wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Nettobetrag)
05 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
05.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
05.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
05.3 Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte offen:
Die Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften werden als Finanzertrag bzw. Finanzaufwand erfasst (vgl. Anmerkung 21). Die dargestellten Kontraktvolumen zeigen die Höhe der eingegangenen Termingeschäfte auf. Den Aktivitäten der Gruppe entsprechend haben die Devisentermingeschäfte Fälligkeiten von weniger als einem Jahr, wobei die meisten innerhalb von sechs Monaten fällig werden.
06 Warenvorräte
Die Vorräte beinhalten die notwendigen Einzelwertberichtigungen für Artikel, deren Marktwert unter den Herstellkosten liegt. Der erfasste Aufwand für Wertberichtigungen von Vorräten beträgt 5.3 Mio. CHF (Vorjahr: 3.1 Mio. CHF).
07 Sachanlagen
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten 153 TCHF Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte. Der Buchwert der in den Sachanlagen enthaltenen geleasten Objekte (Finanzleasing) beläuft sich auf 206 TCHF.
Die Anlagen im Bau beziehen sich im Wesentlichen auf den Erweiterungsbau in Flamatt, wofür 374 TCHF (2016: 106 TCHF) Zinsen aktiviert wurden. Der dabei verwendete Zinssatz entspricht dem Effektivzinssatz der Anleihe (vgl. Anmerkung 11).
Der Erweiterungsbau in Flamatt wird mit einer Generalunternehmung realisiert, wobei der Vertrag Comet verpflichtet, die definierten Leistungen zu beziehen. Zum Jahresende 2017 bestand daraus noch eine Verpflichtung von 13.9 Mio. CHF (2016: 34.6 Mio. CHF), die nach Baufortschritt zu bezahlen ist. Die Fertigstellung und der Bezug des Baus sind für die zweite Jahreshälfte 2018 geplant.
Die Abgänge der übrigen Sachanlagen enthalten 587 TCHF Rückklassierungen von eigengefertigten Demoanlagen in die Vorräte, woraus kein Mittelabfluss resultierte. Der Buchwert der in den Sachanlagen enthaltenen geleasten Objekte (Finanzleasing) beläuft sich auf 297 TCHF.
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven (belastete Aktiven)
08 Immaterielle Werte
Die Kategorien Goodwill und Markenrechte, Kundenlisten sowie Technologie wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aktiviert. Die verbleibenden Restnutzungsdauern der Kundenlisten betragen bis sieben Jahre.
Yxlon wird als etablierte Marke nebst Comet im Sinne einer langfristigen Zweimarkenstrategie geführt. Die Comet Group geht deshalb bei der aktivierten Marke Yxlon von einer unbestimmten Nutzungsdauer aus.
Das Segment IXS hat Ende 2017 einen Vertrag über den Erwerb einer umfangreichen, spezifischen Software zur automatischen Bilderkennung für die Nutzung in ihren Röntgensystemen abgeschlossen. Vertraglich ist eine Abnahme der Software nach Prüfung bestimmter Kriterien vereinbart. Die Abnahmetests waren zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen, entsprechend erfolgte nur eine Teilzahlung. Es bestehen noch Netto-Zahlungsverpflichtungen für aktivierbare Software von 1.1 Mio. CHF, die fällig werden, sobald die Abnahme der Software erfolgreich abgeschlossen ist.
09 Impairment-Test für Goodwill und immaterielle Werte mit unbestimmter Lebensdauer
Der Impairment-Test für Goodwill und die übrigen immateriellen Werte mit unbestimmter Lebensdauer wurde per 30. September 2017 durchgeführt, und entsprechend der Zuteilung der zu testenden Aktiven wurden die folgenden zwei «Cash Generating Units» auf Stufe Segment bzw. Business Unit (IXT) bewertet:
Der Impairment-Test basiert auf der Nutzwertmethode (value in use). Der erziel-bare Betrag wurde aus dem Barwert der künftigen Cashflows ermittelt (DCF-Bewertung). Die Berechnungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Bewertung aktuellen, vom Verwaltungsrat genehmigten rollierenden Forecast sowie auf Plandaten für die Jahre 2018 bis 2021. Ausgehend von Erfahrungswerten, basiert die Planung auf Wachstumserwartungen u. a. für den Nettoumsatz und das Betriebsergebnis. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschätzten Marktentwicklung in den unterschiedlichen Regionen. Cashflows jenseits der Planperiode werden mit einer Wachstumsrate von 1.5 % angenommen, was unter dem erwarteten Marktwachstum liegt. Die für die Berechnung des Nutzwerts verwendeten Annahmen entsprechen der durchschnittlichen langfristig erwarteten Wachstumsrate des operativen Geschäfts des Segments X-Ray Systems und des Generatorengeschäfts von Industrial X-Ray Modules. Auf das Ergebnis des Impairment-Tests haben das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die geplante Entwicklung des Betriebsergebnisses entscheidenden Einfluss.
