Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

01 Verwendung des Bilanzgewinns 2017

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

in TCHF

2017

Gewinnvortrag

74 510

Übertrag aus der Kapitaleinlagereserve

26

Jahresergebnis

14 788

Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung

89 323

Vortrag auf neue Rechnung

89 323

02 Antrag auf Ausschüttung aus Reserven aus Kapital­einlagen

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine Ausschüttung von 1.50 CHF pro Aktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen vorzunehmen.

Die Kapitaleinlagereserven verändern sich dadurch wie folgt:

in TCHF

2017

Kapitaleinlagereserve am 31.12.

19 233

Auszahlung von 1.50 CHF (Vorjahr: 1.20 CHF) je Aktie

– 11 630

Kapitaleinlagereserve nach Auszahlung gemäss Antrag

7 602

Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von netto 1.50 CHF pro berechtigte Aktie am 3. Mai 2018 ausbezahlt.