Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen
Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
01 Verwendung des Bilanzgewinns 2017
Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
02 Antrag auf Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine Ausschüttung von 1.50 CHF pro Aktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen vorzunehmen.
Die Kapitaleinlagereserven verändern sich dadurch wie folgt:
Bei Annahme des Antrags wird die Ausschüttung von netto 1.50 CHF pro berechtigte Aktie am 3. Mai 2018 ausbezahlt.