Sensitivitäten in Bezug auf die getroffenen Annahmen im Bewertungsmodell
Die Bewertung des Nutzungswerts der CGU X-Ray Systems ist sensitiv gegenüber folgenden Annahmen im Planungszeitraum (Planjahre 2018 bis 2021):
Comet erwartet, dass eine realistische Veränderung der wesentlichen Annahmen nicht dazu führen würde, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
10 Ertragssteuern
10.1 Laufender und latenter Ertragssteueraufwand
10.2 Analyse der Steuerbelastung
Das im Dezember 2017 verabschiedete Gesetz zur US-Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act) sieht unter anderem eine Senkung des Unternehmenssteuersatzes ab 2018 vor. Entsprechend erfolgte die Bewertung der latenten Steuerforderungen aus temporären Differenzen der US-Gesellschaft zum neuen, tieferen Satz. Dies erhöhte den Ertragssteueraufwand 2017 um 1.5 Mio. CHF.
Der Kanton Freiburg gewährte der Comet AG Flamatt für kantonale und kommunale Steuern eine bedingte Steuererleichterung bis 2022. Für 2017 betrug die Steuererleichterung 50 % (Vorjahr: 50 %).
10.3 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können wie folgt nach ihrer Herkunft aufgegliedert werden:
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind zu lokalen Steuersätzen, die 14 % bis 35 % betragen, bewertet. Für temporäre Differenzen auf Beteiligungswerten der Konzerngesellschaften in Höhe von 90.9 Mio. CHF (Vorjahr: 63.2 Mio. CHF) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet. Aus der Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne von Tochtergesellschaften ist, ausser für zukünftige Ausschüttungen aus China, kein Einfluss auf die Ertragssteuern zu erwarten. Es bestehen keine Steuerrückstellungen für nicht rückforderbare Quellensteuern auf zukünftigen Ausschüttungen ausländischer Konzerngesellschaften an die Comet Holding AG. Die Ausschüttung von Dividenden der Comet Holding AG an ihre Aktionäre hat keinen Einfluss auf die ausgewiesenen oder künftigen Ertragssteuern.
10.4 Nachweis latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
10.5 Nicht aktivierte Steuerforderungen
Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen und zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen die die genannten Forderungen steuerlich verwendet werden können. Es bestehen keine zeitlichen Differenzen (vorübergehende Differenzen zwischen den Bilanzwerten gemäss IFRS und den steuerlichen Bilanzwerten), für die keine Steuerforderungen bilanziert wurden (Vorjahr: 11 TCHF). Zudem bestehen steuerliche Verlustvorträge, auf denen keine latenten Steuerforderungen erfasst wurden, wie in der Übersicht unten aufgeführt.
11 Finanzverbindlichkeiten
Am 20. April 2016 wurde eine Obligationenanleihe über 60 Mio. CHF mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgegeben. Die Anleihe wird zu 1.875 % verzinst. Die Anleihe ist an der SIX kotiert (Symbol: COT16; Valoren-Nr. 32 061 943). Der Effektivzinssatz beträgt 2 %.
Die Comet Group verfügte per Ende des Berichtsjahrs über nicht beanspruchte Kreditlimiten in der Höhe von 41.2 Mio. CHF (Vorjahr: 36.8 Mio. CHF).
11.1 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um die Obligationenanleihe 2016—2021 sowie Hypothekarkredite auf der Betriebsliegenschaft in Flamatt. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Zinszahlungen und Schuldentilgungen wie vertraglich vereinbart vorgenommen.
