Kapitalstruktur

Aktiensplit 1 zu 10

Um die Liquidität zu erhöhen und die Handelbarkeit der Aktien zu erleichtern, hat die Generalversammlung vom 20. April 2017 dem entsprechenden Antrag des Verwaltungsrats über einen Aktiensplit zugestimmt.

Die vor Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital bestehenden 774 543 Namenaktien zu einem Nominalwert von je 10.00 CHF sind im Verhältnis 1 zu 10 aufgeteilt worden, sodass neu 7 745 430 Namenaktien zu einem Nominalwert von 1.00 CHF bestehen.

Ordentliches Aktienkapital

Per 1. Januar 2017 bestand ein ordentliches Aktienkapital in der Höhe von 7 745 430 CHF, eingeteilt in 7 745 430 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF (nach Berücksichtigung des Aktiensplits).

Im Geschäftsjahr 2017 wurde das Aktienkapital um 8 228 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuteilung von 8 228 Aktien aus dem bedingten Aktienkapital beträgt das ordentliche Aktien­kapital der Comet Holding AG per 31. Dezember 2017 somit neu 7 753 658 CHF, eingeteilt in 7 753 658 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils 1.00 CHF. Das Aktienkapital ist vollständig einbezahlt.

Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2017 festgestellt, dass die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital ordnungs­gemäss durchgeführt worden ist. Die entsprechende Anpassung im Handels­register sowie den Statuten der Comet Holding AG wurde vorgenommen.

2017

2016

Anzahl Aktien *

Aktien- kapital in CHF

Anzahl Aktien *

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

7 745 430

7 745 430

7 738 010

7 738 010

Kapitalerhöhung aus dem bedingten Aktienkapital

8 228

8 228

7 420

7 420

31. Dezember

7 753 658

7 753 658

7 745 430

7 745 430

* Anzahl Aktien angepasst (restated) nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017

Zum Bilanzstichtag wurden durch die Comet Holding AG keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: keine).

Bedingtes Aktienkapital

Gemäss Art. 3b der Statuten verfügt die Gesellschaft über ein bedingtes Aktien­kapital. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder der Geschäftsleitung und / oder des Verwaltungsrats der Comet Holding AG. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der übrigen Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement. Gemäss Entschädigungsreglement wurden im Mai 2017 den Mitgliedern des Verwaltungsrats für Ansprüche aus fixem Honorar des Geschäftsjahrs 2016 von 100 303 CHF insgesamt 1 267 Aktien zugeteilt. Zudem wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Rahmen der Entschädigung 2017 für die Zeitperiode vom 1. Januar 2017 bis zur Generalversammlung 2017 für Honoraransprüche von 49 953 CHF insgesamt 631 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 79.17 CHF je Aktie mit den Honorarforderungen verrechnet. Mitgliedern der Geschäftsleitung wurde für Gehaltsansprüche aus Erfolgs­beteiligung des Geschäftsjahrs 2017 von 782 996 CHF insgesamt 6 330 Aktien zugeteilt. Die voll liberierten Aktien wurden zum Preis von 123.70 CHF je Aktie mit den Gehaltsforderungen verrechnet.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 8 228 zugeteilten Aktien hat sich das bedingte Aktien­kapital (nach Aktiensplit) wie folgt verändert:

2017

2016

Anzahl Aktien *

Aktien- kapital in CHF

Anzahl Aktien *

Aktien- kapital in CHF

1. Januar

217 690

217 690

225 110

225 110

Kapitalerhöhung aus Aktien- zuteilung an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für Honorar- ansprüche und Erfolgs- beteiligung vom Vorjahr

– 8 228

– 8 228

– 7 420

– 7 420

31. Dezember

209 462

209 462

217 690

217 690

* Anzahl Aktien angepasst (restated) nach Aktiensplit 1:10 vom 28. April 2017

Das verbleibende bedingte Aktienkapital beträgt 209 462 CHF, was 2.7% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht.

Genehmigtes Aktienkapital

Neben dem ordentlichen Aktienkapital besteht per 31. Dezember 2017 gemäss Art. 3a der Statuten ein genehmigtes Aktienkapital. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 21. April 2018 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1 400 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF im Maximalbetrag von 1.4 Mio. CHF zu erhöhen, was 18% des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Bedingungen einer allfälligen Bezugsrechtsausübung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft verwendet werden sollen, oder um einen industriellen Partner zwecks Untermauerung einer strategischen Kooperation oder im Falle eines Übernahmeangebots an der Gesellschaft zu beteiligen. Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt werden, aber nicht ausgeübt werden, sind von der Gesellschaft zu Marktkonditionen zu veräussern.

Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der Comet Holding AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:

in TCHF

Aktienkapital

Allgemeine gesetzliche Reserve

Agio/Reserve aus Kapital- einlage

Freie Reserve

Gewinn- reserven

Total Eigenkapital

31. Dezember 2014

7 721

4 967

42 740

0

55 883

111 311

Reingewinn

0

0

0

0

9 327

9 327

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 8 493

0

0

– 8 493

Kapitalerhöhung

17

0

1 381

0

0

1 398

31. Dezember 2015

7 738

4 967

35 629

0

65 210

113 543

Reingewinn

0

0

0

0

9 226

9 226

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 8 512

0

0

– 8 512

Umgliederung

0

0

– 74

0

74

Kapitalerhöhung

7

0

478

0

0

485

31. Dezember 2016

7 745

4 967

27 521

0

74 510

114 743

Reingewinn

0

0

0

0

14 788

14 788

Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlage

0

0

– 9 295

0

0

– 9 295

Kapitalerhöhung

8

0

1 007

0

25

1 040

31. Dezember 2017

7 754

4 967

19 233

0

89 323

121 276

Die entsprechenden Informationen für die zwei vorangehenden Geschäftsjahre finden Sie im Geschäftsbericht 2015 auf Seite 108 und im Geschäftsbericht 2016 auf Seite 126. Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen wird auf den konsolidierten Eigenkapitalnachweis verwiesen.

Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft setzt sich per 31. Dezember 2017 aus 7753658 Namenaktien mit einem Nennwert von je 1.00 CHF zusammen. Das Aktien­kapital ist vollständig einbezahlt. Mit Ausnahme von allenfalls von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien ist jede Aktie dividendenberechtigt. Jede Aktie entspricht einer Stimme an der Generalversammlung, vorausgesetzt, der Aktionär ist im Aktienregister eingetragen.

Partizipationsscheine

Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

Wandelanleihen und Optionen

Die Gesellschaft hat weder Wandelrechte noch Optionsrechte ausgegeben.

Anleihe

Die Comet Holding AG hat per 20. April 2016 eine Anleihe über 60 Mio. CHF begeben (Stückelung 5 000 CHF). Die Laufzeit beträgt 5 Jahre mit Rückzahlung per 20. April 2021. Der feste Coupon über die Laufzeit beträgt 1.875 %, zahlbar jährlich am 20. April. Kotierung: SIX Swiss Exchange (Valoren Nr. 32 061 943, ISIN Nr. CH0320619437, Ticker Symbol COT16).

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in das die Eigen- tümer und Nutzniesser sowie deren Anzahl Aktien eingetragen werden. Das Aktienregister wird im Auftrag der Comet Holding AG von der Devigus Engineering AG geführt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Erwerber von Namenaktien oder von Nutz- niessungen an Namenaktien werden vom Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern sie ausdrücklich erklären, dass sie die Aktien bzw. die Nutzniessung für ­eigene Rechnung erworben haben und besitzen werden. Die Eintragung im Aktien­buch setzt den Ausweis über den Erwerb der Aktien zu Eigentum oder die Begründung der Nutzniessung voraus. Als Nominees im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten. Der Verwaltungsrat trägt Nominees bis zu maximal 5 % des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch ein. Als ein einziger Nominee gelten juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf eine andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen oder Rechtsgemeinschaften, die durch Absprache, Syndikat oder auf eine andere Weise in Umgehung der Bestimmungen über die Nominees koordiniert vorgehen. Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Eintragungsdatum streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten und trifft die zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen notwendigen Anordnungen. Er kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen. Im Geschäftsjahr wurden keine diesbezüglichen Anträge gestellt.

Managementtransaktionen

Das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange statuiert eine Meldepflicht für Managementtransaktionen. Der Verwaltungsrat hat zur Einhaltung dieser Bestimmungen ein entsprechendes Reglement erlassen. Meldepflichtig gegenüber der Gesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Geschäftsjahr wurden 20 Meldungen eingereicht. Veröffentlichte Meldungen sind auf der Website der SIX Swiss Exchange abrufbar.