Alle langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind festverzinsliche Kredite in Schweizer Franken mit fester Laufzeit. Innerhalb des nächsten Jahres zur Rückzahlung fällige Kredite mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
11.2 Verbindlichkeiten aus Finanzleasing
In den Finanzverbindlichkeiten sind Finanzleasingverbindlichkeiten mit folgender Fälligkeitsstruktur enthalten:
11.3 Veränderung der Finanzverbindlichkeiten
12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
13 Passive Rechnungsabgrenzungen
Die passiven Rechnungsabgrenzungen für Personalaufwand beinhalten im Wesentlichen die Abgrenzung für erfolgsabhängige Vergütungen sowie Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden. Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten noch zu erbringende Leistungen aus abgerechneten und als Umsatz erfassten Projekten, wie z. B. der Installation und ähnlichen nicht wesentlichen Teilen der Leistungserbringung.
14 Rückstellungen
Im Rahmen einer internen Überprüfung der Einhaltung von Exportregulierungen wurde in den USA ein formeller Fehler im Zusammenhang mit einer Transferlizenz festgestellt. Comet hat die zuständigen Behörden darüber informiert und die nötigen Korrekturmassnahmen eingeleitet. Für die geschätzten in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind, entsprechend dem 2018 erwarteten Mittelabfluss, 1.5 Mio. CHF kurzfristige sonstige Rückstellungen neu gebildet worden.
15 Personalvorsorge
15.1 Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Die Comet Group unterhält leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Schweiz und in Deutschland. Diese unterscheiden sich entsprechend ihren Vorsorgezielen und basieren auf den rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Länder.
Schweiz
Die Vorsorgepläne werden in einer rechtlich eigenständigen Vorsorgeeinrichtung verwaltet, die dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) untersteht. Die Führung der Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch eine zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzten Verwaltungskommission, die verpflichtet ist, im Interesse der Planteilnehmer zu handeln. Dieses Gremium legt die Investitionsstrategie fest und fällt die Anlageentscheide.
Die Vorsorgeeinrichtung unterhält für die Mitarbeiter einen Basisplan, der die gesetzlich zwingenden Leistungen abdeckt, sowie einen Zusatzplan, der Vorsorgeleistungen für Lohnbestandteile oberhalb der gesetzlichen Bandbreite erbringt. Beide Pläne werden im Rahmen eines Anschlusses an eine Sammelstiftung eines Versicherers geführt. Damit sind Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen versichert, das Anlagerisiko verbleibt jedoch bei der Vorsorgeeinrichtung.
Planteilnehmer sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Die Leistungen sind in einem Reglement festgelegt. Es bestehen gesetzliche Minimalleistungen. Die Beiträge sind in Prozent des (versicherten) Lohns definiert. Die Altersrente ergibt sich aus dem zum Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben, multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz. Der Planteilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle der Rente das Kapital zu beziehen. Aus dem Zusatzplan wird als Altersleistung in jedem Fall das Kapital ausbezahlt. Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten sind als Anteil des versicherten Lohns definiert.
Deutschland
In Deutschland besteht ein geschlossener Plan mit Pensionszusagen, der keine aktiven Mitglieder mehr beinhaltet. Die Verpflichtungen aus den laufenden Rentenzahlungen sowie den aufgeschobenen Ansprüchen werden bilanziert.
Nachweis der Veränderung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, des Planvermögens und des Nettobuchwerts aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 13.1 Jahre.
Der im Jahr 2017 erfasste nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand (past service cost) ergibt sich aus dem Entscheid für die leistungsorientierten Vorsorgepläne der Schweiz in ein Vollversicherungsmodell zu wechseln. Durch diesen Wechsel ändern sich einerseits die Leistungen und andererseits werden nicht mehr benötigte Wertschwankungsreserven ab diesem Jahr auf die Ansprüche der einzelnen Versicherten verteilt.
Der negative Vorsteuereffekt von 2.5 Mio. CHF verteilt sich wie folgt auf die Betriebsergebnisse 2017 der Segmente: PCT 0.9 Mio. CHF, IXM 1.2 Mio. CHF und EBT 0.4 Mio. CHF.
Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge für die Pläne in der Schweiz für das Geschäftsjahr 2018 betragen 2 866 TCHF.
Comet investiert das Planvermögen nicht direkt, sondern ausschliesslich über von Versicherungen oder Banken angebotene Anlagefonds. Diese Anlageprodukte könnten Beteiligungspapiere oder Schuldinstrumente der Comet Holding AG enthalten, wobei Comet auf die Investitionsentscheide der Fondsmanager keinerlei Einfluss hat.
Gesellschaften der Comet Group gewähren den Vorsorgeplänen keine Darlehen und nutzen auch keine Immobilien der Vorsorgeeinrichtungen.
Sensitivitäten
In der nachstehenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Vorsorgeverpflichtung bei den aufgeführten Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen ausgefallen wäre.
15.2 Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die bezahlten Beiträge für beitragsorientierte Pläne beliefen sich auf 5 532 TCHF (Vorjahr: 5 208 TCHF).
15.3 Dienstaltersprämien
Comet gewährt ihren Mitarbeitern Dienstaltersprämien beim Erreichen einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Form von einmaligen, nach Anzahl Dienstjahren steigenden Beträgen. Die entsprechende Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
16 Nettoumsatz
Der Umsatz aus Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte wird netto ausgewiesen. Verkaufsrabatte, Umsatz- oder Mehrwertsteuern sowie Gutschriften oder Retouren werden vom Umsatz in Abzug gebracht. Der Umsatz des Geschäftsjahrs enthält keine Beträge aus laufenden nach der Percentage-of-Completion-Methode erfassten Kundenprojekten (Vorjahr: keine).
17 Übrige betriebliche Erträge
18 Personalaufwand und Anzahl Mitarbeitende
18.1 Personalaufwand
18.2 Anzahl Mitarbeitende
19 Entwicklungsaufwand
Der Entwicklungsaufwand beinhaltet die Kosten für Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Aufwendungen für die Verfahrenstechnik. Die Entwicklungsschwerpunkte der Comet Group liegen auf den Gebieten der Vakuumtechnologie, Hochspannungstechnik und Materialwissenschaft sowie auf der Weiterentwicklung der Kernprodukte der Segmente. Aufgrund der Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklungsprojekte werden Entwicklungskosten grundsätzlich nicht aktiviert, sondern direkt der Erfolgsrechnung belastet.
2017 wurden im Segment Industrial X-Ray Modules Entwicklungs-Eigenleistungen für eine automatisierte Testsoftware im Umfang von 87 TCHF aktiviert.
20 Amortisationen und Abschreibungen
21 Finanzergebnis
Währungsgewinne und -verluste betreffen überwiegend US-Dollar- und Euro- Positionen.
22 Gewinn pro Aktie
Der unverwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem konsolidierten Reingewinn der Berichtsperiode, dividiert durch die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien.
* 2016 angepasst (restated) an Anzahl Aktien nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017, vgl. Anmerkung 26
Es bestehen keine ausstehenden Aktienoptionen oder Aktienbezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen könnten.
23 Ausserbilanzgeschäfte
23.1 Eventualverbindlichkeiten
Als international tätiges Unternehmen ist Comet einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Dazu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Exportvorschriften, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht gehören. Die Ergebnisse gegenwärtig hängiger bzw. künftiger Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und daher Auswirkungen auf das Geschäft und zukünftige Ergebnisse haben können.
Sofern eine zuverlässige Schätzung der finanziellen Folgen eines vergangenen Ereignisses möglich ist und diese durch sachverständige Dritte bestätigt werden kann, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Eventualverbindlichkeiten, die wahrscheinlich zu einer Verpflichtung führen werden, sind unter Rückstellungen bilanziert.
Comet hat im Jahr 2006 eine Liegenschaft in der Schweiz verkauft, die im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt ist. Obwohl die Fachleute kurz- bis mittelfristig keine wesentliche Veränderung der Situation erwarten, muss der Standort regelmässig mittels Probebohrungen überwacht werden. Ergeben die Resultate der Grundwasserproben im Rahmen der Überwachung keine neuen, signifikant schlechteren Erkenntnisse, werden per Ende 2019 sämtliche Überwachungsaktivitäten eingestellt. Der Standort wäre danach auch nicht mehr überwachungsbedürftig. Eine abschliessende Beurteilung des Sachverhaltes sowie eine Abschätzung allfälliger, noch nicht zurückgestellter zusätzlicher Kosten ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Comet ist aufgrund der bisherigen Resultate der Grundwasserproben der Meinung, dass zum heutigen Zeitpunkt mit keinen wesentlichen Kostenfolgen zu rechnen ist.
23.2 Weitere nicht bilanzierte Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit hat die Comet Group langfristige Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen mit folgenden Fälligkeiten ergeben:
Die Zahlungsverpflichtungen entstehen aus nicht bilanzierungspflichtigen «Operating-Leasing»-Verträgen für Geschäftsräumlichkeiten sowie Strassenfahrzeuge, Büromaschinen usw. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für «Operating-Leasing» beträgt 4971 TCHF (Vorjahr: 3 859 TCHF).
24 Finanzinstrumente
24.1 Klassen von Finanzinstrumenten
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert.
IFRS schreibt vor, dass alle zum Marktwert bilanzierten Finanzinstrumente und alle Angaben der Marktwerte nach drei Klassen zu kategorisieren sind (Level 1: aktive Märkte; Level 2: aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitete Verkehrswerte; Level 3: aus Modellen entwickelte Verkehrswerte).
Die Comet Group hat einzig derivative Finanzinstrumente aus Währungsabsicherung zu Verkehrswerten erfasst. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente entspricht Level 2 der IFRS 13 Bewertungshierarchie.
* Der Buchwert entspricht näherungsweise dem Marktwert.
24.2 Marktwerte der Finanzinstrumente
Abweichungen zwischen Marktwerten und Buchwerten ergeben sich einzig für die festverzinslichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Für die 60 Mio. CHF Anleihe wird der Kurswert als Marktwert eingesetzt. Die Bestimmung der Marktwerte der übrigen festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten erfolgt durch das Diskontieren der künftigen Cashflows zum am Jahresende herrschenden Zinsniveau. Die Zins-Spreads werden dabei wie in den zuletzt aufgenommenen bzw. erneuerten Krediten eingesetzt.
25 Management von Finanzrisiken
Comet ist in verschiedenen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten und exportiert zusätzlich in weitere Länder. Die Gruppe ist als international tätiges Unternehmen unterschiedlichen Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln der Gruppe verbunden sind. Comet ist dabei bestrebt, unangemessene Risiken im Finanzbereich zu vermeiden resp. diese durch eine geeignete Absicherung zu minimieren. Die Grundzüge des Risikomanagements sind Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit klar definierten Managementinformations- und Kontrollsystemen werden Risiken gemessen, überwacht und kontrolliert. Ein ausführliches Reporting dazu wird regelmässig erstellt.
25.1 Eigenkapitalmanagement
Vorrangiges Ziel ist es, im Rahmen der Kapitalbewirtschaftung sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eine hohe Bonität und eine dem Unternehmensrisiko angemessene Eigenkapitalquote bestehen. Comet steuert im Spannungsfeld von Liquiditätsbedürfnissen sowie, Wachstums- und Rentabilitätszielen die Kapitalstruktur der Gruppe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der erreichten und geplanten Geschäftsergebnisse. Basierend darauf schlägt der Verwaltungsrat Dividendenzahlungen oder Kapitalrückzahlungen an die Aktionäre vor oder empfiehlt die Erhöhung des Aktienkapitals.
Comet überwacht und beurteilt ihre Kapitalstruktur mittels der Kennzahlen Nettoverschuldung und Eigenkapitalquote mit dem Ziel, dass die Kapitalstruktur das Geschäftsrisiko deckt und die finanzielle Flexibilität der Gruppe erhalten bleibt.
25.2 Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Comet ist einer Vielzahl von Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese lassen sich in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken gliedern.
25.2.1 Marktrisiko
Als Marktrisiken werden die Risiken aus Preisänderungen von Finanzanlagen, Fremdwährungen, Zinsen und an Börsen gehandelten Rohstoffen (Commodities) bezeichnet. Als produzierende Gruppe ist Comet grundsätzlich den Preisänderungsrisiken von Rohstoffen (z. B. Energie, Kupfer, Keramik) ausgesetzt, die jedoch nicht als finanzielle Risiken im Sinne von IFRS 7 gelten, da Rohstoffe einzig zur Herstellung von Produkten beschafft werden und nicht mit entsprechenden Kontrakten gehandelt wird. Demnach werden diese Risiken nicht explizit ermittelt und im Konzernabschluss auch nicht separat ausgewiesen.
Fremdwährungsrisiko
Durch die weltweite Tätigkeit und globale Ausrichtung ist die stark exportorientierte Comet Group in besonderem Masse Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, da Erlöse und Kosten in unterschiedlichen Währungen anfallen. Das aus dem operativen Geschäft anfallende Fremdwährungsrisiko wird vermindert, indem Einkäufe und Verkäufe wo möglich in lokaler Währung getätigt werden (Natural Hedging). Um sich gegen Wechselkursänderungen abzusichern, werden im Segment X-Ray Systems grössere Aufträge in Fremdwährungen bereits bei Bestellungseingang mittels Devisentermintransaktionen abgesichert. Die Segmente Industrial X-Ray Modules, ebeam Technologies und Plasma Control Technologies sichern pauschal einen Grossteil der erwarteten Cashflows bis zu einem Zeithorizont von einem Jahr in Fremdwährung mit Devisentermingeschäften ab. Da Comet nur Cashflows absichert, bestehen für Nettoinvestitionen in ausländischen Gruppengesellschaften keine Absicherungsinstrumente. In der nachstehenden Tabelle ist die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals gegenüber einer möglichen Veränderung der für Comet wesentlichen Wechselkurse ersichtlich, wobei alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die wichtigsten monetären Fremdwährungspositionen in den Bilanzen der Gruppengesellschaften betreffen den Euro und den US-Dollar. Für die Veränderung der Wechselkurse in Prozent wurde auf einer geschätzten möglichen Schwankungsbreite abgestellt.
Eine Reduktion der Wechselkurse in gleicher Höhe ergibt dieselbe Auswirkung mit umgekehrtem Effekt. Die Sensitivitätsanalyse umfasst einzig monetäre Bilanzpositionen, die in Bezug auf die funktionale Währung der Gruppengesellschaft in Fremdwährungen ausgeglichen werden.
Zinsrisiko
Durch die Fremdfinanzierung ist Comet dem Risiko sich ändernder Zinssätze ausgesetzt. Da die Darlehen und die Anleihe der Comet Group fixe Zinsen haben, ergibt sich kurzfristig aus Änderungen der Marktzinsen kein Einfluss auf die zu bezahlenden Zinsen und damit auf die Erfolgsrechnung. Da die Bewertung sämtlicher Darlehen zu amortisierten Kosten (amortized costs) erfolgt, hatten Änderungen der Marktzinsen sowohl im Berichts- wie auch im Vorjahr keinen Einfluss auf die bilanzierten Werte der Darlehen und somit auch nicht auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital. Die auf Basis der aktuellen Zinssituation berechneten Marktwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind indikativ in der Anmerkung 24.1 ersichtlich.
25.2.2 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht willens oder in der Lage sein könnte, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Comet arbeitet aus diesem Grund mit verschiedenen etablierten Banken zusammen und verteilt das Risiko so weit als notwendig und sinnvoll.
Bankgeschäfte: Die Comet Group verteilt ihre flüssigen Mittel auf unterschiedliche Banken, um Verluste aus Kreditrisiken zu minimieren. Bankgeschäfte werden ausschliesslich mit national und international renommierten Banken geführt. Die Art der Geschäfte, die durch Tochtergesellschaften getätigt werden können, wird zentral festgelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand bei den wichtigsten Gegenparteien zum Bilanzstichtag:
* Langfristiges Kreditrating Standard & Poor’s (ausser Bank C: Moody’s)
Kundenguthaben: Comet ist weltweit tätig und verkauft ihre Produkte in verschiedene Länder an eine Vielzahl von Kunden. Dadurch bestehen keine unverhältnismässigen Klumpenrisiken, weder in einzelnen Ländern noch bezogen auf einzelne Kunden. Die Zahlungskonditionen unterscheiden sich je nach Absatzmärkten und Kunden. Die Kreditlimiten und Zahlungseingänge je Kunde werden von den einzelnen Gruppengesellschaften überwacht und das Resultat wird in Form von monatlichen Sonderberichten dem Gruppenmanagement zur Verfügung gestellt. Dem vermuteten Ausfallrisiko wird durch Wertberichtigungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Forderungen werden nur ausgebucht, wenn mit grosser anzunehmender Sicherheit keine Zahlung mehr erwartet werden kann. Detaillierte Angaben zu den Wertberichtigungen auf Forderungen und deren Entwicklung finden sich in Anmerkung 04.
Das Kreditrisiko entspricht den bilanzierten Buchwerten der entsprechenden Finanzinstrumente.
25.2.3 Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko verstehen Comet die Gefahr, dass die Gruppe zu irgendeinem Zeitpunkt ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht fristgerecht oder vollumfänglich nachkommen kann. Das oberste Ziel des Finanzmanagements ist die dauernde Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gruppe. Dazu werden, basierend auf der Liquiditätsplanung, stets ausreichend flüssige Mittel und Kreditlinien gehalten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gehört auch das aktive Management des Nettoumlaufvermögens. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe wird durch die Überwachung des Verschuldungsfaktors, ausgedrückt als Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA, sichergestellt. Die Liquiditätsplanung und -beschaffung wird weitgehend zentral für die gesamte Gruppe durchgeführt. Monatlich wird basierend auf einem dezentralen Bottom-up-Ansatz eine rollende Liquiditätsplanung über einen Planhorizont von drei Monaten erstellt. Die langfristige Finanzierung der Tochtergesellschaften wird im Normalfall über Darlehen der Comet Holding AG sichergestellt. Eine Auflistung sämtlicher vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ergibt auf nicht diskontierter Basis das folgende Bild:
Die Finanzverbindlichkeiten enthalten den Nominalwert der kurz- und langfristigen Schulden sowie die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen.
Die wesentlichen Annahmen der Liquiditätsübersicht sind:
Das den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegende Kontraktvolumen ist in Anmerkung 05.3 ersichtlich.
26 Kapitalstruktur und Aktionäre
26.1 Aktiensplit 1 zu 10
Um die Liquidität zu erhöhen und die Handelbarkeit der Aktien zu erleichtern, hat die Generalversammlung vom 20. April 2017 dem entsprechenden Antrag des Verwaltungsrats über einen Aktiensplit zugestimmt.
Die vor Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital bestehenden 774 543 Namenaktien zu einem Nominalwert von je 10.00 CHF sind im Verhältnis 1 zu 10 aufgeteilt worden, sodass neu 7 745 430 Namenaktien zu einem Nominalwert von 1.00 CHF bestehen.
26.2 Ordentliches Aktienkapital
Per 1. Januar 2017 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 745 430 CHF, eingeteilt in 7 745 430 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF (nach Berücksichtigung des Aktiensplits).
Im Geschäftsjahr 2017 wurde das Aktienkapital um 8 228 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 8 228 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktienkapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2017 somit neu 7 753 658 CHF, eingeteilt in 7 753 658 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt. Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2017 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handelsregister der Comet Holding AG wurde vorgenommen.
* Anzahl Aktien angepasst (restated) nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017
Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).
26.3 Bedingtes Aktienkapital
Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktienkapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement.
Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2017 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2016 über 100 303 CHF insgesamt 1 267 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2017 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2017 bis zur Generalversammlung 2017 für Honoraransprüche über 49 953 CHF insgesamt 631 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 79.17 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet.
Den Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden für Gehaltsansprüche aus Erfolgsbeteiligung des Geschäftsjahres 2017 von 782 996 CHF insgesamt 6 330 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 123.70 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.
Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 8 228 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktienkapital (nach Aktiensplit) wie folgt verändert:
* Anzahl Aktien angepasst (restated) nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017
Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 209 462 CHF, was 2.7% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.
26.4 Genehmigtes Aktienkapital
Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2017 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 21. April 2018 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.
26.5 Bedeutende Aktionäre
Am 31. Dezember 2017 verfügte die Gesellschaft gemäss Offenlegungsmeldungen über folgende bedeutende Aktionäre mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 3 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals:
Am 8. Februar 2018 hat Pictet Asset Management SA (Direction de Fonds) eine Reduktion ihres Aktienanteils auf 2.87% gemeldet.
Daneben sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von über 3 % gemeldet worden oder bekannt. Soweit es der Comet Holding AG bekannt ist, bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.
27 Aktienbezogene Vergütungen
Hauptelemente des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem zielt darauf ab, hochqualifizierte Führungs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Das Unternehmen ist bestrebt, Vergütungen festzusetzen, die den individuellen Grad an Kompetenz und Verantwortung im Unternehmen widerspiegeln und dem Vergleich zu anderen Arbeitgebern standhalten, die mit der Comet Group um qualifizierte Fachkräfte konkurrieren.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung umfasst einen fixen Gehaltsanteil sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers.
Die Erfolgsbeteiligung wird für Mitglieder der Geschäftsleitung als jährliche Vergütungskomponente im Sinne eines Short-Term Incentive Plans (STIP) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien ausbezahlt. Zusätzlich können aus einem Long-Term Incentive Plan (LTIP) weitere Aktien zugeteilt werden. Für die gesamte variable Vergütung (STIP und LTIP) wurde eine Obergrenze festgelegt. Erfolgsbeteiligungen an Mitarbeitende, die nicht der Geschäftsleitung angehören, werden ausschliesslich in bar ausbezahlt.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder des Verwaltungsrats
Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Geschäftsleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich ein fixes Honorar, das zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von Aktien ausbezahlt wird. Die zugeteilten Aktien unterliegen einer Veräusserungssperre von drei Jahren.
Aktienbasierte Vergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung können zusätzlich zum fixen Gehaltsanteil eine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente (STIP) verdienen, die zu einem Drittel in Aktien entrichtet wird. Der verbleibende Betrag wird in bar ausbezahlt. Zusätzlich können aus dem LTIP weitere Aktien zugeteilt werden. Die im Rahmen des STIP abgegebenen Aktien unterliegen ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Sperrfrist von drei Jahren. Aktien, die im Rahmen des LTIP übertragen werden, unterliegen keiner Sperrfrist.
Berechnung Bezugspreis für Aktienbezüge
Der Bezugspreis der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Wert der Aktie zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresergebnisses und der Generalversammlung.
Verbuchte Aufwendungen
Der für aktienbasierte Vergütungen im Geschäftsjahr erfasste Aufwand beträgt 916 TCHF (Vorjahr: 1 107 TCHF). Der Betrag enthält 80 TCHF für bereits 2017 an den Verwaltungsrat zugeteilte Aktien.
28 Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Der für Entschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats erfasste Aufwand beträgt:
Der Aufwand für aktienbezogene Vergütungen ist höher als der im Konzerneigenkapitalnachweis dafür ausgewiesene Zugang von Eigenkapital, da die auf der Kapitalerhöhung geschuldete Emissionsabgabe von 10 TCHF (Vorjahr: 5 TCHF) direkt den Kapitalreserven belastet wird.
Zusätzliche Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats
Im Geschäftsjahr wurden von Mitgliedern des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehenden Personen keine weiteren Leistungen bezogen oder in Rechnung gestellt (Vorjahr: 34 320 CHF).
Zusätzliche Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats
Im Geschäftsjahr wurden von Mitgliedern des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehenden Personen keine weiteren Leistungen bezogen oder in Rechnung gestellt (Vorjahr: 34 320 CHF).
29 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Werte in der konsolidierten Jahresrechnung haben.
30 Beantragte Ausschüttung an die Aktionäre
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, eine Ausschüttung an die Aktionäre aus den Reserven aus Kapitaleinlagen von 1.50 CHF (Vorjahr*: 1.20 CHF) je Namenaktie vorzunehmen. Insgesamt beträgt die vorgeschlagene Ausschüttung 11 630 TCHF (Vorjahr: 9 295 TCHF).
*Vorjahr angepasst (restated) nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017
31 Freigabe der Konzernrechnung zur Veröffentlichung
Der Verwaltungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung am 8. März 2018 zur Veröffentlichung freigegeben und wird diese der Generalversammlung vom 26. April 2018 zur Genehmigung vorlegen.